05.11.2014 13:35 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Luftverkehrsteuer
Kurzfassung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur LuftverkehrsteuerZu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend das abstrakte Normenkontrollverfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrs ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 05.11.2014] Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Luftverkehrsteuer
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend das abstrakte Normenkontrollverfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrsteuergesetzes vom 9. Dezember 2010 erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Das Bundesministerium der Finanzen begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Darin hat es die in der mündlichen Verhandlung durch Staatssekretär Werner Gatzer dargelegte Auffassung der Bundesregierung vollumfänglich bestätigt, dass die Luftverkehrsteuer in ihrer geltenden Form mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht auch ausdrücklich den umweltpolitischen Lenkungszweck des Gesetzes bestätigt.
Mit der heutigen Entscheidung wird Klarheit geschaffen. Der Bund kann damit auf gesicherter Rechtsgrundlage im Rahmen der Mobilitätsbesteuerung auch weiterhin in moderater Art und Weise die Luftverkehrsbranche in der gewählten Form mit einbeziehen. Zudem trägt diese zwar vom Aufkommen her im Vergleich mit anderen Steuern eher kleine, aber keineswegs unbedeutende Steuer auch künftig dazu bei, dass die öffentliche Hand ihren Aufgaben, nicht zuletzt mit Blick auf Haushaltskonsolidierung, Sozialleistungen und Infrastrukturmaßnahmen, nachkommen kann.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03018/ 682 - 0
Telefax: 03018/ 682- 32 60
Mail: Presse@bmf.bund.de
URL: http://www.bundesfinanzministerium.de/
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend das abstrakte Normenkontrollverfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrsteuergesetzes vom 9. Dezember 2010 erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Das Bundesministerium der Finanzen begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Darin hat es die in der mündlichen Verhandlung durch Staatssekretär Werner Gatzer dargelegte Auffassung der Bundesregierung vollumfänglich bestätigt, dass die Luftverkehrsteuer in ihrer geltenden Form mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht auch ausdrücklich den umweltpolitischen Lenkungszweck des Gesetzes bestätigt.
Mit der heutigen Entscheidung wird Klarheit geschaffen. Der Bund kann damit auf gesicherter Rechtsgrundlage im Rahmen der Mobilitätsbesteuerung auch weiterhin in moderater Art und Weise die Luftverkehrsbranche in der gewählten Form mit einbeziehen. Zudem trägt diese zwar vom Aufkommen her im Vergleich mit anderen Steuern eher kleine, aber keineswegs unbedeutende Steuer auch künftig dazu bei, dass die öffentliche Hand ihren Aufgaben, nicht zuletzt mit Blick auf Haushaltskonsolidierung, Sozialleistungen und Infrastrukturmaßnahmen, nachkommen kann.
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