Alkohol in der Schwangerschaft ist Gift für Ungeborene

Kurzfassung: Alkohol in der Schwangerschaft ist Gift für UngeboreneBZgA unterstützt Schwangere beim AlkoholverzichtJedes Jahr erinnert der Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September an die traurige Tats ...
[Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) - 08.09.2014] Alkohol in der Schwangerschaft ist Gift für Ungeborene

BZgA unterstützt Schwangere beim Alkoholverzicht
Jedes Jahr erinnert der Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September an die traurige Tatsache, dass in Deutschland jährlich mehr als 10.000 Kinder mit sogenannten Fetalen Alkoholeffekten (FAE) und über 2.000 Kinder mit dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) auf die Welt kommen. Hierbei handelt es sich um angeborene Schädigungen, bedingt durch Alkoholkonsum werdender Mütter in der Schwangerschaft. Besonders von FAS betroffene Kinder sind in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung dauerhaft stark beeinträchtigt und oft ein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen. Defizite, die sich vollständig vermeiden ließen.
"Mit einem konsequenten Alkoholverzicht während Schwangerschaft und Stillzeit könnten diese Schädigungen der Ungeborenen vermieden werden", stellt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) fest. "Viele Frauen unterschätzen die schädliche Wirkung von Alkohol auf das Ungeborene. Nach wie vor trinken ca. 14 Prozent der Schwangeren zumindest gelegentlich Alkohol."
Während der Schwangerschaft wird das Kind über die Nabelschnur mit allen notwendigen Nährstoffen aus der Nahrung der Mutter versorgt. Auch Alkohol gelangt auf diesem Weg zum Kind, so dass es schnell den gleichen Alkoholspiegel erreicht wie die Mutter. Da die Organe des Kindes noch nicht voll entwickelt sind, ist sein Organismus alkoholbedingten Schädigungen schutzlos ausgeliefert.
"Selbst der Konsum geringer Mengen Alkohol in der Schwangerschaft kann bereits das Gehirn und die Organe des ungeborenen Kindes schädigen und Wachstums- sowie geistige und soziale Entwicklungsstörungen hervorrufen", betont Pott weiter.Auf leckere Drinks müssen weder Schwangere noch stillende Mütter verzichten - denn Genuss gibt es auch alkoholfrei. Das neu entwickelte Rezeptheft "Gesund
lecker hoch zwei" der BZgA liefert zahlreiche interessante Ideen für alkoholfreie Mix-Getränke. Einfach zuzubereiten, von erfrischend bis wohltuend wärmend - für jede Gelegenheit und jeden Geschmack ist etwas dabei. Und die alkoholfreien Mixgetränke schmecken nicht nur den werdenden Müttern, sondern auch werdenden Vätern, Freunden und Bekannten.
Familie und Freunde können Schwangere in ihrem Entschluss, auf Alkohol zu verzichten bestärken, indem sie selbst verantwortungsbewußt mit Alkohol umgehen. Partner sollten den Alkoholverzicht ihrer schwangeren Frau während dieser Lebensphase unterstützen, indem sie mit ihr gemeinsam auf Alkohol verzichten und Situationen vermeiden, die ihre Partnerin zum Konsum alkoholischer Getränke verleiten könnten. Die Verantwortung für die gesunde Entwicklung ihres Kindes tragen werdende Eltern gemeinsam.
Informations- und Hilfsangebote der BZgA
Um Frauen zu motivieren, während Schwangerschaft und Stillzeit konsequent alkoholfrei zu leben, hat die BZgA im Rahmen ihrer Kampagne "Alkohol? Kenn Dein Limit" umfassendes Informationsmaterial und Broschüren für Schwangere und ihre Partner entwickelt:
- Das Rezeptheft "Gesund
lecker hoch zwei" mit alkoholfreien Cocktailrezepten für alle und jede Gelegenheit.
- Die Broschüre "Andere Umstände - neue Verantwortung" informiert über Folgen des Alkoholkonsums während Schwangerschaft und Stillzeit und unterstützt Frauen dabei, die persönliche Einstellung zu Alkohol zu hinterfragen und ihr Verhalten zum Wohle des ungeborenen Kindes zu ändern.
- Der Flyer "Informationen zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner" fasst die wichtigsten Fakten zum Thema zusammen.
Weitere Informationen und Hilfen für Mütter und Väter bietet die BZgA-Internetseite http://www.kenn-dein-limit.de/alkohol/schwangerschaft und-stillzeit/
- Auf der Internetseite der BZgA www.familienplanung.de finden Interessierte allgemeine Informationen rund um
Schwangerschaft und Geburt.
Download und Bestellmöglichkeiten unter http://www.kenn-dein-limit.de/infomaterial/

Kontakt:
Dr. Marita Völker-Albert
Pressesprecherin der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Tel. 0221-8992280
Fax: 0221-8992201
E-Mail: marita.voelker-albert@bzga.de
http:www.bzga.de
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Twitter: http://www.twitter.com/bzga_deDie Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
Weitere Informationen
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist seit 1967 zum gesundheitlichen Wohle der Bürgerinnen und Bürger tätig. In dieser Zeit haben sich die Themen der gesundheitlichen Aufklärung erweitert, ihre Methoden geändert, und neue Aufgaben sind hinzugekommen. Gleichzeitig sind auch die Anforderungen an eine erfolgreiche Gesundheitsförderung gestiegen. Diesen Veränderungen haben wir Rechnung getragen und auf der Grundlage unseres Gründungsauftrags aus dem Jahre 1967 eine Neubestimmung vorgenommen. In diesem Sinne räumen wir in Zukunft der Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und von Qualitätssicherungsverfahren noch mehr Raum ein. Durch nationale und internationale Kooperation fördern wir verstärkt ein arbeitsteiliges Vorgehen, denn erst durch die konsequente Nutzung der Stärken vieler Partner können Synergieeffekte entstehen. Mittelfristig streben wir den Aufbau als Clearingstelle an, damit Aktivitäten und Ressourcen auf zentrale Gesundheitsprobleme konzentriert und die Effektivität und Effizienz der gesundheitlichen Aufklärung gestärkt werden.Unsere Aufklärungsmaßnahmen konzentrieren wir auf ausgewählte Teile der Bevölkerung. In der nächsten Zeit ist dies vor allem die Zielgruppe "Kinder und Jugendliche". Unsere Kompetenz sehen wir in der Entwicklung, Umsetzung und wissenschaftlichen Überprüfung von Aufklärungsstrategien zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dazu bedarf es auch der Beteiligung zentraler Kooperationspartner. Gleichzeitig wollen wir mehr als bisher Bürgerinnen und Bürger über aktuelle gesundheitliche Themen von bundesweiter Bedeutung informieren. Unverändert wichtig bleibt die langfristige Umsetzung der gesetzlichen und bundespolitischen Aufträge in der Sucht- und Aids-Prävention wie auch in der Sexualaufklärung und Familienplanung.
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