DJV: Streikrecht ist Grundrecht

Kurzfassung: DJV: Streikrecht ist Grundrecht"Das Streikrecht ist ein in der Verfassung garantiertes Grundrecht aller Beschäftigten. Es auszuhöhlen oder einzuschränken verstößt gegen die demokratischen Prinzip ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 02.10.2014] DJV: Streikrecht ist Grundrecht

"Das Streikrecht ist ein in der Verfassung garantiertes Grundrecht aller Beschäftigten. Es auszuhöhlen oder einzuschränken verstößt gegen die demokratischen Prinzipien unseres Landes." Mit diesen Worten reagierte Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands, auf Forderungen aus der Wirtschaft, drohende Arbeitskämpfe per Gesetz abzuwenden. Die in diesem Zusammenhang viel diskutierte Tarifeinheit nannte der DJV-Vorsitzende verfassungswidrig. "Das von der Bundesregierung favorisierte Prinzip ,Eine Gewerkschaft pro Betrieb verstößt gegen die Koalitionsfreiheit. Die Arbeitnehmer müssen auch weiterhin frei entscheiden können, welcher Gewerkschaft sie sich anvertrauen." Das Prinzip Mehrheitsgewerkschaft negiere die berechtigten Interessen einzelner Berufsgruppen.
Der DJV-Vorsitzende wies darauf hin, dass die angestrebte Tarifeinheit nicht nur die Gewerkschaften treffe, die derzeit die Arbeitskämpfe bei Bahn und Lufthansa organisierten. Auch der DJV, der seit Jahrzehnten erfolgreiche Tarifpolitik gemeinsam mit der DGB-Gewerkschaft ver.di mache, wäre davon betroffen. Die Arbeitskämpfe der Journalistinnen und Journalisten zur Durchsetzung fairer Tarifverträge, wie sie zuletzt im Zeitungsbereich geführt worden seien, habe der DJV stets gemeinsam mit der dju in ver.di geführt. "Wir haben immer verantwortungsvoll für die Interessen der Journalisten gekämpft. Das werden wir uns von der Bundesregierung nicht kaputt machen lassen."

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Weitere Informationen
Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Deutscher Journalisten-Verband (DJV) Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder. In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen: Tarife:Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.Rechtsschutz:Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.Beratung:Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.
Deutscher Journalisten-Verband (DJV),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: ;
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Deutscher Journalisten-Verband (DJV)

10117 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/114561

https://www.prmaximus.de/pressefach/deutscher-journalisten-verband-djv-pressefach.html
Die Pressemeldung "DJV: Streikrecht ist Grundrecht" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "DJV: Streikrecht ist Grundrecht" ist Deutscher Journalisten-Verband (DJV), vertreten durch .