Aufwärtstrend beim Arbeitsvolumen unterbrochen

Kurzfassung: Aufwärtstrend beim Arbeitsvolumen unterbrochenIm Vergleich zum Vorjahresquartal ist die Zahl der Erwerbstätigen um 0,8 Prozent gestiegen. Auch gegenüber dem ersten Quartal 2014 ist die Zahl der Erw ...
[Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) - 03.09.2014] Aufwärtstrend beim Arbeitsvolumen unterbrochen
Im Vergleich zum Vorjahresquartal ist die Zahl der Erwerbstätigen um 0,8 Prozent gestiegen. Auch gegenüber dem ersten Quartal 2014 ist die Zahl der Erwerbstätigen saison- und kalenderbereinigt um 0,2 Prozent gewachsen. Anders als beim Arbeitsvolumen hat sich hier die positive Entwicklung also fortgesetzt. Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigem fiel jedoch im zweiten Quartal 2014 saison- und kalenderbereinigt im Vergleich zum ersten Quartal um 0,4 Prozent.
Die tarifliche oder betriebsübliche Wochenarbeitszeit bei Voll- und Teilzeitbeschäftigten lag bei rund 30 Stunden. Vollzeitbeschäftigte arbeiteten im Durchschnitt 38 Stunden, Teilzeitbeschäftigte 16 Stunden. Auf jeden Beschäftigten kamen im zweiten Quartal 2014 im Durchschnitt 5,0 bezahlte und 6,9 unbezahlte Überstunden.
Die unbezahlten Überstunden hat das IAB erstmals berechnet. Aufgrund veränderter EU-Vorgaben gab es eine Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes. In diesem Zusammenhang hat das IAB seine Arbeitszeitrechnung weiterentwickelt. Dabei wurden neue Daten und Methoden berücksichtigt und die Berechnungen für den Zeitraum ab 1991 entsprechend neu vorgenommen. Die auf diese Weise ermittelten Zeitreihen erlauben somit weiterhin den langfristigen Vergleich der Arbeitszeitentwicklung ohne statistische Brüche. Aus der Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen folgten insbesondere Änderungen bei der Höhe und der Struktur der Erwerbstätigenzahlen, beispielsweise weil jetzt auch Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte mit in die Berechnungen einbezogen wurden, die bisher unberücksichtigt blieben.

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Die GeschichteDas IAB im April des Jahres 1967: eine Gründung ohne gesetzliche Grundlage, eine Abteilung der Bundesanstalt für Arbeit (BA), deren Beitrag zur Automationsdiskussion. Das IAB im Jahr 2008: eine eigene Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, ein quirliger Ort, dem das Korsett gleich zweier gesetzlicher Aufträge nicht zu eng geworden ist, dessen Themenvielfalt und Publikationen die Luft der Freiheit atmen, dessen Serviceeinrichtungen in vielem ihrer Zeit voraus sind.Das Hier und Heute ist über die letzten vier Jahrzehnte gewachsen und ein kurzer Blick zurück lässt uns die Gegenwart besser verstehen. Denn glücklicherweise haben viele Themen und viele Persönlichkeiten ihre Spuren hinterlassen. Der lange Weg durch die Geschichte wird knapp beschrieben.Der AuftragDas Korsett hält uns schlank, schützt vor unnötigem Ballast. Zwischen 1969 und 1998 regelte das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) den gesetzlichen Auftrag des IAB. Seit das AFG in das Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) übernommen wurde, sind 280 und 282 SGB III für uns maßgeblich. Erweitert wurde dieser Auftrag erst in jüngster Zeit. Denn neben dem SGB III wird die Arbeit des IAB nun auch durch 55 des SGB II bestimmt. Wir untersuchen jetzt nicht nur die vielfältigen Wirkungen der Instrumente der Arbeitsförderung, sondern auch die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dieses Doppelleben macht das Arbeiten am IAB besonders spannend.Die OrganisationNach dem Auftrag folgt der Aufbau. Das Organigramm des IAB gibt einen Überblick und stellt alle Bereich bis hin zu ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor. Wir beschreiben, was die Bereiche inhaltlich tun und informieren über die einzelnen Projekte.
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