'Gemeinsam gegen sexuelle Gewalt' - Schwesig stellt Gesamtkonzept vor

Kurzfassung: "Gemeinsam gegen sexuelle Gewalt" - Schwesig stellt Gesamtkonzept vorZusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs soll enger werden!Kinder und Jugendli ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 22.09.2014] "Gemeinsam gegen sexuelle Gewalt" - Schwesig stellt Gesamtkonzept vor

Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs soll enger werden!
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor sexueller Gewalt.
Betroffene sollen schnelle Hilfe und Unterstützung erhalten. Diese Rechte können in Zukunft besser verwirklicht werden, wenn wir unser Wissen teilen und unsere Kräfte bündeln.
Dazu hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig heute (Montag) ein Gesamtkonzept gegen sexuelle Gewalt von Kindern und Jugendlichen vorgestellt. Das Gesamtkonzept baut auf den Forderungen des Runden Tisches auf: "Wir müssen aufhören, in Zuständigkeiten oder Professionen zu denken. Jeder und jede im eigenen Verantwortungsbereich, aber alle gemeinsam, müssen beim Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zusammen arbeiten. Deshalb ist ein Gesamtkonzept richtig und wichtig", so Manuela Schwesig. "Für mich als Kinderministerin gibt es keine wichtigere Aufgabe als den Schutz von Kindern und Jugendlichen."
Mit der Einsetzung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) hat die Bundesregierung Ende März bereits eine wichtige Weichenstellung für die nächsten fünf Jahre getroffen. In enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Unabhängigen Beauftragten können nun die Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag weiter umgesetzt werden.
Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: "Ich bin froh, dass die Große Koalition keinen Schlussstrich gezogen hat, sondern sich mit neuem Schwung für den besseren Schutz der Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt und bessere Hilfen und Beratungsangebote einsetzt. Nach vielen Enttäuschungen, seit Ende des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch", können Betroffene jetzt endlich wieder Vertrauen schöpfen. Mit der noch in diesem Jahr stattfindenden Einrichtung eines Betroffenenrats bei meinem Amt, werden Betroffene jetzt an wichtigen Vorhaben unmittelbar beteiligt.
Auch über die von Bundesministerin Schwesig angebotene Unterstützung beim zügigen Start der unabhängigen Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch, freue ich mich.
Damit wird eine weitere zentrale Forderung der Betroffenen vorangebracht."
Wie soll das Gesamtkonzept aussehen?
Das Konzept stützt sich auf fünf Säulen und wird in den nächsten Wochen mit dem Unabhängigen Beauftragten, den Bundesressorts, Ländern, Verbänden und den Betroffenen beraten.
Strafrecht und Strafverfolgung: Die durch den Justizminister vorgeschlagenen Änderungen im Sexualstrafrecht sind ein wichtiger Schritt. Die Verjährungsfristen werden deutlich verlängert. Der Gesetzesentwurf schließt Strafbarkeitslücken, vor allem in digitalen Medien, und stellt klar, dass Kinder vor der Ausbeutung durch Nacktaufnahmen besser geschützt werden müssen. Damit werden auch die Ermittlungsmöglichkeiten gegen Darstellungen von Kindesmissbrauch verbessert.
Schutz und Begleitung im Strafverfahren: Der Referentenentwurf zur 3. Opferrechtsreform aus dem Bundesministerium der Justiz regelt einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Damit können die Belastungen von Mädchen und Jungen im Strafverfahren erheblich verringert werden. Darüber hinaus soll es eine engere Kooperation von Ermittlungsbehörden und Jugendämtern geben. Dies soll in einer Ergänzung des Kinderschutzgesetzes gesetzlich festgeschrieben werden.
Recht auf Schutz vor sexueller Gewalt: Gute Prävention und Intervention gelingt nur durch die Stärkung der Rechte von Kindern. Dazu soll es für Kinder einen uneingeschränkten Beratungsanspruch der Kinder- und Jugendhilfe geben, auch ohne Kenntnis der Eltern - als klares Signal zugunsten der Kinderrechte. Die Einführung von Schutzkonzepten in Schulen und anderen Einrichtungen und in der Behindertenhilfe soll weiter konsequent umgesetzt werden. Dazu wird das Bundesfamilienministerium zwei große Initiativen weiterführen und vertiefen; durch eine engere Verschränkung der Bundesinitiative "Trau Dich!" und der Kampagne des Unabhängigen Beauftragten "Kein Raum für Missbrauch" aber auch durch weitere Länderkooperationen.
Beratung, Hilfen und Therapien für Betroffene: Um die Beratungskompetenzen in der spezialisierten Fachberatung zukünftig besser zu nutzen, und damit die Beratungsstrukturen für Betroffene zu verbessern, wird es eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene geben.
Daneben wird das Ergänzende Hilfesystem des Bundes gemeinsam mit den Ländern weiter ausgebaut - Betroffene werden dabei mit einbezogen. Unabhängig davon ist es wichtig, die Zugänge in das Regelsystem für Betroffene sexueller Gewalt zu verbessern. Zudem sind auch die Täter mehr in den Blick zu nehmen, damit es gar nicht erst zu sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen kommt.
Schutz in den digitalen Medien: Unter dem Dach des Zentrums für Kinderschutz im Internet (I-KiZ) soll ein Netzwerk einrichtet werden, um Grauzonen von Missbrauchsdarstellungen im Netz, wie etwa Posendarstellungen, mit denen Kinder sexuell ausgebeutet werden, national und international besser zu bekämpfen.
Gemeinsam mit den Internet-Beschwerdestellen und Anbietern verabreden wir ein gemeinsames Vorgehen, damit unzulässige Inhalte auch in den Grauzonen schneller gelöscht werden können. Damit sich Kinder, Jugendliche und ihre Eltern besser der Risiken beim Umgang mit digitalen Medien bewusst sind, soll mit einer gesetzlichen Informationsverpflichtung sichergestellt werden, dass sie umfassend informiert und aufgeklärt werden.
Heute Abend wird Frau Bundesministerin Schwesig das Gesamtkonzept im Rahmen des ersten Jahresempfangs des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ausführlich vorstellen. In einer Unterschriftenaktion wollen Bundesministerin Schwesig und Missbrauchsbeauftragter Rörig gemeinsam ein Zeichen gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen setzen.

