30.09.2014 17:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. IW Köln
Vorfälligkeitsentgelt: Mehr Transparenz ist sinnvoll
Kurzfassung: Vorfälligkeitsentgelt: Mehr Transparenz ist sinnvollDie Zinsen sind historisch tief. Viele Verbraucher wollen davon profitieren und ihre alten Kreditverträge kündigen, für die sie noch deutlich hà ...
[Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. IW Köln - 30.09.2014] Vorfälligkeitsentgelt: Mehr Transparenz ist sinnvoll
Die Zinsen sind historisch tief. Viele Verbraucher wollen davon profitieren und ihre alten Kreditverträge kündigen, für die sie noch deutlich höhere Zinsen zahlen. Doch dafür müssen sie die Banken finanziell mit einem sogenannten Vorfälligkeitsentgelt entschädigen. Verbraucherverbände wollen, dass diese Ausgleichszahlung künftig gedeckelt wird. Doch regulatorische Eingriffe sind der falsche Weg und schaden mehr als sie nutzen, zeigt eine aktuelle IW-Studie.
Das Vorfälligkeitsentgelt soll den Schaden einer Bank ausgleichen, der ihr aus der vorzeitigen Kündigung eines festverzinslichen Darlehens entsteht. Denn vergibt die Bank einen Kredit über zehn Jahre zu 5 Prozent Zinsen und es kommt zu einer Kündigung nach bereits fünf Jahren, muss das frei gewordene Geld wieder angelegt werden. Liegt das Marktzinsniveau zu diesem Zeitpunkt jedoch nur noch bei 3 Prozent, würde die Bank Verluste machen.
Nach Analysen der Verbraucherverbände kann das Vorfälligkeitsentgelt bei bis zu 10 Prozent der zu tilgenden Restschuld liegen. Die Verbraucherschützer fordern deshalb eine Deckelung auf 5 Prozent. Dies würde nach Einschätzung der IW-Immobilienforscher allerdings zu einer Verteuerung der Festzinskredite führen, weil die Banken die zusätzlichen Risiken in ihre Kalkulation einpreisen müssten. Leidtragende wären vor allem jene Kreditnehmer, die langfristige Kreditvereinbarungen wünschen und diese nicht kündigen: Sie müssten höhere Zinsen zahlen als eigentlich nötig.
Eine sinnvolle Reform sehen die IW-Forscher dagegen darin, die Methodik zu vereinheitlichen, mit der das Vorfälligkeitsentgelt bestimmt wird. Bislang existieren hier von Bank zu Bank oft sehr unterschiedliche, intransparente Regelungen. Transparenz und Vereinheitlichung würden auch mehr Rechtssicherheit für die Kreditinstitute bedeuten.
IW policy paper
Heide Haas / Michael Voigtländer: Transparenz statt Deckelung - Reformpotenziale des Vorfälligkeitsentgelts
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. IW Köln
Konrad-Adenauer-Ufer 21
50459 Köln
Deutschland
Telefon: 0221 4981-1
Telefax: 0221 4981-533
Mail: presse@iwkoeln.de
URL: www.iwkoeln.de
Die Zinsen sind historisch tief. Viele Verbraucher wollen davon profitieren und ihre alten Kreditverträge kündigen, für die sie noch deutlich höhere Zinsen zahlen. Doch dafür müssen sie die Banken finanziell mit einem sogenannten Vorfälligkeitsentgelt entschädigen. Verbraucherverbände wollen, dass diese Ausgleichszahlung künftig gedeckelt wird. Doch regulatorische Eingriffe sind der falsche Weg und schaden mehr als sie nutzen, zeigt eine aktuelle IW-Studie.
Das Vorfälligkeitsentgelt soll den Schaden einer Bank ausgleichen, der ihr aus der vorzeitigen Kündigung eines festverzinslichen Darlehens entsteht. Denn vergibt die Bank einen Kredit über zehn Jahre zu 5 Prozent Zinsen und es kommt zu einer Kündigung nach bereits fünf Jahren, muss das frei gewordene Geld wieder angelegt werden. Liegt das Marktzinsniveau zu diesem Zeitpunkt jedoch nur noch bei 3 Prozent, würde die Bank Verluste machen.
Nach Analysen der Verbraucherverbände kann das Vorfälligkeitsentgelt bei bis zu 10 Prozent der zu tilgenden Restschuld liegen. Die Verbraucherschützer fordern deshalb eine Deckelung auf 5 Prozent. Dies würde nach Einschätzung der IW-Immobilienforscher allerdings zu einer Verteuerung der Festzinskredite führen, weil die Banken die zusätzlichen Risiken in ihre Kalkulation einpreisen müssten. Leidtragende wären vor allem jene Kreditnehmer, die langfristige Kreditvereinbarungen wünschen und diese nicht kündigen: Sie müssten höhere Zinsen zahlen als eigentlich nötig.
Eine sinnvolle Reform sehen die IW-Forscher dagegen darin, die Methodik zu vereinheitlichen, mit der das Vorfälligkeitsentgelt bestimmt wird. Bislang existieren hier von Bank zu Bank oft sehr unterschiedliche, intransparente Regelungen. Transparenz und Vereinheitlichung würden auch mehr Rechtssicherheit für die Kreditinstitute bedeuten.
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