06.11.2014 12:42 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt

Auswärtiges Amt gibt Startschuss für Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte

Kurzfassung: Auswärtiges Amt gibt Startschuss für Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und MenschenrechteMit einer Eröffnungskonferenz im Auswärtigen Amt gibt die Bundesregierung heute den Startschuss für d ...
[Auswärtiges Amt - 06.11.2014] Auswärtiges Amt gibt Startschuss für Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte

Mit einer Eröffnungskonferenz im Auswärtigen Amt gibt die Bundesregierung heute den Startschuss für die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplan für ‚Wirtschaft und Menschenrechte. Mit dem Aktionsplan sollen die 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen beschlossenen Leitprinzipien für Deutschland umgesetzt werden.
Die Erarbeitung des Aktionsplans wird in einem engen Konsultationsprozess mit Vertretern aus Politik, Unternehmen, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft, Verbänden und Wissenschaft stattfinden und ist auf zwei Jahre angelegt. Damit soll eine größtmögliche gesellschaftliche Unterstützung für den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung erreicht werden.
Dazu erklärte Außenminister Frank-Walter Steinmeier heute in Berlin:
Nicht nur Regierungen, auch Unternehmen stehen in ihrem globalen Handeln in Verantwortung für Menschenrechte. Was für einzelne profitabel ist, das sollte für alle anderen nicht schädlich sein!
Mit dem Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte wollen wir dafür einen Rahmen abstecken. Dabei wird es darum gehen, als Bundesregierung gemeinsam mit Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Unternehmen unser aller Handeln zu überprüfen und dort aktiv zu werden, wo wir Lücken feststellen.
Hintergrund:
Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte geben wichtige Anhaltspunkte für menschenrechtliche Verantwortung im Zeitalter einer global verflochtenen Wirtschaft. Sie wurden in einem sechsjährigen Forschungs- und Konsultationsprozesses unter Leitung des VN-Sonderbeauftragten John Ruggie erarbeitet. Deutschland gehörte zu den maßgeblichen Unterstützern dieses Prozesses.
Mit der Erstellung eines Nationalen Aktionsplans möchte die Bundesregierung unter breiter Einbindung aller gesellschaftlichen Gruppen einen Beitrag zur Verwirklichung dieser Leitprinzipien leisten. Damit wird auch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag erfüllt, welche die Umsetzung der VN-Leitprinzipien auf nationaler Ebene vorsieht.
Das Auswärtige Amt hat mit dem Menschenrechtsbeauftragen der Bundesregierung, Christoph Strässer, die Federführung für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung übernommen. Beteiligt sind neben dem Auswärtigen Amt auch das Bundesarbeitsministerium, das Bundesentwicklungsministerium, das Bundesjustizministerium, das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium.
Im Jahr 2016, also noch in dieser Legislaturperiode, soll der Aktionsplan durch das Bundeskabinett verabschiedet werden. Mit der Erstellung eines aussagekräftigen und wirkungsvollen Nationalen Aktionsplans möchte die Bundesregierung das Engagement Deutschlands sowohl innerhalb der EU als auch im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen unterstreichen.
In den Sozialen Medien können Sie sich an der Diskussion des Nationalen Aktionsplans mit dem Hashtag #NAPWiMr beteiligen.

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