Verbandsklage in Schleswig-Holstein

Kurzfassung: Verbandsklage in Schleswig-HolsteinHeute soll der Umwelt- und Agrarausschuss im Schleswig-Holsteinischen Landtag abschließend über den Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutzverbandsklagerecht beraten ...
[Deutscher Tierschutzbund e.V. - 05.11.2014] Verbandsklage in Schleswig-Holstein

Heute soll der Umwelt- und Agrarausschuss im Schleswig-Holsteinischen Landtag abschließend über den Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutzverbandsklagerecht beraten. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein begrüßen dieses Rechtsinstrument, denn Tiernutzer können aktuell gegen Behördenentscheidungen einsprechen und gegebenenfalls klagen. Auf Seiten des Tierschutzes gibt es keine vergleichbaren Rechtsbehelfe. Nur ein Klagerecht für seriöse Tierschutzorganisationen schafft hier einen gewissen Ausgleich zwischen Tiernutzern, Behörden und den zu schützenden Tieren. Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Saarland haben das Verbandsklagerecht bereits eingeführt. Der Verband fordert die Parteien auf den Antrag im weiteren politischen Verlauf und bei einer Abstimmung im Kieler Landtag jenseits von Parteifarben zu unterstützen.
"Wer weniger Tierschutz durchsetzen will, darf klagen. Wer den Tieren zu dem Schutz verhelfen will, der ihnen rechtlich zusteht, dem sind dagegen die Hände gebunden", kritisiert Holger Sauerzweig-Strey, Vorsitzender des Landesverbandes Schleswig-Holstein. Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage ist ein zentrales Element zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz. Sie wird als unerlässlich erachtet, um geltendes Tierschutzrecht durchzusetzen und einen Ausgleich zwischen den Interessen von Tiernutzern und dem Tierschutz herzustellen.
"Dort, wo die Betroffenen nicht selbst klagen können, ist die Verbandsklage in unserer Rechtsordnung längst selbstverständlich, zum Beispiel im Naturschutz. Dem Tierschutz darf dieses selbstverständliche Recht nicht länger vorenthalten bleiben", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Schröder wertet den Entwurf aus Kiel als weiteren Beleg dafür, dass auch der Bund tätig werden und ein Tierschutz-Verbandsklagerecht für ganz Deutschland schaffen muss.
Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben die Tierschutz-Verbandsklage bereits eingeführt. Neben Schleswig-Holstein planen aktuell auch die Landesregierungen in Baden-Württemberg und Niedersachsen ein solches Gesetz.
Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Verbände nur selten, dann aber gezielt, von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Im Tierschutz wird es vor allem darum gehen, Präzedenzurteile zu erwirken.

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Deutscher Tierschutzbund e.V. Der Deutsche Tierschutzbund wurde im Jahre 1881 als Dachorganisation der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland gegründet, um dem Missbrauch von Tieren wirksamer entgegentreten zu können.Heute sind ihm 16 Landesverbände und über 700 örtliche Tierschutzvereine mit mehr als 500 vereinseigenen Tierheimen und mehr als 800.000 Mitgliedern aus allen Teilen der Bundesrepublik angeschlossen. Damit ist der Deutsche Tierschutzbund Europas größte Tier- und Naturschutzdachorganisation.Als Dachorganisation erhält der Deutsche Tierschutzbund von den ihm angeschlossenen Vereinen einen Mitgliedsbeitrag. Dieser beträgt für Tierschutzvereine und korporative Mitglieder für je angefangene 100 Mitglieder 55 Euro. Der Betrag ist so gering, weil die meisten Tierschutzvereine für ihre eigene Tierschutzarbeit und vor allem für vorübergehende Unterbringung und Versorgung in Not geratener Tiere, im vereinseigenen Tierheim oder privat, selbst dringend Geld brauchen. Der Deutsche Tierschutzbund ist daher keineswegs so finanzstark, wie mancher aufgrund der großen Mitgliederzahl vermutet.Für unseren Jahreshaushalt für Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit, die Mitarbeit in Gremien und für den Informations- und Beratungsservice benötigen wir daher dringend die Unterstützung von fördernden Mitgliedern und von tierliebenden Menschen, die den Deutschen Tierschutzbund in ihrem Testament bedenken. Jede Spende hilft uns bei unserem Einsatz für die Tiere.Angesichts der Milliarden, die die Industriezweige für Kampagnen und Werbung ausgeben, die Tiere für ihre Interessen - also für das Geschäft - ge- und missbrauchen, wünschen wir uns in Zukunft mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben.Unsere fördernden Mitglieder helfen uns den Tieren zu helfen. Um gegen die Übermacht der Tiernutzer ein Gegengewicht zu schaffen, ist nicht nur Geld erforderlich. Jede Stimme, die sich für die Tiere erhebt, trägt dazu bei zu erreichen, dass Tieren in unserer Obhut endlich ein tiergerechtes Leben ohne Leiden gewährt wird.Tierschutzbund FAQ Kontakt Presse Facebook Twitter Youtube Google+Tierschutzbund AKTION INFORMATION ORGANISATION Sie sind hier: Tierschutzbund > ORGANISATION > Selbstdarstellung Selbstdarstellung Transparenz Finanzen Struktur Einrichtungen Presse Gremien PartnerSelbstdarstellungDer Deutsche Tierschutzbund wurde im Jahre 1881 als Dachorganisation der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland gegründet, um dem Missbrauch von Tieren wirksamer entgegentreten zu können.Heute sind ihm 16 Landesverbände und über 700 örtliche Tierschutzvereine mit mehr als 500 vereinseigenen Tierheimen und mehr als 800.000 Mitgliedern aus allen Teilen der Bundesrepublik angeschlossen. Damit ist der Deutsche Tierschutzbund Europas größte Tier- und Naturschutzdachorganisation.Als Dachorganisation erhält der Deutsche Tierschutzbund von den ihm angeschlossenen Vereinen einen Mitgliedsbeitrag. Dieser beträgt für Tierschutzvereine und korporative Mitglieder für je angefangene 100 Mitglieder 55 Euro. Der Betrag ist so gering, weil die meisten Tierschutzvereine für ihre eigene Tierschutzarbeit und vor allem für vorübergehende Unterbringung und Versorgung in Not geratener Tiere, im vereinseigenen Tierheim oder privat, selbst dringend Geld brauchen. Der Deutsche Tierschutzbund ist daher keineswegs so finanzstark, wie mancher aufgrund der großen Mitgliederzahl vermutet.Für unseren Jahreshaushalt für Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit, die Mitarbeit in Gremien und für den Informations- und Beratungsservice benötigen wir daher dringend die Unterstützung von fördernden Mitgliedern und von tierliebenden Menschen, die den Deutschen Tierschutzbund in ihrem Testament bedenken. 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