Bundesregierung macht Weg frei für weitere Verschärfungen der Spielverordnung

Kurzfassung: Bundesregierung macht Weg frei für weitere Verschärfungen der SpielverordnungDas Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung u ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 15.10.2014] Bundesregierung macht Weg frei für weitere Verschärfungen der Spielverordnung

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung und die Übernahme der Maßgaben des Bundesrates vom 5. Juli 2013 beraten. Die Maßgaben zielen darauf ab, den Spielerschutz bei gewerblichen Geldspielgeräten weiter zu stärken.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Der Spieler- und Jugendschutz bei gewerblichen Geldspielgeräten ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Nicht nur, aber insbesondere auch das Verbot des Punktespiels wird dazu beitragen. Daher haben wir die Maßgaben des Bundesrates, die die Anforderungen an diese Geräte weiter verschärfen, in unseren Verordnungsentwurf übernommen."
Der Entwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung wurde erstmalig am 22. Mai 2013 vom Kabinett beraten. Der Entwurf sieht Regelungen zur Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche vor, insbesondere:
- Die zulässige Anzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten wird grundsätzlich von drei auf ein Gerät reduziert.
- Es werden die Einzelheiten des personenungebundenen Identifikationsmittels (personenungebundene Spielerkarte) geregelt: Spielgeräte müssen künftig so hergestellt werden, dass sie nur mit einer Spielerkarte betrieben werden können, die vom Aussteller ausgegeben wird. Dies dient dem Jugendschutz (Ausgabe der Karte nur nach Alterskontrolle) und dem Spielerschutz (gleichzeitiges Bespielen mehrerer Geräte nicht möglich, da jeder Spieler nur eine Karte erhält).
- Die Einführung einer Spielunterbrechung nach 3 Stunden mit Nullstellung der Geräte.
- Um schneller auf Fehlentwicklungen reagieren zu können, wird die Bauartzulassung für Geldspielgeräte auf zunächst ein Jahr und die Aufstelldauer für jedes einzelne Gerät auf vier Jahre befristet.
- Zur Verhinderung der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche bei Geldspielgeräten werden die Anforderungen an die Aufzeichnungen verschärft, die während des Spielbetriebs durch die Geldspielgeräte vorgenommen werden müssen: Diese Daten müssen künftig dauerhaft aufgezeichnet, jederzeit elektronisch verfügbar und auslesbar sowie gegen Manipulationen geschützt sein.
Der Bundesrat, der der Verordnung zustimmen muss, hat am 5. Juli 2013 seine Zustimmung von insgesamt 15 Maßgaben abhängig gemacht. Diese beinhalten weitere Verschärfungen der Anforderungen an Geldspielgeräte, insbesondere:
- Die Automatiktaste, mit der der Spieler unbeeinflusst Einsätze tätigen kann, wird verboten.
- Der maximale Verlust pro Stunde wird von 80 Euro auf 60 Euro reduziert.
- Der maximale Gewinn pro Stunde wird von 500 Euro auf 400 Euro reduziert.
- Der Spieleinsatz darf künftig nur in Euro und Cent erfolgen; diese Beschränkung zielt ab auf das Spielen mit Geldäquivalenten, das sogenannte Punktespiel.
- Nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist dürfen in Gaststätten generell nur noch zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden.
Mit der heutigen Beratung hat das Bundeskabinett den Weg für die Verschärfungen einschließlich der Maßgaben des Bundesrates frei gemacht. Die Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Ergänzende Hinweise:
Die Übernahme der Maßgaben des Bundesrates durch die Sechste Änderungsverordnung führt zu zwei notwendigen Folgeänderungen:
- Zum einen dürfen Geldspielgeräte, deren Bauart vor der Verkündung der Sechsten Änderungsverordnung zugelassen wurde, nur noch weniger als drei Jahre betrieben werden; diese Frist liegt unter der üblichen Abschreibungsdauer für Geldspielgeräte von circa vier Jahren und entspricht nicht dem Anliegen des Bundesrates, der bei seiner Beschlussfassung von einer Frist von vier Jahren ausging. Entsprechend muss die Aufstelldauer für bereits zugelassene Spielgeräte auf vier Jahre verlängert werden.
- Zum anderen erhöht sich durch die Übernahme des Maßgabebeschlusses zum Punktespiel der Prüfungsaufwand der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt im Zulassungsverfahren erheblich. Entsprechend muss die Gebührendeckelung für Zulassungsgebühren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aufgehoben werden.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie beabsichtigt, diese notwendigen Folgeänderungen mit dem Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vorzunehmen. Der Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung soll dem Bundesrat noch in dieser Woche zugeleitet werden und noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
Scharnhorststr. 34-37
11019 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 615-6121
Telefax: 030 18 615-7020
Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
URL: http://www.bmwi.de
Weitere Informationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) Nach der Bundestagswahl im September 2005 wurden die Arbeitsbereiche des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in zwei neue Ministerien eingegliedert. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird von Michael Glos geleitet.Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist es, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger sowie für ein modernes System der Wirtschaftsbeziehungen zu legen.Zum Geschäftsbereich des BMWi gehören 7 Behörden:BundeskartellamtBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und EisenbahnenBundesagentur für Außenwirtschaft Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI),
, 11019 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 18 615-6121; http://www.bmwi.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)

11019 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
030 18 615-6121
Fax:
030 18 615-7020
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/115247

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-für-wirtschaft-und-technologie-bmwi-pressefach.html
Die Pressemeldung "Bundesregierung macht Weg frei für weitere Verschärfungen der Spielverordnung" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Bundesregierung macht Weg frei für weitere Verschärfungen der Spielverordnung" ist Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), vertreten durch .