Geodatendienste
- Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 20.04.2011
Pressemitteilung vom: 20.04.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München
Kurzfassung: Joachim Herrmann kritisiert Straßenaufnahmen von Microsoft: "Vorheriger Widerspruch gegen Bildaufnahmen muss möglich sein – Verbindlicher Rechtsrahmen für Geodatendienste überfällig" – Landesamt für Datenschutzaufsicht prüft Untersagung ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 20.04.2011] Geodatendienste
Joachim Herrmann kritisiert Straßenaufnahmen von Microsoft: "Vorheriger Widerspruch gegen Bildaufnahmen muss möglich sein – Verbindlicher Rechtsrahmen für Geodatendienste überfällig" – Landesamt für Datenschutzaufsicht prüft Untersagung des Dienstes ''Streetside''
Innenminister Joachim Herrmann hat die ab 9. Mai 2011 in Nürnberg, Erlangen, Fürth und Augsburg beginnenden Aufnahmefahrten der Firma Microsoft für ihren Geodatendienst heftig kritisiert: "Es ist nicht hinnehmbar, dass es gegen die Aufnahmen kein vorheriges Widerspruchsrecht gibt. Das ist mit einem wirksamen Datenschutz unvereinbar." Beim Start des Geodatendienstes von ''Google Street View'' bestand das vorherige Widerspruchsrecht. Es sei nicht einzusehen, weshalb für den in jeder Hinsicht vergleichbaren Geodatendienst ''Bing Maps Streetside'' von Microsoft etwas anderes gelten sollte. "Eine nachträgliche Löschung schützt das Persönlichkeitsrecht von Mietern und Eigentümern nicht. Das Internet vergisst nicht. Auf Daten, die auch nur wenige Stunden im Internet sind, hat jedermann weltweit Zugriff. Ein vorheriges Widerspruchsrecht ist daher unverzichtbar."
Der Innenminister mahnte in diesem Zusammenhang auch einen verbindlichen Rechtsrahmen für Geodatendienste an. Der Bundesrat habe bereits am 9. Juli 2010 einen Gesetzentwurf für Geodatendienste beschlossen, um für Anbieter und Betroffene gleichermaßen verlässliche Regelungen zu schaffen. Herrmann: "Dieser Gesetzentwurf muss jetzt endlich umgesetzt werden. Eine Selbstverpflichtung der Unternehmen genügt nicht, wie jetzt der Fall von Microsoft zeigt." Herrmann ermutigte auch das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach, konsequent für den Datenschutz im Fall von Microsoft einzutreten. Microsoft hat seinen Sitz in Bayern, so dass für die Datenschutzaufsicht das Bayerische Landesamt in Ansbach zuständig ist. Sollte sich Microsoft weigern, Vorabwidersprüche zuzulassen, bleibe dem Landesamt keine andere Möglichkeit, als Microsoft den Start des Dienstes ohne vorherige Widerspruchsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger zu untersagen.
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Joachim Herrmann kritisiert Straßenaufnahmen von Microsoft: "Vorheriger Widerspruch gegen Bildaufnahmen muss möglich sein – Verbindlicher Rechtsrahmen für Geodatendienste überfällig" – Landesamt für Datenschutzaufsicht prüft Untersagung des Dienstes ''Streetside''
Innenminister Joachim Herrmann hat die ab 9. Mai 2011 in Nürnberg, Erlangen, Fürth und Augsburg beginnenden Aufnahmefahrten der Firma Microsoft für ihren Geodatendienst heftig kritisiert: "Es ist nicht hinnehmbar, dass es gegen die Aufnahmen kein vorheriges Widerspruchsrecht gibt. Das ist mit einem wirksamen Datenschutz unvereinbar." Beim Start des Geodatendienstes von ''Google Street View'' bestand das vorherige Widerspruchsrecht. Es sei nicht einzusehen, weshalb für den in jeder Hinsicht vergleichbaren Geodatendienst ''Bing Maps Streetside'' von Microsoft etwas anderes gelten sollte. "Eine nachträgliche Löschung schützt das Persönlichkeitsrecht von Mietern und Eigentümern nicht. Das Internet vergisst nicht. Auf Daten, die auch nur wenige Stunden im Internet sind, hat jedermann weltweit Zugriff. Ein vorheriges Widerspruchsrecht ist daher unverzichtbar."
Der Innenminister mahnte in diesem Zusammenhang auch einen verbindlichen Rechtsrahmen für Geodatendienste an. Der Bundesrat habe bereits am 9. Juli 2010 einen Gesetzentwurf für Geodatendienste beschlossen, um für Anbieter und Betroffene gleichermaßen verlässliche Regelungen zu schaffen. Herrmann: "Dieser Gesetzentwurf muss jetzt endlich umgesetzt werden. Eine Selbstverpflichtung der Unternehmen genügt nicht, wie jetzt der Fall von Microsoft zeigt." Herrmann ermutigte auch das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach, konsequent für den Datenschutz im Fall von Microsoft einzutreten. Microsoft hat seinen Sitz in Bayern, so dass für die Datenschutzaufsicht das Bayerische Landesamt in Ansbach zuständig ist. Sollte sich Microsoft weigern, Vorabwidersprüche zuzulassen, bleibe dem Landesamt keine andere Möglichkeit, als Microsoft den Start des Dienstes ohne vorherige Widerspruchsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger zu untersagen.
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.
Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.
Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
Firmenkontakt:
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Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
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