07.10.2014 12:57 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baden-Württemberg: Neues Jagdgesetz wird auf den Weg gebracht - Jägerlobby will weiter massenhaft töten dürfen
Kurzfassung: Baden-Württemberg: Neues Jagdgesetz wird auf den Weg gebracht - Jägerlobby will weiter massenhaft töten dürfenHeute findet im Landtag in Stuttgart eine Anhörung zur Novelle des baden-württemberg ...
[Deutscher Tierschutzbund e.V. - 07.10.2014] Baden-Württemberg: Neues Jagdgesetz wird auf den Weg gebracht - Jägerlobby will weiter massenhaft töten dürfen
Heute findet im Landtag in Stuttgart eine Anhörung zur Novelle des baden-württembergischen Jagdgesetzes statt, ehe morgen der Landtag selbst in erster Lesung dazu berät. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Baden-Württemberg appellieren an die Regierungsparteien, den vorliegenden Entwurf noch einmal zu überdenken und keinesfalls im weiteren Verfahren noch weiter zu verwässern. Der Jägerschaft sind bereits weitreichende Zugeständnisse gemacht worden, dennoch lehnt diese das Gesetzesvorhaben weiter ab. Trotz positiver Ansätze, wie der erheblichen Einschränkung des Haustierabschusses, dem Verbot der Totschlagfallen sowie dem Aus für die Baujagd auf Füchse im Naturbau, gibt es im Gesetzentwurf aus Tierschutzsicht noch große Schwachstellen: Würde bspw. der nach Tierschutzgesetz erforderliche "vernünftig Grund" zur Tötung ernsthaft umgesetzt, müsste die Liste der jagdbaren Tierarten drastisch reduziert werden.
"Wir sind dankbar, dass die grün-rote Landesregierung ein Wahlversprechen einlöst. Aus Tierschutzsicht wäre es nötig gewesen, die Jagd durchgreifender zu reformieren. Leider hat die zahlenmäßig kleine Lobby der Freizeitjäger offenbar immer noch zu großen Einfluss. Aber wir sehen das Gesetz als Schritt in die richtige Richtung", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Herbert Lawo, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes, ergänzt: "Ein modernes, nachhaltiges Jagdrecht müsste sich am Grundsatz des Lebens ausrichten, nicht des Tötens. Wir begrüßen, dass im Entwurf wenigstens ein paar unserer zentralen Tierschutzforderungen im Ansatz berücksichtigt sind, erwarten jedoch, dass dem Tierschutz hier in Baden-Württemberg endlich ernsthaft Rechnung getragen und nachgebessert wird."
Der grün-rote Gesetzentwurf sieht unter anderem das Verbot von Totschlagfallen, eine starke Einschränkung des Abschusses von freilaufenden Katzen und Hunden sowie ein Verbot der sogenannten Baujagd am Naturbau vor. Gleichzeitig stellt der Entwurf Rabenvögel unter das sogenannte "Nutzungsmanagement" und verstößt damit aus Sicht der Tierschützer gegen EU-Vorgaben zum Vogelschutz. Äußerst kritisch zu bewerten ist auch die sich neu abzeichnende, indirekte Ausweitung zur Jagdbefugnis auf Bereiche, in denen eigentlich überhaupt keine Jagd stattfinden dürfte. Denn gemäß dem aktuell überarbeiteten Entwurf könnten jetzt auch Grundeigentümer auf ihren Privatgrundstücken - also im eigentlich "befriedeten Bezirk" - alle Tierarten, die nicht ganzjährig unter Schutz stehen, töten. Entfallen ist auch das vorgesehene Recht für Verbände und Vereine, zukünftig aus Überzeugung die Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften beenden zu können.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Deutschland
Telefon: (0228) 60 49 60
Telefax: (0228) 60 49 640
Mail: presse@tierschutzbund.de
URL: http://www.tierschutzbund.de/
Heute findet im Landtag in Stuttgart eine Anhörung zur Novelle des baden-württembergischen Jagdgesetzes statt, ehe morgen der Landtag selbst in erster Lesung dazu berät. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Baden-Württemberg appellieren an die Regierungsparteien, den vorliegenden Entwurf noch einmal zu überdenken und keinesfalls im weiteren Verfahren noch weiter zu verwässern. Der Jägerschaft sind bereits weitreichende Zugeständnisse gemacht worden, dennoch lehnt diese das Gesetzesvorhaben weiter ab. Trotz positiver Ansätze, wie der erheblichen Einschränkung des Haustierabschusses, dem Verbot der Totschlagfallen sowie dem Aus für die Baujagd auf Füchse im Naturbau, gibt es im Gesetzentwurf aus Tierschutzsicht noch große Schwachstellen: Würde bspw. der nach Tierschutzgesetz erforderliche "vernünftig Grund" zur Tötung ernsthaft umgesetzt, müsste die Liste der jagdbaren Tierarten drastisch reduziert werden.
"Wir sind dankbar, dass die grün-rote Landesregierung ein Wahlversprechen einlöst. Aus Tierschutzsicht wäre es nötig gewesen, die Jagd durchgreifender zu reformieren. Leider hat die zahlenmäßig kleine Lobby der Freizeitjäger offenbar immer noch zu großen Einfluss. Aber wir sehen das Gesetz als Schritt in die richtige Richtung", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Herbert Lawo, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes, ergänzt: "Ein modernes, nachhaltiges Jagdrecht müsste sich am Grundsatz des Lebens ausrichten, nicht des Tötens. Wir begrüßen, dass im Entwurf wenigstens ein paar unserer zentralen Tierschutzforderungen im Ansatz berücksichtigt sind, erwarten jedoch, dass dem Tierschutz hier in Baden-Württemberg endlich ernsthaft Rechnung getragen und nachgebessert wird."
Der grün-rote Gesetzentwurf sieht unter anderem das Verbot von Totschlagfallen, eine starke Einschränkung des Abschusses von freilaufenden Katzen und Hunden sowie ein Verbot der sogenannten Baujagd am Naturbau vor. Gleichzeitig stellt der Entwurf Rabenvögel unter das sogenannte "Nutzungsmanagement" und verstößt damit aus Sicht der Tierschützer gegen EU-Vorgaben zum Vogelschutz. Äußerst kritisch zu bewerten ist auch die sich neu abzeichnende, indirekte Ausweitung zur Jagdbefugnis auf Bereiche, in denen eigentlich überhaupt keine Jagd stattfinden dürfte. Denn gemäß dem aktuell überarbeiteten Entwurf könnten jetzt auch Grundeigentümer auf ihren Privatgrundstücken - also im eigentlich "befriedeten Bezirk" - alle Tierarten, die nicht ganzjährig unter Schutz stehen, töten. Entfallen ist auch das vorgesehene Recht für Verbände und Vereine, zukünftig aus Überzeugung die Zwangsmitgliedschaft in den Jagdgenossenschaften beenden zu können.
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