Europäisches Patentamt bestätigt Position der Unionsfraktion
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 10.12.2010
Pressemitteilung vom: 10.12.2010 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Ablehnung von Patenten auf landwirtschaftliche Nutztiere und Nutzpflanzen Die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) hat gestern ihre Entscheidung in den Fällen "Brokkoli" und "Tomate" bekannt gegeben. Dazu erklären der ...
[CDU/CSU-Fraktion - 10.12.2010] Europäisches Patentamt bestätigt Position der Unionsfraktion
Ablehnung von Patenten auf landwirtschaftliche Nutztiere und Nutzpflanzen
Die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) hat gestern ihre Entscheidung in den Fällen "Brokkoli" und "Tomate" bekannt gegeben. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Landwirtschaft der CSU-Landesgruppe, Dr. Max Lehmer:
"Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sieht sich durch die Entscheidung der großen Beschwerdekammer des EPA voll und ganz in ihrer Haltung bestätigt. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass konventionelle Verfahren der Selektion und Züchtung als ´im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren´ für nicht patentierbar erklärt wurden. Dies ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Diese Grundsatzentscheidung muss nun aber noch auf die Patentierbarkeit von Nutztieren und Nutzpflanzen sowie deren Nachkommen übertragen werden.
Wir lehnen Patente auf landwirtschaftliche Nutztiere und Nutzpflanzen ab. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen (Klimawandel, zunehmende Flächenkonkurrenz, Sicherung der Welternährung) muss der weltweite Genpool allen Landwirten und Züchtern zur Verfügung stehen. Nur durch züchterischen Fortschritt kann man zur Lösung der anstehenden Probleme beitragen.
Es ist völlig unstrittig, dass Patente bei der Forschung nach Innovationen notwendig sind. Allerdings sehen wir es äußerst kritisch, wenn einzelne Firmen wie im aktuellen Falle des Brokkoli-Patents versuchen, über den Umweg der Patentierung eines Selektionsverfahrens auch den Samen oder die fertigen Pflanzen des Brokkolis oder der Tomate schützen zu lassen.
Die Vielzahl solcher Patentanmeldungen - z.B. auch bei Kühen oder Schweinen - zeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Wir fordern daher eine Konkretisierung der Europäischen Biopatentrichtlinie, vor allem in der Frage der ´im Wesentlichen biologischen Verfahren´ und der Reichweite der Patente, damit solche Verfahren vor dem EPA nicht mehr notwendig sind.
Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Landwirte ihrer Haupttätigkeit nachgehen können, Nahrungsmittel zu produzieren, anstatt vor Gericht gegen zu weit gefasste Patente zu prozessieren."
Hintergrund:
Das britische Unternehmen Plant Bioscience hatte sich vor acht Jahren das "Brokkoli"-Patent EP 1069819 gesichert. Es gilt auch für Samen und ausgewachsene Pflanzen der speziellen Brokkoli-Sorte, die einen besonders hohen Anteil eines krebshemmenden Stoffes enthält. Dagegen haben zwei Unternehmen mit dem Argument geklagt, der Brokkoli sei keine Erfindung, sondern nur eine Züchtung. Der Fall wurde 2007 der großen Beschwerdekammer des EPA vorgelegt.
Auch das Verfahren zur Zucht einer Tomate ("Tomaten"-Patent EP 1211926) mit geringem Wassergehalt, das gemeinsam mit dem Brokkoli-Fall verhandelt wird, kombiniert technische und konventionelle Methoden. Das israelische Landwirtschaftsministerium hatte das Zuchtverfahren im Jahr 2000 zum Patent angemeldet. In diesem Fall legte der niederländische Konzern Unilever Einspruch ein. Dieser Fall wurde im Mai 2008 bei der großen Beschwerdekammer des EPA eingereicht.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Ablehnung von Patenten auf landwirtschaftliche Nutztiere und Nutzpflanzen
Die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) hat gestern ihre Entscheidung in den Fällen "Brokkoli" und "Tomate" bekannt gegeben. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Landwirtschaft der CSU-Landesgruppe, Dr. Max Lehmer:
"Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sieht sich durch die Entscheidung der großen Beschwerdekammer des EPA voll und ganz in ihrer Haltung bestätigt. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass konventionelle Verfahren der Selektion und Züchtung als ´im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren´ für nicht patentierbar erklärt wurden. Dies ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Diese Grundsatzentscheidung muss nun aber noch auf die Patentierbarkeit von Nutztieren und Nutzpflanzen sowie deren Nachkommen übertragen werden.
Wir lehnen Patente auf landwirtschaftliche Nutztiere und Nutzpflanzen ab. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen (Klimawandel, zunehmende Flächenkonkurrenz, Sicherung der Welternährung) muss der weltweite Genpool allen Landwirten und Züchtern zur Verfügung stehen. Nur durch züchterischen Fortschritt kann man zur Lösung der anstehenden Probleme beitragen.
Es ist völlig unstrittig, dass Patente bei der Forschung nach Innovationen notwendig sind. Allerdings sehen wir es äußerst kritisch, wenn einzelne Firmen wie im aktuellen Falle des Brokkoli-Patents versuchen, über den Umweg der Patentierung eines Selektionsverfahrens auch den Samen oder die fertigen Pflanzen des Brokkolis oder der Tomate schützen zu lassen.
Die Vielzahl solcher Patentanmeldungen - z.B. auch bei Kühen oder Schweinen - zeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Wir fordern daher eine Konkretisierung der Europäischen Biopatentrichtlinie, vor allem in der Frage der ´im Wesentlichen biologischen Verfahren´ und der Reichweite der Patente, damit solche Verfahren vor dem EPA nicht mehr notwendig sind.
Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Landwirte ihrer Haupttätigkeit nachgehen können, Nahrungsmittel zu produzieren, anstatt vor Gericht gegen zu weit gefasste Patente zu prozessieren."
Hintergrund:
Das britische Unternehmen Plant Bioscience hatte sich vor acht Jahren das "Brokkoli"-Patent EP 1069819 gesichert. Es gilt auch für Samen und ausgewachsene Pflanzen der speziellen Brokkoli-Sorte, die einen besonders hohen Anteil eines krebshemmenden Stoffes enthält. Dagegen haben zwei Unternehmen mit dem Argument geklagt, der Brokkoli sei keine Erfindung, sondern nur eine Züchtung. Der Fall wurde 2007 der großen Beschwerdekammer des EPA vorgelegt.
Auch das Verfahren zur Zucht einer Tomate ("Tomaten"-Patent EP 1211926) mit geringem Wassergehalt, das gemeinsam mit dem Brokkoli-Fall verhandelt wird, kombiniert technische und konventionelle Methoden. Das israelische Landwirtschaftsministerium hatte das Zuchtverfahren im Jahr 2000 zum Patent angemeldet. In diesem Fall legte der niederländische Konzern Unilever Einspruch ein. Dieser Fall wurde im Mai 2008 bei der großen Beschwerdekammer des EPA eingereicht.
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Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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