Sicherheiten für Bauherren, Aufwandsentschädigung für Verwaltungsbeiräte statthaft
Das Wichtigste aus der Immobilienbranche im WochenrückblickKurzfassung: Aufwandsentschädigung für Verwaltungsbeiräte statthaft, Sicherheiten für Bauherren, Kriterien beim Energievergleich - auch in dieser Woche gab es wieder spannende Neuigkeiten aus der Immobilienwelt, die im immonewsfeed thematisiert wurden.
[wavepoint e.K. - 26.09.2014] Aufwandsentschädigung für Verwaltungsbeiräte statthaft, Sicherheiten für Bauherren, Kriterien beim Energievergleich - auch in dieser Woche gab es wieder spannende Neuigkeiten aus der Immobilienwelt, die im immonewsfeed thematisiert wurden.
Wenn in der Eigentümerversammlung eine Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat in Höhe von jährlich 250 Euro und die Erstattung von Auslagen für Büromaterial beschlossen wurde, ist dies gemäß eines Urteils des Amtsgerichts Hattingen (AZ 28 C30/13) rechtens. Einer der Wohnungseigentümer wollte gegen den Beschluss klagen, doch das Amtsgericht entschied, dass die Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat in dieser Höhe gerechtfertigt sei und auch die zusätzlichen Büromaterialausgaben gegen Vorlage der Quittungen erstattet werden können.
Um im Insolvenzfall nicht um ihre Existenz bangen zu müssen, können Bauherren vom Schlüsselfertigunternehmer Sicherheiten verlangen. Allerdings stellen immer mehr Berater des Verbands Privater Bauherren (VPB) fest, dass Bauherren das gewünschte Haus in einem solchen Fall in der Regel nicht erhalten. Grund dafür sei, dass sich Baufirmen ihre Bauherren wegen der derzeitigen Hochphase selbst aussuchen könnten. Wie der VPB erklärt, steht jedem privaten Bauherren, der Abschlagszahlungen für den Um- oder Neubau eines Hauses leistet, seit 2009 gemäß BGB § 632a, Absatz 3 eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bausumme zu. In den ABG müsse zudem auf diesen Anspruch hingewiesen werden, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (BGH VII ZR 191/12). Die im BGB beschriebenen Sicherheiten reichten jedoch gemäß VPB nicht aus, denn häufig würden Bauherren über den Zahlungsplan zur Vorkasse gebeten und in einem Insolvenzfall das im Voraus gezahlte Geld verlieren.
Neben dem Preis ist eine faire Vertragsgestaltung eines der wichtigsten Kriterien für die Wahl des Energieversorgers. Dies gibt das unabhängige Verbraucherportal Verivox nun unter Bezug auf die Studie "ComparisonCheck Energie 2014" des Marktforschungsinstituts YouGov bekannt. Demnach steht zwar beim Vergleich von Energiepreisen für 90 Prozent der Befragten noch immer das Preis-Leistungs-Verhältnis im Vordergrund, doch für 87 Prozent sind auch Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit wichtig. 81 Prozent der befragten Teilnehmer legen Wert auf die Zahlungsoptionen, für 79 Prozent ist ein einfacher Abschlussprozess wünschenswert. Für 82 Prozent der Befragten ist der Ruf des Energieversorgers ein bedeutendes Kriterium. Transparente, klare Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für 86 Prozent wichtig.
Weitere Informationen zu den Vorteilen von immonewsfeed für Makler sowie zu Immobilien aktuell, aktuell Immobilien und Immobilien Magazin sind unter http://www.immonewsfeed.de abrufbar.
Wenn in der Eigentümerversammlung eine Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat in Höhe von jährlich 250 Euro und die Erstattung von Auslagen für Büromaterial beschlossen wurde, ist dies gemäß eines Urteils des Amtsgerichts Hattingen (AZ 28 C30/13) rechtens. Einer der Wohnungseigentümer wollte gegen den Beschluss klagen, doch das Amtsgericht entschied, dass die Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat in dieser Höhe gerechtfertigt sei und auch die zusätzlichen Büromaterialausgaben gegen Vorlage der Quittungen erstattet werden können.
Um im Insolvenzfall nicht um ihre Existenz bangen zu müssen, können Bauherren vom Schlüsselfertigunternehmer Sicherheiten verlangen. Allerdings stellen immer mehr Berater des Verbands Privater Bauherren (VPB) fest, dass Bauherren das gewünschte Haus in einem solchen Fall in der Regel nicht erhalten. Grund dafür sei, dass sich Baufirmen ihre Bauherren wegen der derzeitigen Hochphase selbst aussuchen könnten. Wie der VPB erklärt, steht jedem privaten Bauherren, der Abschlagszahlungen für den Um- oder Neubau eines Hauses leistet, seit 2009 gemäß BGB § 632a, Absatz 3 eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bausumme zu. In den ABG müsse zudem auf diesen Anspruch hingewiesen werden, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (BGH VII ZR 191/12). Die im BGB beschriebenen Sicherheiten reichten jedoch gemäß VPB nicht aus, denn häufig würden Bauherren über den Zahlungsplan zur Vorkasse gebeten und in einem Insolvenzfall das im Voraus gezahlte Geld verlieren.
Neben dem Preis ist eine faire Vertragsgestaltung eines der wichtigsten Kriterien für die Wahl des Energieversorgers. Dies gibt das unabhängige Verbraucherportal Verivox nun unter Bezug auf die Studie "ComparisonCheck Energie 2014" des Marktforschungsinstituts YouGov bekannt. Demnach steht zwar beim Vergleich von Energiepreisen für 90 Prozent der Befragten noch immer das Preis-Leistungs-Verhältnis im Vordergrund, doch für 87 Prozent sind auch Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit wichtig. 81 Prozent der befragten Teilnehmer legen Wert auf die Zahlungsoptionen, für 79 Prozent ist ein einfacher Abschlussprozess wünschenswert. Für 82 Prozent der Befragten ist der Ruf des Energieversorgers ein bedeutendes Kriterium. Transparente, klare Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für 86 Prozent wichtig.
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wavepoint e.K., Herr Sascha Tiebel
Münsters Gäßchen 16, 51375 Leverkusen, Deutschland
Tel.: 0214 7079011; http://www.wavepoint.de
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