22.10.2014 11:12 Uhr in Sport & Freizeit von TÜV NORD CERT
TÜV NORD rät: Trampoline im Winter schützen
Kurzfassung: TÜV NORD rät: Trampoline im Winter schützenTrampoline sollten nicht im Garten überwintern. Das raten die Produktprüfer von TÜV NORD. Eis und Schnee verändern die Oberfläche des Sprungtuchs, so ...
[TÜV NORD CERT - 22.10.2014] TÜV NORD rät: Trampoline im Winter schützen
Trampoline sollten nicht im Garten überwintern. Das raten die Produktprüfer von TÜV NORD. Eis und Schnee verändern die Oberfläche des Sprungtuchs, so dass das Material spröde wird. Auch die Netze können beeinträchtigt werden.
Bevor Netz und Gummi verstaut werden, sollte beides unbedingt trocken sein, damit sich über Winter kein Schimmel bildet. Ist das Material beim Abbau des Trampolins noch nass, sollte man es einige Tage ausgebreitet bei Zimmertemperatur trocknen lassen. "Legen Sie das Sprungtuch zum trocknen nicht auf die Heizung. Die starke Hitze trocknet das Material aus, im schlimmsten Fall kann es zu Rissen kommen", sagt Timo Stevermüer, Produktprüfer bei TÜV NORD.
Auch das Gestell sollte trocken gelagert werden. Die eingesetzten Stähle sind zwar in der Regel rostfrei, Schrauben und Schraubverbindungen allerdings oft nicht. Da diese zum Teil verdeckt verbaut sind, lassen sich die schadhaften Stellen nicht ohne weiteres erkennen. "Die Kräfte, die beim Hüpfen auf das Trampolin wirken, sind groß. Deshalb ist es wichtig, dass das Material gut in Schuss ist. Abgesehen von der Sicherheit ist es aber auch mehr als ärgerlich, wenn man das teure Trampolin schon nach kurzer Zeit wegen mangelnder Pflege wegwerfen muss", sagt Timo Stevermüer.
Der Produktprüfer rät davon ab, eine Wetterschutzplane einzusetzen: "Kälte und Feuchte ziehen trotzdem in das Material. Auch die Luft zirkuliert nicht richtig, wodurch sich Schimmel bilden kann."
Gleiches gilt für Schaukeln: Auch hier empfehlen die Produktprüfer das Material zu schonen und die Schaukeln über Winter auszuhängen.
Svea Büttner
TÜV NORD GROUP
Konzern-Kommunikation
Am TÜV 1
30519 Hannover
Tel.: 0511 998-61270
E-Mail: sbuettner@tuev-nord.de
www.tuev-nord.de
Trampoline sollten nicht im Garten überwintern. Das raten die Produktprüfer von TÜV NORD. Eis und Schnee verändern die Oberfläche des Sprungtuchs, so dass das Material spröde wird. Auch die Netze können beeinträchtigt werden.
Bevor Netz und Gummi verstaut werden, sollte beides unbedingt trocken sein, damit sich über Winter kein Schimmel bildet. Ist das Material beim Abbau des Trampolins noch nass, sollte man es einige Tage ausgebreitet bei Zimmertemperatur trocknen lassen. "Legen Sie das Sprungtuch zum trocknen nicht auf die Heizung. Die starke Hitze trocknet das Material aus, im schlimmsten Fall kann es zu Rissen kommen", sagt Timo Stevermüer, Produktprüfer bei TÜV NORD.
Auch das Gestell sollte trocken gelagert werden. Die eingesetzten Stähle sind zwar in der Regel rostfrei, Schrauben und Schraubverbindungen allerdings oft nicht. Da diese zum Teil verdeckt verbaut sind, lassen sich die schadhaften Stellen nicht ohne weiteres erkennen. "Die Kräfte, die beim Hüpfen auf das Trampolin wirken, sind groß. Deshalb ist es wichtig, dass das Material gut in Schuss ist. Abgesehen von der Sicherheit ist es aber auch mehr als ärgerlich, wenn man das teure Trampolin schon nach kurzer Zeit wegen mangelnder Pflege wegwerfen muss", sagt Timo Stevermüer.
Der Produktprüfer rät davon ab, eine Wetterschutzplane einzusetzen: "Kälte und Feuchte ziehen trotzdem in das Material. Auch die Luft zirkuliert nicht richtig, wodurch sich Schimmel bilden kann."
Gleiches gilt für Schaukeln: Auch hier empfehlen die Produktprüfer das Material zu schonen und die Schaukeln über Winter auszuhängen.
Svea Büttner
TÜV NORD GROUP
Konzern-Kommunikation
Am TÜV 1
30519 Hannover
Tel.: 0511 998-61270
E-Mail: sbuettner@tuev-nord.de
www.tuev-nord.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
22.10.2014 TÜV NORD rät: Trampoline im Winter schützen
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
https://www.prmaximus.de/pressefach/tüv-nord-cert-pressefach.html
Die Pressemeldung "TÜV NORD rät: Trampoline im Winter schützen" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "TÜV NORD rät: Trampoline im Winter schützen" ist TÜV NORD CERT, vertreten durch .