14.10.2014 09:12 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Naturschutzring (DNR)e.V.
DNR zu Ergebnissen der Stoiber-Kommission zum Bürokratieabbau in der EU: Kahlschlag beim Umwelt-, Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz
Kurzfassung: DNR zu Ergebnissen der Stoiber-Kommission zum Bürokratieabbau in der EU: Kahlschlag beim Umwelt-, Verbraucher-, Gesundheits- und ArbeitsschutzBei der heutigen Vorlage von Ergebnissen der von Edmund S ...
[Deutscher Naturschutzring (DNR)e.V. - 14.10.2014] DNR zu Ergebnissen der Stoiber-Kommission zum Bürokratieabbau in der EU: Kahlschlag beim Umwelt-, Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz
Bei der heutigen Vorlage von Ergebnissen der von Edmund Stoiber geleiteten 15köpfigen Kommission zum Abbau von Bürokratie in der EU warnte der DNR vor einem Kahlschlag beim Umwelt-, Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz. ' Unter dem wohlfeilen Deckmantel des Bürokratieabbaus zeigt der ehemalige CSU-Chef sein wahres Gesicht. Die Interessen des Gemeinwohls sollen auf dem Altar von Wirtschaftsinteressen geopfert werden,' sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Diese Kritik wird auch von den vier Vertretern aus diesen Bereichen in der Kommission in Form eines Minderheitenvotums geteilt.
Kein vernünftiger Mensch habe etwas dagegen, bestehende Vorschriften zu streichen, die unnötig oder veraltet sind oder ihren Zweck nicht mehr erfüllen. Auch lassen sich Regelungen vereinfachen, betonte der DNR. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass willkürliche Ziele für den pauschalen Abbau von Bürokratiekosten gesetzt werden oder neue Regelungen nur beim Abbau vorhandener möglich sein sollen. Vielmehr müssten zukünftig stärker als bisher externe Kosten auf die Verursacher durch entsprechende Vorschriften überwälzt werden. ' Es ist entlarvend, dass den jährlich einzusparenden Bürokratiekosten in Höhe von 41 Milliarden Euro keine Angaben über den Nutzen der Vorschriften gegenübergestellt werden, die ein Mehrfaches dieses Betrages betragen dürften,' monierte Röscheisen. Keinesfalls kann der Vorschlag akzeptiert werden, durch ein vorzeitiges Ausmauscheln von Entscheidungen in Hinterzimmern Verfahren in undemokratischer Weise zu beschleunigen. Unnötig sei zudem der Vorschlag, bei der nationalen Umsetzung von EU-Regelungen besonders darauf hinzuweisen, wenn über deren Anforderungen hinausgegangen wird.
Dr. Helmut Röscheisen
DNR-Generalsekretär
Tel. 030-678 1775-70
mobil: 0160-97209108
Bei der heutigen Vorlage von Ergebnissen der von Edmund Stoiber geleiteten 15köpfigen Kommission zum Abbau von Bürokratie in der EU warnte der DNR vor einem Kahlschlag beim Umwelt-, Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz. ' Unter dem wohlfeilen Deckmantel des Bürokratieabbaus zeigt der ehemalige CSU-Chef sein wahres Gesicht. Die Interessen des Gemeinwohls sollen auf dem Altar von Wirtschaftsinteressen geopfert werden,' sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Diese Kritik wird auch von den vier Vertretern aus diesen Bereichen in der Kommission in Form eines Minderheitenvotums geteilt.
Kein vernünftiger Mensch habe etwas dagegen, bestehende Vorschriften zu streichen, die unnötig oder veraltet sind oder ihren Zweck nicht mehr erfüllen. Auch lassen sich Regelungen vereinfachen, betonte der DNR. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass willkürliche Ziele für den pauschalen Abbau von Bürokratiekosten gesetzt werden oder neue Regelungen nur beim Abbau vorhandener möglich sein sollen. Vielmehr müssten zukünftig stärker als bisher externe Kosten auf die Verursacher durch entsprechende Vorschriften überwälzt werden. ' Es ist entlarvend, dass den jährlich einzusparenden Bürokratiekosten in Höhe von 41 Milliarden Euro keine Angaben über den Nutzen der Vorschriften gegenübergestellt werden, die ein Mehrfaches dieses Betrages betragen dürften,' monierte Röscheisen. Keinesfalls kann der Vorschlag akzeptiert werden, durch ein vorzeitiges Ausmauscheln von Entscheidungen in Hinterzimmern Verfahren in undemokratischer Weise zu beschleunigen. Unnötig sei zudem der Vorschlag, bei der nationalen Umsetzung von EU-Regelungen besonders darauf hinzuweisen, wenn über deren Anforderungen hinausgegangen wird.
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