Ausländische Abschlüsse: Anerkennung verbessern

Kurzfassung: Ausländische Abschlüsse: Anerkennung verbessernZur heutigen Bundestagsdebatte über den ersten Bericht zum Anerkennungsgesetz von ausländischen Abschlüssen, erklärt Elke Hannack, stellvertretende ...
[Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - 26.09.2014] Ausländische Abschlüsse: Anerkennung verbessern

Zur heutigen Bundestagsdebatte über den ersten Bericht zum Anerkennungsgesetz von ausländischen Abschlüssen, erklärt Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Freitag in Berlin:
"Das Anerkennungsgesetz ist ein wichtiger Fortschritt, greift aber zu kurz. Nach bisherigen Erkenntnissen profitieren nicht einmal 10.000 Einwanderer von der Anerkennung, statt der von der Bundesregierung ursprünglich anvisierten 300.000. Deshalb brauchen wir dringend Verbesserungen. Wenn Menschen ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen nicht anerkannt bekommen, spüren sie das sofort bei der Entlohnung, weil sie nicht entsprechend ihres Könnens eingruppiert und damit bezahlt werden. Es ist gut, dass hier Abhilfe geschaffen wurde. Doch das Anerkennungsgesetz greift noch zu kurz.
Das große Potenzial der Anerkennungsinteressierten wird überhaupt nicht ausgeschöpft. Insbesondere die Kosten des Verfahrens und der damit verbundenen Nachschulungen und Zeugnisprüfungen sind für die meisten betroffenen Beschäftigten eine echte Hürde. Schon allein die Übersetzung der heimischen Zeugnisse kostet einen Antragsteller oftmals bis zu 1.000 Euro. Da aber gerade Einwanderer, deren Zeugnisse in Deutschland nicht anerkannt wurden, im Niedriglohnsektor arbeiten, ist wichtig, dass die Anerkennung und eventuell notwendige Nachqualifizierungen kostenfrei sind.
Für die Einwanderer ist zudem wichtig, dass sie, wenn nur ein Teil ihrer Qualifikationen anerkannt wird, verbindlich wissen, welche Ergänzungs- und Anpassungsqualifikationen notwendig sind und wo sie diese erwerben können. Dafür ist ein klar geregelter gesetzlicher Anspruch wichtig."
Hintergrund:
"Anerkennungsgesetz" ist die Kurzform für das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen". Das Gesetz ist am 1. April 2012 in Kraft getreten.

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