Staatsminister Hoyer begrüßt bevorstehende Aufhebung der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für neue EU-Mitgliedsstaaten
- Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 26.04.2011
Pressemitteilung vom: 26.04.2011 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin
Kurzfassung: Erscheinungsdatum 26.04.2011 Zum Wegfall der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Mitgliedstaaten zum 1. Mai 2011 erklärte Staatsminister Werner Hoyer heute (26.04.): "Sieben Jahre nach dem Beitritt der zehn sogenannten ...
[Auswärtiges Amt - 26.04.2011] Staatsminister Hoyer begrüßt bevorstehende Aufhebung der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für neue EU-Mitgliedsstaaten
Erscheinungsdatum
26.04.2011
Zum Wegfall der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Mitgliedstaaten zum 1. Mai 2011 erklärte Staatsminister Werner Hoyer heute (26.04.):
"Sieben Jahre nach dem Beitritt der zehn sogenannten neuen
EU-Mitgliedstaaten war es allerhöchste Zeit, dass die Einschränkungen der grundsätzlich garantierten Arbeitnehmerfreizügigkeit aufgehoben werden. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Vollendung des Binnenmarktes.
Die früher vorhandenen Ängste einer Überschwemmung des
deutschen Arbeitsmarktes oder gar einer Überfremdung haben sich als völlig unbegründet herausgestellt. Im Gegenteil wird Deutschland mittelfristig für den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften aktiv werben und eine positive Willkommenskultur entwickeln müssen.
In den letzten Jahren wären wir angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland - und ganz besonders im Osten unseres Landes - teilweise froh gewesen, wenn die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit schon früher weggefallen wären."
Auswärtiges Amt
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Webseite: www.auswaertiges-amt.de
eMail: poststelle@auswaertiges-amt.de
Erscheinungsdatum
26.04.2011
Zum Wegfall der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Mitgliedstaaten zum 1. Mai 2011 erklärte Staatsminister Werner Hoyer heute (26.04.):
"Sieben Jahre nach dem Beitritt der zehn sogenannten neuen
EU-Mitgliedstaaten war es allerhöchste Zeit, dass die Einschränkungen der grundsätzlich garantierten Arbeitnehmerfreizügigkeit aufgehoben werden. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Vollendung des Binnenmarktes.
Die früher vorhandenen Ängste einer Überschwemmung des
deutschen Arbeitsmarktes oder gar einer Überfremdung haben sich als völlig unbegründet herausgestellt. Im Gegenteil wird Deutschland mittelfristig für den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften aktiv werben und eine positive Willkommenskultur entwickeln müssen.
In den letzten Jahren wären wir angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland - und ganz besonders im Osten unseres Landes - teilweise froh gewesen, wenn die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit schon früher weggefallen wären."
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Das Auswärtige Amt ist zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu den zwischen- und überstaatlichen Organisationen.
Der Auswärtige Dienst versteht sich neben seiner Funktion als Gestalter der Außenpolitik als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, die deutsche Wirtschaft, das deutsche Kulturleben und für Parlamentarier und Regierungsvertreter aller Ebenen. Sein Dienstleistungsangebot ist für den Auswärtigen Dienst neben der klassischen Diplomatie zu seiner zweiten, tragenden Säule geworden: Es macht heute gut die Hälfte seiner Aktivitäten aus. So steht das Auswärtige Amt als modernes und aufgeschlossenes Dienstleistungsunternehmen weltweit seiner "Kundschaft", mit seinem Know-how und seinen Kontakten mit Rat und Tat zur Seite.
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