20.10.2014 09:33 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Götzl wehrt sich gegen Kuhhandel bei EU-Bankenabgabe
Kurzfassung: (Mynewsdesk) München, 20. Oktober 2014 – Die EU-Kommission wird in Kürze ihre Vorstellungen zur Berechnung der Bankenabgabe für den europäischen Bankenabwicklungfonds präsentieren. Offenkundig ist eine Belastung aller Banken im Euroraum vorgesehen. „Es sieht danach aus, dass sich auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken dem Abgabendiktat beugen müssen“, so Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern. Für ihn bleibt es nicht nachvollziehbar, warum regional tätige ...
[Genossenschaftsverband Bayern e.V. - 20.10.2014] (Mynewsdesk) München, 20. Oktober 2014 – Die EU-Kommission wird in Kürze ihre Vorstellungen zur Berechnung der Bankenabgabe für den europäischen Bankenabwicklungfonds präsentieren. Offenkundig ist eine Belastung aller Banken im Euroraum vorgesehen. „Es sieht danach aus, dass sich auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken dem Abgabendiktat beugen müssen“, so Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern. Für ihn bleibt es nicht nachvollziehbar, warum regional tätige Kreditinstitute wie die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken mit der Abgabe belastet werden, obwohl sie aufgrund ihrer geringen Größe und der eigenen Institutssicherung nie Gelder aus dem Abwicklungstopf beanspruchen werden. „Wenn die Kommission das schon nicht zur Kenntnis nehmen will, dann muss sie zumindest bei der Feinjustierung der Abgabe auf ihre verhältnismäßige Ausgestaltung achten“, so Götzl. Nach seiner Ansicht wird in den Plänen der EU-Kommission nach wie vor den unterschiedlichen Risiken, die von den Banken im Euroraum ausgehen, nicht hinreichend Rechnung getragen.
Zwar ist für kleine Regionalbanken mit einer Bemessungsgrundlage von bis zu 300 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von unter 1 Milliarde Euro eine Pauschalregelung vorgesehen. Die übrigen Banken, die einen risikoadjustierten Beitrag entrichten müssen, profitieren bei der Berechnung der Abgabe jedoch von zusätzlichen Abzugsmöglichkeiten. Sie können Förderkredite und Verbindlichkeiten an Institute innerhalb desselben Institutssicherungssystems von der Bemessungsgrundlage abziehen. Götzl: „Eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Abgabe ist für mich nur dann gewährleistet, wenn zwei Bedingungen gegeben sind: Erstens muss die Abzugsmöglichkeit auch für Institute dazu führen können, die Bemessungsgrundlage von 300 Millionen Euro zu unterschreiten und damit die Pauschalregelung in Anspruch zu nehmen. Zweitens müssen die Abzugsmöglichkeiten auch von kleinen Banken genutzt werden können, die in die Pauschalregelung fallen, um so ihre Beitragslast zu verringern.“
Zudem wehrt sich der Präsident der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken dagegen, dass die EU-Kommission offenbar einen Kuhhandel zur Entlastung von Großbanken bei der Bankenabgabe plant. Denn es steht im Raum, auf Drängen einiger EU-Mitgliedsländer mit vorwiegend international tätigen Kreditinstituten eine großzügigere Behandlung von Derivaten zu schaffen und damit deren Zahlungsverpflichtung in den Abgabentopf zu vermindern. „Das widerspricht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und führt tendenziell zu einer Beitragssenkung für große Institute mit risikoreichem Geschäft bei gleichzeitiger Mehrbelastung kleinerer, risikoarmer Banken“, stellt Götzl fest.
„Regional tätige Kreditinstitute dürfen nicht die Zeche für Risiken von international tätigen Großbanken zahlen“, fordert der GVB-Präsident. Deshalb müsse das Europäische Parlament bei Vorlage des Kommissionstexts genau darauf achten, dass kleine Banken durch die Berechnung der Bankenabgabe nicht unverhältnismäßig belastet werden. Andernfalls müssten die europäischen Volksvertreter die Entwürfe der EU-Kommission zurückweisen.
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Zwar ist für kleine Regionalbanken mit einer Bemessungsgrundlage von bis zu 300 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von unter 1 Milliarde Euro eine Pauschalregelung vorgesehen. Die übrigen Banken, die einen risikoadjustierten Beitrag entrichten müssen, profitieren bei der Berechnung der Abgabe jedoch von zusätzlichen Abzugsmöglichkeiten. Sie können Förderkredite und Verbindlichkeiten an Institute innerhalb desselben Institutssicherungssystems von der Bemessungsgrundlage abziehen. Götzl: „Eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Abgabe ist für mich nur dann gewährleistet, wenn zwei Bedingungen gegeben sind: Erstens muss die Abzugsmöglichkeit auch für Institute dazu führen können, die Bemessungsgrundlage von 300 Millionen Euro zu unterschreiten und damit die Pauschalregelung in Anspruch zu nehmen. Zweitens müssen die Abzugsmöglichkeiten auch von kleinen Banken genutzt werden können, die in die Pauschalregelung fallen, um so ihre Beitragslast zu verringern.“
Zudem wehrt sich der Präsident der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken dagegen, dass die EU-Kommission offenbar einen Kuhhandel zur Entlastung von Großbanken bei der Bankenabgabe plant. Denn es steht im Raum, auf Drängen einiger EU-Mitgliedsländer mit vorwiegend international tätigen Kreditinstituten eine großzügigere Behandlung von Derivaten zu schaffen und damit deren Zahlungsverpflichtung in den Abgabentopf zu vermindern. „Das widerspricht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und führt tendenziell zu einer Beitragssenkung für große Institute mit risikoreichem Geschäft bei gleichzeitiger Mehrbelastung kleinerer, risikoarmer Banken“, stellt Götzl fest.
„Regional tätige Kreditinstitute dürfen nicht die Zeche für Risiken von international tätigen Großbanken zahlen“, fordert der GVB-Präsident. Deshalb müsse das Europäische Parlament bei Vorlage des Kommissionstexts genau darauf achten, dass kleine Banken durch die Berechnung der Bankenabgabe nicht unverhältnismäßig belastet werden. Andernfalls müssten die europäischen Volksvertreter die Entwürfe der EU-Kommission zurückweisen.
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Tel.: 089 - 28683402; www.gv-bayern.de
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