Delegationsreise der Deutsch-Ungarischen Parlamentariergruppe

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 26.04.2011
Pressemitteilung vom: 26.04.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Vom 2. Mai bis 6. Mai 2011 wird sich eine Delegation der Deutsch-Ungarischen Parlamentariergruppe unter Leitung des Vorsitzenden der Parlamentariergruppe, Abgeordneten Jens Ackermann (FDP), in Ungarn aufhalten. Die weiteren Delegationsmitglieder ...

[Deutscher Bundestag - 26.04.2011] Delegationsreise der Deutsch-Ungarischen Parlamentariergruppe


Vom 2. Mai bis 6. Mai 2011 wird sich eine Delegation der Deutsch-Ungarischen Parlamentariergruppe unter Leitung des Vorsitzenden der Parlamentariergruppe, Abgeordneten Jens Ackermann (FDP), in Ungarn aufhalten.
Die weiteren Delegationsmitglieder sind: Katharina Landgraf (CDU/CSU) Dr. Matthias Middelberg (CDU/CSU) Wolfgang Gunkel (SPD) Heinz-Joachim Barchmann (SPD) Joachim Spatz (FDP). Die Delegationsreise dient der Vertiefung parlamentarischer Kontakte zu den jeweiligen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Es sind Gespräche mit Abgeordneten mehrerer Ausschüsse, darunter des Inneren, des Auswärtigen und des Europaausschusses geplant. Die Delegation wird daneben mit Vertretern der vor Ort tätigen deutschen Kulturmittlerorganisationen und der politischen Stiftungen zusammentreffen.
Schwerpunktthemen der Delegationsreise werden die derzeitige EU-Ratspräsidentschaft und die aktuelle innenpolitische Lage sein. Zudem werden Themen wie Donaustrategie, Stand und Entwicklung der politischen Bildung sowie die Rechte von Minderheiten erörtert.


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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
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Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.

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