Asylbewerberleistungen: 36 % mehr Leistungsempfänger im Jahr 2013

Kurzfassung: Asylbewerberleistungen: 36 % mehr Leistungsempfänger im Jahr 2013Rund 225 000 Personen bezogen zum Jahresende 2013 in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegen ...
[Statistisches Bundesamt - 04.09.2014] Asylbewerberleistungen: 36 % mehr Leistungsempfänger im Jahr 2013

Rund 225 000 Personen bezogen zum Jahresende 2013 in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber dem Vorjahr war das ein Plus von über einem Drittel (+ 36 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhte sich damit die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher seit dem Jahr 2010 zum vierten Mal in Folge.
2013 waren 61 % der Empfänger männlich. 31 % der Leistungsbezieher waren noch nicht volljährig, 67 % im Alter zwischen 18 und 64 Jahren und 2 % bereits 65 Jahre oder älter.
41 % der Regelleistungsempfänger stammten 2013 aus Asien, 38 % aus Europa und 17 % aus Afrika. Bei 4 % war die Herkunft ungeklärt oder nicht bekannt. Die 92 000 asiatischen Leistungsbezieher besaßen vorwiegend eine afghanische (18 000 Personen), irakische oder syrische Staatsangehörigkeit (jeweils 12 000 Personen). Von den 86 000 europäischen Leistungsempfängern war mit 40 000 Personen die Mehrzahl im Besitz eines serbischen, kosovarischen oder montenegrinischen Passes oder eines Passes der Vorgängerstaaten (Bundesrepublik Jugoslawien beziehungsweise Serbien und Montenegro). 17 000 Hilfebezieher stammten aus der Russischen Föderation und 10 000 aus Mazedonien.
Die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen den Lebensbedarf der Leistungsberechtigten an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts im notwendigen Umfang vorrangig in Form von Sachleistungen decken. Zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens erhalten die Leistungsempfänger zusätzlich einen monatlichen Geldbetrag (Taschengeld).
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Paragraf 2 AsylbLG werden den Leistungsberechtigten anstelle der vorgenannten Grundleistungen erhöhte Sätze in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend den Leistungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt. 2013 erhielten 84 % der Regelleistungsempfänger Grundleistungen, 16 % erhielten Hilfe zum Lebensunterhalt.
Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. 2013 erhielten 66 000 Personen besondere Leistungen, die zumeist parallel zu den Regelleistungen erbracht wurden. Darunter waren knapp 1 000 Empfänger, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.
2013 gab der Staat gut 1,5 Milliarden Euro brutto für Leistungen nach dem AsylbLG aus. Das waren über ein Drittel (38 %) mehr als im Vorjahr. Über drei Viertel (76 %) der Ausgaben wurden für Regelleistungen verwendet, knapp ein Viertel (24 %) für besondere Leistungen.

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