Neues Bundesamt für kerntechnische Entsorgung nimmt Arbeit auf

Kurzfassung: Neues Bundesamt für kerntechnische Entsorgung nimmt Arbeit aufNach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger nimmt das neu errichtete Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) am kommenden Montag (1. ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) - 29.08.2014] Neues Bundesamt für kerntechnische Entsorgung nimmt Arbeit auf

Nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger nimmt das neu errichtete Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) am kommenden Montag (1. September) seine Arbeit auf. Das neue Bundesamt, das zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums (BMUB) gehört, hat seinen vorläufigen Sitz in Berlin. In der Aufbauphase wird das Amt kommissarisch vom Leiter der Zentralabteilung des BMBU, Dr. Ewold Seeba, geführt. Mit dem Beginn der Tätigkeit am nächsten Montag setzt das BMUB den gesetzlichen Auftrag um, das Bundesamt im Laufe dieses Jahres aufzubauen.
Die Errichtung des BfE wurde im Standortauswahlgesetz für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, festgelegt. Zu den Verwaltungsaufgaben des Amtes gehört zunächst, die Refinanzierung des Standortauswahlverfahrens einschließlich der Kosten für die gesetzlich vorgesehene Offenhaltung des Bergwerks Gorleben zu gewährleisten. Das BfE hat dafür im Umlageverfahren Kostenbescheide und Vorauszahlungsbescheide gegenüber den Abfallverursachern zu erlassen. Im Bundeshaushalt sind für das BfE in diesem Jahr zunächst 20 Stellen bewilligt worden.
Mit der Einrichtung des Amtes sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um die Finanzierungsverantwortung der Verursacher des Atommülls durchzusetzen. Die Organisationsstruktur und Personalausstattung des Amtes sind auf die jetzt anstehenden Aufgaben zugeschnitten. Künftige Entscheidungen über die Organisation der Endlagerung radioaktiver Abfälle und den endgültigen Standort der Behörde sind damit nicht vorweggenommen.

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Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten. Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.
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