Datenschutzaufsicht

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 21.04.2011
Pressemitteilung vom: 21.04.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Ministerrat beschließt weitere Stärkung der Datenschutzaufsicht in Bayern Joachim Herrmann: "Unabhängigkeit des Landesamtes für Datenschutzaufsicht in Ansbach wird festgeschrieben" Der Ministerrat hat am 20. April 2011 im Umlaufverfahren eine ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 21.04.2011] Datenschutzaufsicht


Ministerrat beschließt weitere Stärkung der Datenschutzaufsicht in Bayern Joachim Herrmann: "Unabhängigkeit des Landesamtes für Datenschutzaufsicht in Ansbach wird festgeschrieben"

Der Ministerrat hat am 20. April 2011 im Umlaufverfahren eine Änderung des Bayerischen Datenschutzrechts beschlossen, mit der die Unabhängigkeit des Landesamtes für Datenschutzaufsicht zum 1. Mai 2011 festgeschrieben wird. Innenminister Joachim Herrmann: "Mit der Änderung der Datenschutzverordnung stellen wir die völlige Unabhängigkeit des Landesamtes für Datenschutzaufsicht klar. Gleichzeitig wird das Landesamt in Ansbach zu einer selbständigen Landeszentralbehörde umorganisiert." Ein Gesetzentwurf zu den weiteren organisations- und dienstrechtlichen Neuregelungen im Bayerischen Datenschutzgesetz wird nach Ostern in die Verbändeanhörung gehen. Herrmann: "Das Landesamt ist bei der Kontrolle des Datenschutzes zwischen Privaten nur dem Gesetz unterworfen und unterliegt keinerlei staatlichen Aufsicht. Auch haushaltsrechtlich wird es künftig selbstständig geführt werden."

Die Neuorganisation des Landesamtes für Datenschutzaufsicht wurde erforderlich, nachdem der Europäische Gerichtshof die Organisation der Datenschutzaufsichtsbehörden im nicht-öffentlichen Bereich in allen Bundesländern mit Blick auf die von der europäischen Datenschutzrichtlinie geforderte völlige Unabhängigkeit beanstandet hat. "Ich teile die Kritik des Europäischen Gerichtshofs zwar nicht, denn die parlamentarische Regierungsverantwortung stärkt den Datenschutz zusätzlich. Dennoch müssen wir das Urteil respektieren. Bei der jetzigen Neuorganisation haben wir großen Wert darauf gelegt, dass das anerkannt hohe Niveau des Datenschutzes gewährleistet bleibt und für die Bürger wie für die Wirtschaft verlässliche Ansprechpartner bereitstehen."

Das Landesamt für Datenschutzaufsicht bleibt auch weiterhin in Ansbach angesiedelt. Damit können die bereits vorhandenen Strukturen genutzt und eine Behördenverlagerung vermieden werden. Herrmann: "Das Landesamt für Datenschutzaufsicht hat sich zu einem bundesweit anerkannten Kompetenzzentrum für den Datenschutz in der Privatwirtschaft entwickelt, wie gerade die Auseinandersetzung um den geplanten Geodatendienst ''Bing Maps Streetside'' von Microsoft zeigt."


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Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

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Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

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