25.09.2014 14:46 Uhr in Medien & Presse von Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC)
ADAC siegt vor Gericht
Kurzfassung: ADAC siegt vor GerichtWerbeanzeige nicht irreführend Im einstweiligen Verfügungsverfahren um eine ADAC Werbeanzeige hat der ADAC heute vor dem Stuttgarter Landgericht einen Sieg verbucht. Die Anzei ...
[Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC) - 25.09.2014] ADAC siegt vor Gericht
Werbeanzeige nicht irreführend
Im einstweiligen Verfügungsverfahren um eine ADAC Werbeanzeige hat der ADAC heute vor dem Stuttgarter Landgericht einen Sieg verbucht. Die Anzeige sei, so das Gericht nicht irreführend und verstoße daher nicht gegen das Wettbewerbsrecht.
Gegen die Anzeige, mit dem Slogan "Wir helfen Helfen" auf dem ADAC Fahrzeuge von Straßenwacht und Straßendienstpartner sowie ein ADAC Rettungshubschrauber neben Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei und einem Notarztwagen abgebildet sind, hatte der Stuttgarter Automobilclub ACE eine einstweilige Verfügung beantragt. Seiner Meinung nach sei die Anzeige wettbewerbswidrig, da sich der ADAC auf eine Stufe mit staatlichen Rettungs- und Einsatzkräften stelle.
Der ADAC sieht in der Anzeige in erster Linie die Kernleistungen des Clubs "Hilfe, Rat und Schutz" für Mitglieder und Nicht-Mitglieder thematisiert. Mit seinen Leistungen unterstützt der ADAC dabei auch staatliche Rettungskräfte bei ihren lebenswichtigen Hilfeleistungen.
Der ACE kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC)
Hansastraße 19
81373 München
Deutschland
Telefon: (089) 7676-0
Telefax: (089) 7676-2500
Mail: redaktion@adac.de
URL: http://www.adac.de
Werbeanzeige nicht irreführend
Im einstweiligen Verfügungsverfahren um eine ADAC Werbeanzeige hat der ADAC heute vor dem Stuttgarter Landgericht einen Sieg verbucht. Die Anzeige sei, so das Gericht nicht irreführend und verstoße daher nicht gegen das Wettbewerbsrecht.
Gegen die Anzeige, mit dem Slogan "Wir helfen Helfen" auf dem ADAC Fahrzeuge von Straßenwacht und Straßendienstpartner sowie ein ADAC Rettungshubschrauber neben Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei und einem Notarztwagen abgebildet sind, hatte der Stuttgarter Automobilclub ACE eine einstweilige Verfügung beantragt. Seiner Meinung nach sei die Anzeige wettbewerbswidrig, da sich der ADAC auf eine Stufe mit staatlichen Rettungs- und Einsatzkräften stelle.
Der ADAC sieht in der Anzeige in erster Linie die Kernleistungen des Clubs "Hilfe, Rat und Schutz" für Mitglieder und Nicht-Mitglieder thematisiert. Mit seinen Leistungen unterstützt der ADAC dabei auch staatliche Rettungskräfte bei ihren lebenswichtigen Hilfeleistungen.
Der ACE kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
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, 81373 München, Deutschland
Tel.: (089) 7676-0; http://www.adac.de
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