Garagentor und Garagenwand: Illegales Graffiti ist Sachbeschädigung
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Illegale Graffiti sind kein Kavaliersdelikt, auch wenn es Richter gibt, die ihre nachsichtigen Urteile auf die leichte Schulter nehmen. Dazu besteht weder Anlass noch eine Rechtsgrundlage.
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Herr Hans Kolpak
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Autor der Pressemeldung "Graffiti auf Garagentoren ist eine Sachbeschädigung" ist Garagenrampe GmbH & Co. KG, vertreten durch Björn Knebel.