10.09.2014 11:55 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Tierschutzbund e.V.
Sachsen-Anhalt diskutiert Verbandsklage für Tierschutzvereine
Kurzfassung: Sachsen-Anhalt diskutiert Verbandsklage für TierschutzvereineIm Magdeburger Landtag findet heute eine Anhörung zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Landesebene statt. Die Fraktion der LI ...
[Deutscher Tierschutzbund e.V. - 10.09.2014] Sachsen-Anhalt diskutiert Verbandsklage für Tierschutzvereine
Im Magdeburger Landtag findet heute eine Anhörung zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Landesebene statt. Die Fraktion der LINKEN hat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Sachsen-Anhalt haben gegenüber dem zuständigen Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Stellung genommen und fordern die Abgeordneten auf, sich parteiübergreifend auf die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage zu einigen. Tiernutzer können aktuell gegen Behördenentscheidungen einsprechen und gegebenenfalls klagen. Auf Seiten des Tierschutzes gibt es keine vergleichbaren Rechtsbehelfe. Nur ein Klagerecht für seriöse Tierschutzorganisationen schafft hier einen gewissen Ausgleich zwischen Tiernutzern, Behörden und den zu schützenden Tieren. Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Saarland haben das Verbandsklagerecht bereits eingeführt.
"Wer weniger Tierschutz durchsetzen will, darf klagen. Wer den Tieren zu dem Schutz verhelfen will, der ihnen rechtlich zusteht, dem sind dagegen die Hände gebunden", kritisiert Matthias Pohlmann, Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen-Anhalt. Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage ist ein zentrales Element zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz. Sie wird als unerlässlich erachtet, um geltendes Tierschutzrecht durchzusetzen und einen Ausgleich zwischen den Interessen von Tiernutzern und dem Tierschutz herzustellen.
"Dort, wo die Betroffenen nicht selbst klagen können, ist die Verbandsklage in unserer Rechtsordnung längst selbstverständlich, zum Beispiel im Naturschutz. Dem Tierschutz darf dieses selbstverständliche Recht nicht länger vorenthalten bleiben", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Schröder wertet die Beratungen im Magdeburger Landtag zugleich als weiteren Beleg dafür, dass auch der Bund tätig werden und ein Tierschutz-Verbandsklagerecht für ganz Deutschland schaffen muss.
Missbrauch ist grundsätzlich ausgeschlossen: Nur Verbände, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, werden vom Staat als klageberechtigt zugelassen. Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Verbände nur selten von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Im Tierschutz wird es vor allem darum gehen, Präzedenzurteile zu erwirken.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Deutschland
Telefon: (0228) 60 49 60
Telefax: (0228) 60 49 640
Mail: presse@tierschutzbund.de
URL: http://www.tierschutzbund.de/
Im Magdeburger Landtag findet heute eine Anhörung zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Landesebene statt. Die Fraktion der LINKEN hat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Sachsen-Anhalt haben gegenüber dem zuständigen Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Stellung genommen und fordern die Abgeordneten auf, sich parteiübergreifend auf die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage zu einigen. Tiernutzer können aktuell gegen Behördenentscheidungen einsprechen und gegebenenfalls klagen. Auf Seiten des Tierschutzes gibt es keine vergleichbaren Rechtsbehelfe. Nur ein Klagerecht für seriöse Tierschutzorganisationen schafft hier einen gewissen Ausgleich zwischen Tiernutzern, Behörden und den zu schützenden Tieren. Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Saarland haben das Verbandsklagerecht bereits eingeführt.
"Wer weniger Tierschutz durchsetzen will, darf klagen. Wer den Tieren zu dem Schutz verhelfen will, der ihnen rechtlich zusteht, dem sind dagegen die Hände gebunden", kritisiert Matthias Pohlmann, Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen-Anhalt. Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage ist ein zentrales Element zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz. Sie wird als unerlässlich erachtet, um geltendes Tierschutzrecht durchzusetzen und einen Ausgleich zwischen den Interessen von Tiernutzern und dem Tierschutz herzustellen.
"Dort, wo die Betroffenen nicht selbst klagen können, ist die Verbandsklage in unserer Rechtsordnung längst selbstverständlich, zum Beispiel im Naturschutz. Dem Tierschutz darf dieses selbstverständliche Recht nicht länger vorenthalten bleiben", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Schröder wertet die Beratungen im Magdeburger Landtag zugleich als weiteren Beleg dafür, dass auch der Bund tätig werden und ein Tierschutz-Verbandsklagerecht für ganz Deutschland schaffen muss.
Missbrauch ist grundsätzlich ausgeschlossen: Nur Verbände, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, werden vom Staat als klageberechtigt zugelassen. Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Verbände nur selten von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Im Tierschutz wird es vor allem darum gehen, Präzedenzurteile zu erwirken.
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