18.09.2014 15:28 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
'Pragmatische Umsetzung der GAP-Reform nötig'
Kurzfassung: "Pragmatische Umsetzung der GAP-Reform nötig"DBV zur Direktzahlungenverordnung im BundesratDer Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, hat von den Ländern im Bundesr ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 18.09.2014] "Pragmatische Umsetzung der GAP-Reform nötig"
DBV zur Direktzahlungenverordnung im Bundesrat
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, hat von den Ländern im Bundesrat eine zügige und pragmatische Entscheidung über die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung gefordert. "Die Landwirte erwarten eine zügige Beschlussfassung, vor allem um Klarheit über die neuen Bedingungen des "Greening" zu erhalten", so Krüsken. Angesichts der zeitlichen Verzögerungen und vieler bürokratischer Vorgaben aus Brüssel hält der DBV es für erforderlich, die von der Bundesregierung vorgelegten pragmatischen Umsetzungsvorschläge beim Aktiven Landwirt und beim Greening nicht mehr grundsätzlich in Frage zu stellen.
Gleichwohl sieht der DBV in einigen Details noch Anpassungsbedarf. Das betrifft Ergänzungen der Kulturartenlisten für Zwischenfrüchte für ökologische Vorrangflächen und für Kurzumtriebsplantagen sowie einheitliche Höchstbreiten bei Puffer- und Feldstreifen. Beim Erhalt des Dauergrünlandes hält der DBV die Forderung einer Eigentümerbereitschaftserklärung im Falle eines Flächentausches von Dauergrünland für unverhältnismäßig und bürokratisch. Es sei völlig ausreichend, wenn der Betriebsinhaber als Pächter der Fläche dies im Innenverhältnis mit dem Eigentümer privatrechtlich regelt.
Ebenso muss die geplante Regelung zur Definition nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeit und zur Abgrenzung der Beihilfefähigkeit der Fläche aus Sicht des DBV korrigiert werden. Eine "Beeinträchtigung des Bewuchses" ist als Abgrenzungskriterium für nicht-landwirtschaftliche Tätigkeit ungeeignet. Ausgesprochen kritisch sieht der DBV eine geplante Regelung für den Anbau von Zwischenfrüchten für ökologische Vorrangflächen. Demnach soll ein Umbruch der Zwischenfrüchte erst nach dem 15. Februar des Folgejahres möglich sein. Hier erwartet der DBV erhebliche Schwierigkeiten bei der Bodenvorbereitung und Saatbettbereitung für früh zu säende Kulturen wie Sommergerste, Zuckerrüben, Gemüse und Frühkartoffeln und fordert eine frühere Frist für den Umbruch der Zwischenfrüchte. Der DBV weist auf vergleichbare Auflagen in Wasserschutzgebieten bzw. Agrarumweltprogrammen in einigen Ländern hin.
Der Bundesrat wird voraussichtlich am 10. Oktober über die Direktzahlungen-Verordnung entscheiden.
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Claire-Waldorff-Straße 7
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/31904-407
Telefax: 030/ 31904-431
Mail: presse@bauernverband.net
URL: http://www.bauernverband.de
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Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, hat von den Ländern im Bundesrat eine zügige und pragmatische Entscheidung über die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung gefordert. "Die Landwirte erwarten eine zügige Beschlussfassung, vor allem um Klarheit über die neuen Bedingungen des "Greening" zu erhalten", so Krüsken. Angesichts der zeitlichen Verzögerungen und vieler bürokratischer Vorgaben aus Brüssel hält der DBV es für erforderlich, die von der Bundesregierung vorgelegten pragmatischen Umsetzungsvorschläge beim Aktiven Landwirt und beim Greening nicht mehr grundsätzlich in Frage zu stellen.
Gleichwohl sieht der DBV in einigen Details noch Anpassungsbedarf. Das betrifft Ergänzungen der Kulturartenlisten für Zwischenfrüchte für ökologische Vorrangflächen und für Kurzumtriebsplantagen sowie einheitliche Höchstbreiten bei Puffer- und Feldstreifen. Beim Erhalt des Dauergrünlandes hält der DBV die Forderung einer Eigentümerbereitschaftserklärung im Falle eines Flächentausches von Dauergrünland für unverhältnismäßig und bürokratisch. Es sei völlig ausreichend, wenn der Betriebsinhaber als Pächter der Fläche dies im Innenverhältnis mit dem Eigentümer privatrechtlich regelt.
Ebenso muss die geplante Regelung zur Definition nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeit und zur Abgrenzung der Beihilfefähigkeit der Fläche aus Sicht des DBV korrigiert werden. Eine "Beeinträchtigung des Bewuchses" ist als Abgrenzungskriterium für nicht-landwirtschaftliche Tätigkeit ungeeignet. Ausgesprochen kritisch sieht der DBV eine geplante Regelung für den Anbau von Zwischenfrüchten für ökologische Vorrangflächen. Demnach soll ein Umbruch der Zwischenfrüchte erst nach dem 15. Februar des Folgejahres möglich sein. Hier erwartet der DBV erhebliche Schwierigkeiten bei der Bodenvorbereitung und Saatbettbereitung für früh zu säende Kulturen wie Sommergerste, Zuckerrüben, Gemüse und Frühkartoffeln und fordert eine frühere Frist für den Umbruch der Zwischenfrüchte. Der DBV weist auf vergleichbare Auflagen in Wasserschutzgebieten bzw. Agrarumweltprogrammen in einigen Ländern hin.
Der Bundesrat wird voraussichtlich am 10. Oktober über die Direktzahlungen-Verordnung entscheiden.
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, 10117 Berlin, Deutschland
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