02.09.2014 14:51 Uhr in Energie & Umwelt von Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC)
Abblenden, abbremsen, hupen
Kurzfassung: Abblenden, abbremsen, hupenADAC Tipps zum richtigen Verhalten bei WildwechselRund 3 000 Verkehrsteilnehmer werden jährlich bei Unfällen mit Wildtieren verletzt. Meist handelt es sich nur um leichte ...
[Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC) - 02.09.2014] Abblenden, abbremsen, hupen
ADAC Tipps zum richtigen Verhalten bei Wildwechsel
Rund 3 000 Verkehrsteilnehmer werden jährlich bei Unfällen mit Wildtieren verletzt. Meist handelt es sich nur um leichte Verletzungen, manchmal endet der Zusammenstoß für Fahrzeuginsassen aber auch tödlich.
Besonders groß ist die Gefahr von Wildwechsel im Frühjahr und Herbst. Vor allem entlang von Wald- und Feldrändern sollten Autofahrer dann besonders vorsichtig fahren. Der ADAC weist darauf hin, dass dies nicht nur für Straßen gilt, wo das Verkehrsschild "Wildwechsel" auf die potenzielle Gefahr hinweist. Allerdings ist hier das Risiko besonders hoch. Grundsätzlich muss zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Wildwechsel gerechnet werden. Viele Tiere, zum Beispiel Rehe, sind jedoch vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung besonders aktiv.
Generell gilt bei Wild auf der Straße: abblenden, abbremsen und hupen. Bei grellem Scheinwerferlicht verharren die Tiere meist regungslos. Auch wenn das Tier die Fahrbahn verlassen hat, sollten Autofahrer nur langsam weiterfahren. Wildtiere leben oft in Gruppen, sodass plötzlich noch Nachzügler auftauchen können. Wenn sich die Kollision nicht vermeiden lässt empfiehlt sich ein kontrollierter Aufprall.
Autofahrer sollten dann das Lenkrad gut festhalten, geradeaus fahren und dabei mit maximaler Kraft bremsen. Wer ausweicht, gefährdet den Gegenverkehr bzw. riskiert einen Unfall.
Nach Wildunfällen sollten Autofahrer das Warnblinklicht einschalten, eine Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern. Wenn Personen verletzt wurden, müssen Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden. Der ADAC empfiehlt in jedem Fall die Polizei oder den Jäger zu informieren. In vielen Bundesländern besteht sogar eine Meldepflicht. Auch wenn kein sichtbarer Schaden entstanden ist, muss aus Tierschutzgründen der Jäger benachrichtigt werden. Er kann ein verletztes Wild aufspüren und es gegebenenfalls von seinem Leiden erlösen.
ADAC Tipps zum richtigen Verhalten bei Wildwechsel
Rund 3 000 Verkehrsteilnehmer werden jährlich bei Unfällen mit Wildtieren verletzt. Meist handelt es sich nur um leichte Verletzungen, manchmal endet der Zusammenstoß für Fahrzeuginsassen aber auch tödlich.
Besonders groß ist die Gefahr von Wildwechsel im Frühjahr und Herbst. Vor allem entlang von Wald- und Feldrändern sollten Autofahrer dann besonders vorsichtig fahren. Der ADAC weist darauf hin, dass dies nicht nur für Straßen gilt, wo das Verkehrsschild "Wildwechsel" auf die potenzielle Gefahr hinweist. Allerdings ist hier das Risiko besonders hoch. Grundsätzlich muss zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Wildwechsel gerechnet werden. Viele Tiere, zum Beispiel Rehe, sind jedoch vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung besonders aktiv.
Generell gilt bei Wild auf der Straße: abblenden, abbremsen und hupen. Bei grellem Scheinwerferlicht verharren die Tiere meist regungslos. Auch wenn das Tier die Fahrbahn verlassen hat, sollten Autofahrer nur langsam weiterfahren. Wildtiere leben oft in Gruppen, sodass plötzlich noch Nachzügler auftauchen können. Wenn sich die Kollision nicht vermeiden lässt empfiehlt sich ein kontrollierter Aufprall.
Autofahrer sollten dann das Lenkrad gut festhalten, geradeaus fahren und dabei mit maximaler Kraft bremsen. Wer ausweicht, gefährdet den Gegenverkehr bzw. riskiert einen Unfall.
Nach Wildunfällen sollten Autofahrer das Warnblinklicht einschalten, eine Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern. Wenn Personen verletzt wurden, müssen Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden. Der ADAC empfiehlt in jedem Fall die Polizei oder den Jäger zu informieren. In vielen Bundesländern besteht sogar eine Meldepflicht. Auch wenn kein sichtbarer Schaden entstanden ist, muss aus Tierschutzgründen der Jäger benachrichtigt werden. Er kann ein verletztes Wild aufspüren und es gegebenenfalls von seinem Leiden erlösen.
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