Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Luftverkehrsteuer

Kurzfassung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur LuftverkehrsteuerZu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend das abstrakte Normenkontrollverfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrs ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 05.11.2014] Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Luftverkehrsteuer

Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend das abstrakte Normenkontrollverfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrsteuergesetzes vom 9. Dezember 2010 erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Das Bundesministerium der Finanzen begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Darin hat es die in der mündlichen Verhandlung durch Staatssekretär Werner Gatzer dargelegte Auffassung der Bundesregierung vollumfänglich bestätigt, dass die Luftverkehrsteuer in ihrer geltenden Form mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht auch ausdrücklich den umweltpolitischen Lenkungszweck des Gesetzes bestätigt.
Mit der heutigen Entscheidung wird Klarheit geschaffen. Der Bund kann damit auf gesicherter Rechtsgrundlage im Rahmen der Mobilitätsbesteuerung auch weiterhin in moderater Art und Weise die Luftverkehrsbranche in der gewählten Form mit einbeziehen. Zudem trägt diese zwar vom Aufkommen her im Vergleich mit anderen Steuern eher kleine, aber keineswegs unbedeutende Steuer auch künftig dazu bei, dass die öffentliche Hand ihren Aufgaben, nicht zuletzt mit Blick auf Haushaltskonsolidierung, Sozialleistungen und Infrastrukturmaßnahmen, nachkommen kann.

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Bundesministerium der Finanzen (BMF) Das Bundesministerium der Finanzen wird im Rahmen der von der Bundeskanzlerin festgelegten Richtlinien der Politik vom Bundesminister der Finanzen geleitet. Der Bundesminister der Finanzen ist als Mitglied der Bundesregierung für alle Aspekte der deutschen Finanz- und Steuerpolitik sowie die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik verantwortlich.Bei der Umsetzung seiner Regierungsaufgaben baut er auf die fachkundige Unterstützung seines Hauses mit seinen insgesamt 9 Abteilungen. Zudem verfügt der Minister über einen Leitungsstab, der die Koordination und transparente Außendarstellung seiner Arbeit vornimmt.Bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben wird der Minister von zwei Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt, die zugleich Mitglieder des Deutschen Bundestages sind und so für einen beständigen Informationsaustausch zwischen Regierung und Parlament sorgen. Die Parlamentarischen Staatssekretäre widmen sich insbesondere der Steuerpolitik und den Angelegenheiten des Bundeshaushalts.Zur Leitung des Ministeriums gehören weiter drei beamtete Staatssekretäre, denen die Zentralabteilung (Organisation und Personalien) und acht Fachabteilungen unterstehen. Den drei beamteten Staatssekretären kommt die Aufgabe zu, die Arbeit der Fachabteilungen zu koordinieren. Dort wird die fachliche Konzeption und Umsetzung von Gesetzesvorhaben geleistet.Der Leitungsbereich umfasst die Unterabteilungen "Leitung und Planung" und "Kommunikation", den persönlichen Referenten des Ministers sowie die persönlichen Referenten der Staatssekretäre. Die von Ministerialdirektoren geleiteten Abteilungen haben jeweils bis zu vier, insgesamt 24, von Ministerialdirigenten geleitete Unterabteilungen. Die Unterabteilungen gliedern sich in Referate, von denen es im Bundesfinanzministerium 146 gibt. Sie werden im Allgemeinen von Ministerialräten geleitet. In den Referaten sind durchschnittlich acht Beamte und Angestellte tätig (Referatsleiter und Referenten des höheren Dienstes, Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes und Mitarbeiter des mittleren Dienstes).
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