30.10.2014 12:49 Uhr in Energie & Umwelt von Greenpeace e.V.
Greenpeace-Stellungnahme zu Drohnen-Überflügen französischer AKW
Kurzfassung: Greenpeace-Stellungnahme zu Drohnen-Überflügen französischer AKW Auch grenznahe AKW Fessenheim und Cattenom betroffen Mindestens sechs französische Atomkraftwerke wurden seit dem 5. Oktober von ni ...
[Greenpeace e.V. - 30.10.2014] Greenpeace-Stellungnahme zu Drohnen-Überflügen französischer AKW
Auch grenznahe AKW Fessenheim und Cattenom betroffen
Mindestens sechs französische Atomkraftwerke wurden seit dem 5. Oktober von nicht identifizierten, drohnenähnlichen Flugobjekten überflogen. Dies berichtet die französische Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP). Darunter ist nach Angaben des staatlichen Atomkonzerns Electricité de France (EdF) auch das grenznahe AKW Cattenom.
Nach Greenpeace-Informationen gab es darüber hinaus Flüge über vier weitere Atomanlagen in Frankreich. Eine davon ist das Atomkraftwerk Fessenheim, wenige Kilometer von Freiburg entfernt. Herkunft und Auftraggeber der Überflüge sind unbekannt. Spekulationen, dass Greenpeace für die Flüge verantwortlich sei, weist die Umweltschutzorganisation zurück.
"Frankreichs Behörden wissen seit Jahrzehnten, dass ihre Atomkraftwerke äußerst anfällig für Terrorangriffe sind", sagt Susanne Neubronner, Atomexpertin von Greenpeace. "Dass nicht identifizierte Drohnen ohne jegliche Reaktion der Sicherheitsbehörden über Atomanlagen fliegen können, offenbart große Sicherheitslücken. Ein Unfall oder ein vorsätzlicher Angriff auf Cattenom oder Fessenheim wäre verheerend für die französische und die deutsche Bevölkerung."
Wenig Details zu Überflügen bekannt
AKW-Betreiber EdF stellte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen nicht-identifizierter Flugobjekte über den Atomanlagen in Blayais, Bugey, Graveline, Cattenom, Chooz und Nogent-sur-Seine. Greenpeace bekannte Quellen haben Flüge an vier weiteren Standorten, darunter Fessenheim, bestätigt. Die erste Drohne wurde danach am 14. September über dem Forschungszentrum der Atom-Energie-Kommission (CEA) in Saclay beobachtet. Am 19. Oktober wurden an vier Anlagen Flugobjekte gesichtet. Das französische Gesetz verbietet Flüge im Umkreis von fünf Kilometern und unter 1000 Metern Höhe um eine Atomanlage.
Greenpeace in Paris verlangt sofortige Erklärungen der französischen Atomsicherheitsbehörde und bemängelt die viel zu späte Reaktion des Konzerns EdF, der erst Tage nachdem die Drohnen gesichtet worden waren, Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattete. Greenpeace Deutschland fordert in einem Brief an Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), sich bei der französischen Regierung um sofortige Aufklärung der Überflüge zu bemühen.
In Deutschland klagt Greenpeace seit dem Jahr 2003 aufgrund der Verwundbarkeit durch Terrorangriffe und Flugzeugabstürze gegen acht deutsche AKW: Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1, Philippsburg 1 und 2, Neckarwestheim 1 und Krümmel. Nach dem Atomdesaster in Fukushima schaltete die Bundesregierung alle acht Atomanlagen ab. Gegen die endgültige Abschaltung ihrer AKW klagen derzeit die Konzerne Eon, RWE und Vattenfall. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit des deutschen Atomausstiegs steht bis heute aus.
Greenpeace e.V.
Hongkongstraße 10
20457 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040-30618-0
Telefax: 040-30618-100
Mail: mail@greenpeace.de
URL: http://www.greenpeace.de
Auch grenznahe AKW Fessenheim und Cattenom betroffen
Mindestens sechs französische Atomkraftwerke wurden seit dem 5. Oktober von nicht identifizierten, drohnenähnlichen Flugobjekten überflogen. Dies berichtet die französische Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP). Darunter ist nach Angaben des staatlichen Atomkonzerns Electricité de France (EdF) auch das grenznahe AKW Cattenom.
Nach Greenpeace-Informationen gab es darüber hinaus Flüge über vier weitere Atomanlagen in Frankreich. Eine davon ist das Atomkraftwerk Fessenheim, wenige Kilometer von Freiburg entfernt. Herkunft und Auftraggeber der Überflüge sind unbekannt. Spekulationen, dass Greenpeace für die Flüge verantwortlich sei, weist die Umweltschutzorganisation zurück.
"Frankreichs Behörden wissen seit Jahrzehnten, dass ihre Atomkraftwerke äußerst anfällig für Terrorangriffe sind", sagt Susanne Neubronner, Atomexpertin von Greenpeace. "Dass nicht identifizierte Drohnen ohne jegliche Reaktion der Sicherheitsbehörden über Atomanlagen fliegen können, offenbart große Sicherheitslücken. Ein Unfall oder ein vorsätzlicher Angriff auf Cattenom oder Fessenheim wäre verheerend für die französische und die deutsche Bevölkerung."
Wenig Details zu Überflügen bekannt
AKW-Betreiber EdF stellte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen nicht-identifizierter Flugobjekte über den Atomanlagen in Blayais, Bugey, Graveline, Cattenom, Chooz und Nogent-sur-Seine. Greenpeace bekannte Quellen haben Flüge an vier weiteren Standorten, darunter Fessenheim, bestätigt. Die erste Drohne wurde danach am 14. September über dem Forschungszentrum der Atom-Energie-Kommission (CEA) in Saclay beobachtet. Am 19. Oktober wurden an vier Anlagen Flugobjekte gesichtet. Das französische Gesetz verbietet Flüge im Umkreis von fünf Kilometern und unter 1000 Metern Höhe um eine Atomanlage.
Greenpeace in Paris verlangt sofortige Erklärungen der französischen Atomsicherheitsbehörde und bemängelt die viel zu späte Reaktion des Konzerns EdF, der erst Tage nachdem die Drohnen gesichtet worden waren, Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattete. Greenpeace Deutschland fordert in einem Brief an Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), sich bei der französischen Regierung um sofortige Aufklärung der Überflüge zu bemühen.
In Deutschland klagt Greenpeace seit dem Jahr 2003 aufgrund der Verwundbarkeit durch Terrorangriffe und Flugzeugabstürze gegen acht deutsche AKW: Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1, Philippsburg 1 und 2, Neckarwestheim 1 und Krümmel. Nach dem Atomdesaster in Fukushima schaltete die Bundesregierung alle acht Atomanlagen ab. Gegen die endgültige Abschaltung ihrer AKW klagen derzeit die Konzerne Eon, RWE und Vattenfall. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit des deutschen Atomausstiegs steht bis heute aus.
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