18.09.2014 14:29 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Gesellschaft & Familie von Ambassador Europe Ltd
Keine Schulden mehr nach 12 Monaten
Keine Schulden mehr nach 12 Monaten - Ambassador Europe macht es möglichKurzfassung: Immer mehr Menschen geraten in die Schuldenfalle, viele davon ohne eigene Schuld durch Krankheit, Scheidung, Unfall, etc. Ein Teil davon gerät in die Fänge unseriöser Inkassounternehmen und zahlt bis ans Lebensende, nur um "Ruhe" zu haben. Das muss nicht sein. Dafür gibt es schließlich die Restschuldbefreiung über die Privatinsolvenz.
[Ambassador Europe Ltd - 18.09.2014] Dass deutsche Schuldner im Falle einer Insolvenz die Restschuldbefreiung schneller als in Deutschland in anderen Ländern erreichen können, hat sich bereits herumgesprochen. Unter Umständen bereits nach 12 Monaten. Besonders Großbritannien bietet hier eine Lösung an, die den deutschen Bestimmungen gerecht wird. Ambassador Europe (http://www.ambassador-europe.com) begleitet Schuldner bei der Abwicklung des englischen Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der amtlich auch in Deutschland anerkannten Restschuldbefreiung. Je nach Lage des Einzelfalls kann das bereits nach 12 Monaten der Fall sein.
Die als großen Wurf angekündigte Reform des deutschen Insolvenzrechtes hat sich nach deren Inkrafttreten als Fehlwurf herausgestellt. Im Prinzip hat sich nichts geändert weil die Hürden so hoch geblieben sind, dass es in der Praxis kaum zu einer früheren Restschuldbefreiung als nach fünf Jahren kommt. Die vorgesehene Ausnahme, bereits nach drei Jahren von der Restschuld befreit zu werden, ist in ihren Ausführungsbestimmungen so angelegt, dass sie nur für die Wenigsten in Frage kommt. Sie besagt, dass ein Schuldner zuzüglich der Kosten des Verfahrens mindestens 35% der Schulden bei seinen Gläubigern beglichen haben muss, um die Restschuldbefreiung beantragen zu können. Wer dazu in der Lage ist, hätte, mit einer guten Schuldnerberatung im Hintergrund, eigentlich keine Privatinsolvenz anmelden müssen.
Nun, auch die Restschuldbefreiung in England ist an Auflagen und Bedingungen geknüpft, die für den nicht im englischen Recht juristisch vorgebildeten Bürger nicht so leicht zu durchschauen, beziehungsweise zu erfüllen sind.
Da es eine pauschale Regelung für die Abwicklung von Insolvenzen nicht gibt, weil jeder Fall individuell behandelt werden muss, setzt hier der Service von Ambassador Europe ein. Mit dem Mandanten zusammen wird nicht nur das Vorgehen geplant, sondern er wird auch durch Verfahren begleitet. So soll das gemeinsame Ziel erreicht werden, die Restschuldbefreiung möglichst bereits nach 12 Monaten.
Die als großen Wurf angekündigte Reform des deutschen Insolvenzrechtes hat sich nach deren Inkrafttreten als Fehlwurf herausgestellt. Im Prinzip hat sich nichts geändert weil die Hürden so hoch geblieben sind, dass es in der Praxis kaum zu einer früheren Restschuldbefreiung als nach fünf Jahren kommt. Die vorgesehene Ausnahme, bereits nach drei Jahren von der Restschuld befreit zu werden, ist in ihren Ausführungsbestimmungen so angelegt, dass sie nur für die Wenigsten in Frage kommt. Sie besagt, dass ein Schuldner zuzüglich der Kosten des Verfahrens mindestens 35% der Schulden bei seinen Gläubigern beglichen haben muss, um die Restschuldbefreiung beantragen zu können. Wer dazu in der Lage ist, hätte, mit einer guten Schuldnerberatung im Hintergrund, eigentlich keine Privatinsolvenz anmelden müssen.
Nun, auch die Restschuldbefreiung in England ist an Auflagen und Bedingungen geknüpft, die für den nicht im englischen Recht juristisch vorgebildeten Bürger nicht so leicht zu durchschauen, beziehungsweise zu erfüllen sind.
Da es eine pauschale Regelung für die Abwicklung von Insolvenzen nicht gibt, weil jeder Fall individuell behandelt werden muss, setzt hier der Service von Ambassador Europe ein. Mit dem Mandanten zusammen wird nicht nur das Vorgehen geplant, sondern er wird auch durch Verfahren begleitet. So soll das gemeinsame Ziel erreicht werden, die Restschuldbefreiung möglichst bereits nach 12 Monaten.
Weitere Informationen
Ambassador Europe Ltd, Herr Martin Wagner
Office London 152-160 City Road 152, 00000 London EC1V 2NX, Großbritannien
Tel.: +44 20 3355 3662; http://ambassador-europe.info/
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