02.09.2014 10:14 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
MPC MS Santa P-Schiffe: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen
MPC MS Santa P-Schiffe: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassenKurzfassung: Nachdem über die Fondsgesellschaft der MS Santa P-Schiffe das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können Anleger prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 02.09.2014] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der vom Emissionshaus MPC Capital aufgelegte Dachfonds MS Santa P-Schiffe investierte in sechs Schiffe. Für die Gesellschaften der Schiffe MS Santa Patricia und MS Santa Priscilla wurde schon vor geraumer Zeit Antrag auf Insolvenz gestellt. Nun hat das Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Dachfonds eröffnet (Az.: 5 IN 91/14). Anleger müssen nicht nur den Totalverlust ihres investierten Geldes, sondern eventuell auch die Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen befürchten.
Die Beteiligung an dem Dachfonds verlief für die Anleger alles andere als erfreulich. Auf Grund der Krise der Schifffahrt blieben die Ausschüttungen hinter den prospektierten Erwartungen zurück oder ganz aus. Doch das dicke Ende könnte erst noch kommen, wenn der Totalverlust des investierten Geldes eintritt und erhaltene Ausschüttungen eventuell zurückgefordert werden. In dieser schwierigen Situation können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Eine fehlerhafte Anlageberatung kann die Grundlage für den Anspruch auf Schadensersatz liefern. Die Anleger hätten umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition wie schwankende Charterraten, Wechselkursverluste oder lange Laufzeiten aufgeklärt werden müssen. Dies kann alles zu einer wirtschaftlichen des Fonds führen und den Totalverlust für die Anleger bedeuten. Daher war die Beteiligung am MPC Fonds MS Santa P-Schiffe nicht für den Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet. Außerdem hätten die Banken nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Vermittlungsprovisionen offen legen müssen.
Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Frage kommen. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein, damit sich der Anleger ein genaues Bild von der Kapitalanlage verschaffen kann.
Anleger, die ihre Forderungen durchsetzen wollen, sollten nicht mehr lange warten, da schon bald die Verjährung der Ansprüche einsetzen könnte.
http://www.grprainer.com/MPC-Schiffsfonds.html
Die Beteiligung an dem Dachfonds verlief für die Anleger alles andere als erfreulich. Auf Grund der Krise der Schifffahrt blieben die Ausschüttungen hinter den prospektierten Erwartungen zurück oder ganz aus. Doch das dicke Ende könnte erst noch kommen, wenn der Totalverlust des investierten Geldes eintritt und erhaltene Ausschüttungen eventuell zurückgefordert werden. In dieser schwierigen Situation können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Eine fehlerhafte Anlageberatung kann die Grundlage für den Anspruch auf Schadensersatz liefern. Die Anleger hätten umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition wie schwankende Charterraten, Wechselkursverluste oder lange Laufzeiten aufgeklärt werden müssen. Dies kann alles zu einer wirtschaftlichen des Fonds führen und den Totalverlust für die Anleger bedeuten. Daher war die Beteiligung am MPC Fonds MS Santa P-Schiffe nicht für den Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet. Außerdem hätten die Banken nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Vermittlungsprovisionen offen legen müssen.
Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Frage kommen. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein, damit sich der Anleger ein genaues Bild von der Kapitalanlage verschaffen kann.
Anleger, die ihre Forderungen durchsetzen wollen, sollten nicht mehr lange warten, da schon bald die Verjährung der Ansprüche einsetzen könnte.
http://www.grprainer.com/MPC-Schiffsfonds.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
03.09.2014 Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/112542GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "MPC MS Santa P-Schiffe: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "MPC MS Santa P-Schiffe: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.