30.09.2014 10:35 Uhr in Gesellschaft & Familie und in Gesundheit & Wellness von Gutachter Neurologie
Neurologischer Gutachter
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Klageverfahren vor dem Sozialgericht gegen die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungsamt hängen entscheidend von den Ergebnissen der verschiedenen medizinischen Gutachten und ärztlichen Gutachter ab. Ein Gutachten nach § 109 kann in der Regel zusätzlich durch den Kläger beantragt werden, die Erfolgsaussichten können dadurch steigen.
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Herr PD Dr. Hans Jörg Stürenburg
Gutachter Neurologie
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Autor der Pressemeldung "§ 109 Sozialgericht: Klage wegen Erwerbsminderung oder Grad der Behinderung vor dem Sozialgericht. Gutachten nach § 109 SGG." ist Gutachter Neurologie, vertreten durch PD Dr. Hans Jörg Stürenburg.