05.11.2014 09:45 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Tierschutzbund e.V.
Verbandsklage in Schleswig-Holstein
Kurzfassung: Verbandsklage in Schleswig-HolsteinHeute soll der Umwelt- und Agrarausschuss im Schleswig-Holsteinischen Landtag abschließend über den Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutzverbandsklagerecht beraten ...
[Deutscher Tierschutzbund e.V. - 05.11.2014] Verbandsklage in Schleswig-Holstein
Heute soll der Umwelt- und Agrarausschuss im Schleswig-Holsteinischen Landtag abschließend über den Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutzverbandsklagerecht beraten. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein begrüßen dieses Rechtsinstrument, denn Tiernutzer können aktuell gegen Behördenentscheidungen einsprechen und gegebenenfalls klagen. Auf Seiten des Tierschutzes gibt es keine vergleichbaren Rechtsbehelfe. Nur ein Klagerecht für seriöse Tierschutzorganisationen schafft hier einen gewissen Ausgleich zwischen Tiernutzern, Behörden und den zu schützenden Tieren. Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Saarland haben das Verbandsklagerecht bereits eingeführt. Der Verband fordert die Parteien auf den Antrag im weiteren politischen Verlauf und bei einer Abstimmung im Kieler Landtag jenseits von Parteifarben zu unterstützen.
"Wer weniger Tierschutz durchsetzen will, darf klagen. Wer den Tieren zu dem Schutz verhelfen will, der ihnen rechtlich zusteht, dem sind dagegen die Hände gebunden", kritisiert Holger Sauerzweig-Strey, Vorsitzender des Landesverbandes Schleswig-Holstein. Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage ist ein zentrales Element zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz. Sie wird als unerlässlich erachtet, um geltendes Tierschutzrecht durchzusetzen und einen Ausgleich zwischen den Interessen von Tiernutzern und dem Tierschutz herzustellen.
"Dort, wo die Betroffenen nicht selbst klagen können, ist die Verbandsklage in unserer Rechtsordnung längst selbstverständlich, zum Beispiel im Naturschutz. Dem Tierschutz darf dieses selbstverständliche Recht nicht länger vorenthalten bleiben", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Schröder wertet den Entwurf aus Kiel als weiteren Beleg dafür, dass auch der Bund tätig werden und ein Tierschutz-Verbandsklagerecht für ganz Deutschland schaffen muss.
Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben die Tierschutz-Verbandsklage bereits eingeführt. Neben Schleswig-Holstein planen aktuell auch die Landesregierungen in Baden-Württemberg und Niedersachsen ein solches Gesetz.
Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Verbände nur selten, dann aber gezielt, von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Im Tierschutz wird es vor allem darum gehen, Präzedenzurteile zu erwirken.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Deutschland
Telefon: (0228) 60 49 60
Telefax: (0228) 60 49 640
Mail: presse@tierschutzbund.de
URL: http://www.tierschutzbund.de/
Heute soll der Umwelt- und Agrarausschuss im Schleswig-Holsteinischen Landtag abschließend über den Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutzverbandsklagerecht beraten. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein begrüßen dieses Rechtsinstrument, denn Tiernutzer können aktuell gegen Behördenentscheidungen einsprechen und gegebenenfalls klagen. Auf Seiten des Tierschutzes gibt es keine vergleichbaren Rechtsbehelfe. Nur ein Klagerecht für seriöse Tierschutzorganisationen schafft hier einen gewissen Ausgleich zwischen Tiernutzern, Behörden und den zu schützenden Tieren. Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Saarland haben das Verbandsklagerecht bereits eingeführt. Der Verband fordert die Parteien auf den Antrag im weiteren politischen Verlauf und bei einer Abstimmung im Kieler Landtag jenseits von Parteifarben zu unterstützen.
"Wer weniger Tierschutz durchsetzen will, darf klagen. Wer den Tieren zu dem Schutz verhelfen will, der ihnen rechtlich zusteht, dem sind dagegen die Hände gebunden", kritisiert Holger Sauerzweig-Strey, Vorsitzender des Landesverbandes Schleswig-Holstein. Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage ist ein zentrales Element zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz. Sie wird als unerlässlich erachtet, um geltendes Tierschutzrecht durchzusetzen und einen Ausgleich zwischen den Interessen von Tiernutzern und dem Tierschutz herzustellen.
"Dort, wo die Betroffenen nicht selbst klagen können, ist die Verbandsklage in unserer Rechtsordnung längst selbstverständlich, zum Beispiel im Naturschutz. Dem Tierschutz darf dieses selbstverständliche Recht nicht länger vorenthalten bleiben", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Schröder wertet den Entwurf aus Kiel als weiteren Beleg dafür, dass auch der Bund tätig werden und ein Tierschutz-Verbandsklagerecht für ganz Deutschland schaffen muss.
Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben die Tierschutz-Verbandsklage bereits eingeführt. Neben Schleswig-Holstein planen aktuell auch die Landesregierungen in Baden-Württemberg und Niedersachsen ein solches Gesetz.
Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Verbände nur selten, dann aber gezielt, von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Im Tierschutz wird es vor allem darum gehen, Präzedenzurteile zu erwirken.
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