Weitere Landschaftselemente der Cross Compliance unterstellt

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 21.04.2011
Pressemitteilung vom: 21.04.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Am 21. April 2011 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung in Kraft getreten. Damit unterliegen nun auch Tümpel, Sölle, Dolinen und andere vergleichbare Feuchtgebiete dem ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 21.04.2011] Weitere Landschaftselemente der Cross Compliance unterstellt


Am 21. April 2011 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung in Kraft getreten. Damit unterliegen nun auch Tümpel, Sölle, Dolinen und andere vergleichbare Feuchtgebiete dem Beseitigungsverbot der Cross Compliance.

Verstöße gegen das Beseitigungsverbot von § 2 Absatz 2 Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz haben Kürzungen der Direktzahlungen, der flächen- und tierbezogenen Maßnahmen der 2. Säule sowie der Umstrukturierungs- und Rodungsmaßnahmen im Weinbau zur Folge.

Die Europäische Kommission hatte die bisherige Praxis beanstandet. Nur durch die Einbeziehung in Cross Compliance bleiben die genannten Landschaftselemente Teil der beihilfefähigen Fläche und damit weiterhin förderfähig. Für Tümpel, Sölle, Dolinen und vergleichbare Feuchtgebiete muss daher im Sammelantrag 2011 angegeben werden, ob diese Bestandteil der landwirtschaftlichen Flächen sind, soweit sie nicht bereits von der zuständigen Landesstelle erfasst und dem Betriebsinhaber mitgeteilt wurden. Eine Herausrechnung aus der förderfähigen Fläche ist nicht erforderlich.


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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