Parlamentsfernsehen Deutscher Bundestag: Plenardebatten im Fernsehen, Reportagen im Internet

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 21.04.2011
Pressemitteilung vom: 21.04.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Der Deutsche Bundestag wird im Parlamentsfernsehen ab sofort ausschließlich Plenardebatten, öffentliche Ausschusssitzungen und Sonderveranstaltungen aus dem Plenum dokumentieren, übertragen und wiederholen. Sämtliche redaktionellen Beiträge, ...

[Deutscher Bundestag - 21.04.2011] Parlamentsfernsehen Deutscher Bundestag: Plenardebatten im Fernsehen, Reportagen im Internet


Der Deutsche Bundestag wird im Parlamentsfernsehen ab sofort ausschließlich Plenardebatten, öffentliche Ausschusssitzungen und Sonderveranstaltungen aus dem Plenum dokumentieren, übertragen und wiederholen. Sämtliche redaktionellen Beiträge, wie zum Beispiel Berichte über Ausstellungen im Bundestag oder Interviews mit Abgeordneten, sind künftig nur noch im Internet unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Damit folgt der Bundestag einem Hinweis der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten der Länder, die das Parlamentsfernsehen als Rundfunkangebot einordnet. Dies bedürfe nach Auffassung der ZAK einer rundfunkrechtlichen Zulassung, die das Verfassungsorgan gemäß Rundfunkstaatsvertrag nicht erhalten könne.

Das Parlamentsfernsehen als TV-Angebot ist für Zuschauer im digitalen Kabelnetz Berlin, über den Satelliten Astra 3B, 23,5 Grad Ost sowie über das Internet zu empfangen. Hier steigen die Nutzerzahlen kontinuierlich. Im Jahr 2010 wurden bereits rund zwei Millionen Zugriffe auf den Livestream und das Video-on-Demand-Angebot der Mediathek verzeichnet.

Hier stehen zum Abruf und Download alle Redebeiträge aus dem Plenum bereit, aber auch alle öffentlichen Ausschusssitzungen, Reportagen über die Arbeit des Parlaments, Audioguides zum Besuch der Reichstagskuppel für Kinder und Erwachsene sowie Interviews mit Abgeordneten.

"Wir freuen uns über den großen Zuspruch, den die Mediathek seit ihrer Einführung 2010 findet", sagt Bundestagspräsident Norbert Lammert.


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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.

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