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Lebensjahr ab 2013 ein und beteiligt sich an den Betriebskosten ab 2014 mit jährlich 700 Millionen Euro,...steht für einen aktiven und wirksamen Kinderschutz und Frühe Hilfen und setzt hierbei auf Prävention und Intervention,...steht für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung und bekämpft sexuelle Gewalt und Kinderpornografie insbesondere auch in den Neuen Medien,...ist verantwortlich für das Kinder- und Jugendhilfegesetz und das Jugendschutzgesetz,...nimmt als Querschnittsaufgabe in engem Kontakt zu anderen Bundesressorts, den Ländern und Gemeinden sowie der öffentlichen Jugendhilfe die Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen Politikbereichen, vor allem im Bildungs-, Gesundheits- und Arbeitsmarktbereich wahr,...unterstützt und fördert überregionale und bundeszentrale freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe in ihrer Vielfalt von Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen,...fördert benachteiligte junge Menschen und junge Migrantinnen und Migranten durch Verbesserung der Rahmenbedingungen,...entwickelt die europäischen Jugendprogramme und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit weiter,...beauftragt unabhängige Sachverständige zur Erstellung regelmäßiger Kinder- und Jugendberichte.Bundesfreiwilligendienst:Das Bundesministerium......betreut federführend die Rechtssetzung zum Bundesfreiwilligendienst,...schafft in enger Abstimmung mit den Bundesländern sowie den zivilgesellschaftlichen Trägern und Einsatzstellen attraktive Bedingungen für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst,...übt die Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aus. Im Rahmen der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes obliegt diesem die Betreuung der Freiwilligen und die Sicherstellung ihrer pädagogischen Begleitung ebenso wie die Anerkennung der Einsatzstellen und die Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Zentralstellen. Darüber hinaus nimmt es weitere Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums wahr, unter anderem die verbleibende Zivildienstverwaltung,...evaluiert regelmäßig die Praxis des Bundesfreiwilligendienstes.Engagementpolitik und Wohlfahrtspflege:Das Bundesministerium......will die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern; durch neu konzipierte oder gebündelte Projekte und Maßnahmen und eine besser abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen,...ist für die Förderung und Weiterentwicklung der individuellen, institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für das Freiwillige soziale Jahr und das Freiwillige ökologische Jahr einschließlich des Jugendfreiwilligendienstegesetzes verantwortlich,...überprüft und bewertet in jeder Legislaturperiode mittels eines wissenschaftlichen Berichts den Stand der Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements und der Engagementpolitik,...initiiert und koordiniert Projekte und Modellvorhaben für die Förderung des freiwilligen Engagements auch unter Berücksichtigung internationaler Aspekte,...fördert die Arbeit der Wohlfahrtsorganisationen sowie eine Reihe weiterer sozialer Verbände und Einrichtungen auf Bundesebene. ...fördert das Miteinander und den Austausch der Generationen - mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II wurden 450 Häuser gefördert, an denen das Miteinander aktiv gelebt wird..
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