Erreichbarkeit des Bundesverfassungsgerichts in der Umzugsphase

Kurzfassung: Erreichbarkeit des Bundesverfassungsgerichts in der Umzugsphase Die Sanierungsarbeiten in den Gebäuden des Bundesverfassungsgerichts sind abgeschlossen. Der Rückumzug vom "Dienstsitz Waldstadt" in d ...
[Bundesverfassungsgericht - 22.09.2014] Erreichbarkeit des Bundesverfassungsgerichts in der Umzugsphase

Die Sanierungsarbeiten in den Gebäuden des Bundesverfassungsgerichts sind abgeschlossen. Der Rückumzug vom "Dienstsitz Waldstadt" in den Schlossbezirk wird vom 26. bis 28. September 2014 stattfinden. Über Einzelheiten informiert die Pressemitteilung Nr. 80/2014 vom 18. September 2014.
Wir weisen darauf hin, dass die Pressestelle am Freitag, dem 26. September 2014, wegen des Umzugs nicht besetzt sein wird.
Bis einschließlich Freitag, 26. September 2014, können Schriftstücke an der Pforte des "Dienstsitzes Waldstadt" in der Rintheimer Querallee 11 abgegeben oder in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Die Pforte des "Dienstsitzes Schlossbezirk" ist bis einschließlich 26.
September 2014 noch nicht besetzt; ein Briefkasten ist aber vorhanden.
Ab Samstag, 27. September 2014, wird nur noch der "Dienstsitz Schlossbezirk" in Betrieb sein. Schriftstücke können ab diesem Tag nur
noch dort abgegeben oder in den Briefkasten eingeworfen werden.
Die Postanschrift, Telefon- und Telefaxverbindungen sowie die E-Mail-Anschriften bleiben unverändert.

Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: 0721/91010
Telefax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
URL: http://www.bundesverfassungsgericht.de
Weitere Informationen
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Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
Bundesverfassungsgericht,
, 76131 Karlsruhe, Deutschland
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