22.10.2014 11:12 Uhr in Sport & Freizeit von TÜV NORD CERT

TÜV NORD rät: Trampoline im Winter schützen

Kurzfassung: TÜV NORD rät: Trampoline im Winter schützenTrampoline sollten nicht im Garten überwintern. Das raten die Produktprüfer von TÜV NORD. Eis und Schnee verändern die Oberfläche des Sprungtuchs, so ...
[TÜV NORD CERT - 22.10.2014] TÜV NORD rät: Trampoline im Winter schützen

Trampoline sollten nicht im Garten überwintern. Das raten die Produktprüfer von TÜV NORD. Eis und Schnee verändern die Oberfläche des Sprungtuchs, so dass das Material spröde wird. Auch die Netze können beeinträchtigt werden.
Bevor Netz und Gummi verstaut werden, sollte beides unbedingt trocken sein, damit sich über Winter kein Schimmel bildet. Ist das Material beim Abbau des Trampolins noch nass, sollte man es einige Tage ausgebreitet bei Zimmertemperatur trocknen lassen. "Legen Sie das Sprungtuch zum trocknen nicht auf die Heizung. Die starke Hitze trocknet das Material aus, im schlimmsten Fall kann es zu Rissen kommen", sagt Timo Stevermüer, Produktprüfer bei TÜV NORD.
Auch das Gestell sollte trocken gelagert werden. Die eingesetzten Stähle sind zwar in der Regel rostfrei, Schrauben und Schraubverbindungen allerdings oft nicht. Da diese zum Teil verdeckt verbaut sind, lassen sich die schadhaften Stellen nicht ohne weiteres erkennen. "Die Kräfte, die beim Hüpfen auf das Trampolin wirken, sind groß. Deshalb ist es wichtig, dass das Material gut in Schuss ist. Abgesehen von der Sicherheit ist es aber auch mehr als ärgerlich, wenn man das teure Trampolin schon nach kurzer Zeit wegen mangelnder Pflege wegwerfen muss", sagt Timo Stevermüer.
Der Produktprüfer rät davon ab, eine Wetterschutzplane einzusetzen: "Kälte und Feuchte ziehen trotzdem in das Material. Auch die Luft zirkuliert nicht richtig, wodurch sich Schimmel bilden kann."
Gleiches gilt für Schaukeln: Auch hier empfehlen die Produktprüfer das Material zu schonen und die Schaukeln über Winter auszuhängen.

Svea Büttner
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