ElterngeldPlus im Deutschen Bundestag verabschiedet

Kurzfassung: ElterngeldPlus im Deutschen Bundestag verabschiedetNeuregelungen erleichtern die Kombination von Elterngeldbezug und TeilzeitDer Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zum Eltern ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 07.11.2014] ElterngeldPlus im Deutschen Bundestag verabschiedet

Neuregelungen erleichtern die Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeit
Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Mit den Neuregelungen soll es für Mütter und Väter künftig einfacher werden, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren.
Außerdem wird die Elternzeit flexibler gestaltet. Das neue Gesetz zum ElterngeldPlus tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft und gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015.
"Mit dem ElterngeldPlus und einer flexibleren Elternzeit ermöglichen wir es mehr Frauen und Männern, ihre Anforderungen in der Familie und im Beruf partnerschaftlich aufzuteilen. Das ist der Wunsch vieler Eltern, dem wir nachkommen," sagte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig. "Wir gehen damit neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ElterngeldPlus ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit," so Schwesig weiter.
Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes frühzeitig in Teilzeit arbeiten und Familie und Beruf partnerschaftlich vereinbaren wollen, profitieren von der Neuregelung. Der Bedarf besteht: laut einer Allensbach-Umfrage befürworten 58 Prozent der Eltern das ElterngeldPlus. Bei den Eltern mit Kindern unter 3 Jahren sind es sogar 67 Prozent.
Das bisherige Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, haben sie bislang dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Künftig ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Damit lohnt sich für die Eltern nun auch der frühere Wiedereinstieg in den Job.
Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus.
Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen. In Zukunft wird für alleinerziehende Eltern an den steuerlichen Entlastungsbetrag nach Paragraph 24b EStG angeknüpft, damit sie von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können.
Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.
Für das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten wird das Gesetz klargestellt. Es gelten wieder die Regelungen, die ursprünglich vom Gesetzgeber intendiert waren. Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch pro Geburt und erhalten den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Diese Regelung soll zum 01. Januar 2015 in Kraft treten. Für das Elterngeld stehen pro Jahr rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Es beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Liegt das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes über 1.000 Euro, werden 65 bzw. 67 Prozent als Elterngeld gezahlt. Lag das Nettoeinkommen unter 1.000 Euro, ist das Elterngeld prozentual höher.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Glinkastraße 24
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: 03018/ 555 - 0
Telefax: 03018/ 555 - 1145
Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
URL: http://www.bmfsfj.de/
Weitere Informationen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Das Bundesministerium......gestaltet Familienförderung wirksamer, erfasst systematisch ausgewählte familienbezogene Maßnahmen und Leistungen und führt Wirkungsanalysen durch,...verbessert systematisch Kenntnisse über Familienleben in Deutschland als Basis einer nachhaltigen Familienpolitik,...schafft bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, insbesondere auch für Alleinerziehende,...entwickelt in der Fläche zivilgesellschaftliche Kooperation für Familienfreundlichkeit: Lokale Bündnisse für Familie sowie Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor Familie,...setzt sich für eine Reduzierung der Kinderarmut ein,...entwickelt quantitative und qualitative Perspektiven für familienunterstützende Dienstleistungen,...fördert die Träger der Familienarbeit (Familienbildung, Familienberatung, Familienselbsthilfe, Familienverbände) und unterstützt Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung.Ältere Menschen:Das Bundesministerium......verankert realistische Altersbilder und ein neues Leitbild des aktiven Alters...stärkt die Rolle und die Potenziale älterer Menschen als Arbeitskräfte und Verbraucherinnen und Verbraucher...unterstützt ältere Menschen, die ihr Erfahrungswissen in die Gesellschaft einbringen,...initiiert Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen seniorenpolitischen Handelns angesichts des demografischen Wandels,...fördert Seniorenorganisationen, die ältere Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und bei ihrem Engagement für Generationensolidarität unterstützen,...verhandelt in den Gremien der Vereinten Nationen (beispielsweise zur Umsetzung des Weltaltenplans), des Europarats und der Europäischen Union Fragen des demografischen Wandels und der Nichtdiskriminierung älterer Menschen,...unterstützt die internationale, europäische und bilaterale Zusammenarbeit auf Regierungsebene sowie bei Verbänden und Institutionen, die sich für ältere Menschen engagieren,...verbessert die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Beispiel durch das Altenpflegegesetz, das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, das Conterganstiftungsgesetz und die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen,...startet Modellprojekte zur Förderung eines selbständigen und selbstbestimmten Lebens von älteren Menschen in der Gesellschaft und zur qualitätsvollen Hilfe und Pflege im Alter,...trägt Sorge für die Stärkung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für Ressourcen und Würde von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Alter, insbesondere bei Demenz und Behinderung.Gleichstellung:Das Bundesministerium......erarbeitet federführend Bundesgesetze zur Durchsetzung der Gleichstellung und nimmt Einfluss auf die Gesetzesvorhaben anderer Bundesministerien, soweit sie Frauen- beziehungsweise Gleichstellungsfragen berühren,...entwickelt Programme und Initiativen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Arbeitswelt, Familie, Gesellschaft und Politik sowie zum Abbau von Gewalt gegen Frauen - auch mit Blick auf Frauen und Männer mit Migrationshintergrund,...führt Forschungs- und Modellvorhaben zu gleichstellungspolitischen Fragen und Instrumenten durch, veröffentlicht die Ergebnisse und unterstützt deren Umsetzung in der Fläche,...fördert und unterstützt die Frauenorganisationen sowie bundesweite Vernetzungen im Gleichstellungsbereich,...leitet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen sowie die bundesweite Arbeitsgruppe "Frauenhandel",...verhandelt in den Gremien der Europäischen Union, des Europarates und der Vereinten Nationen Gleichstellungsthemen und -initiativen und setzt sich international für die Förderung der Gleichstellung ein,...stellt Hilfen für Schwangere in Not- und Konfliktlagen zur Verfügung und setzt in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den gesetzlichen Auftrag zur Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten um.Kinder und Jugend:Das Bundesministerium......fokussiert den Ausbau der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege und unterstützt Länder und Kommunen mit vier Milliarden Euro aus Bundesmitteln bis 2013,...führt den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem 1. Lebensjahr ab 2013 ein und beteiligt sich an den Betriebskosten ab 2014 mit jährlich 700 Millionen Euro,...steht für einen aktiven und wirksamen Kinderschutz und Frühe Hilfen und setzt hierbei auf Prävention und Intervention,...steht für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung und bekämpft sexuelle Gewalt und Kinderpornografie insbesondere auch in den Neuen Medien,...ist verantwortlich für das Kinder- und Jugendhilfegesetz und das Jugendschutzgesetz,...nimmt als Querschnittsaufgabe in engem Kontakt zu anderen Bundesressorts, den Ländern und Gemeinden sowie der öffentlichen Jugendhilfe die Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen Politikbereichen, vor allem im Bildungs-, Gesundheits- und Arbeitsmarktbereich wahr,...unterstützt und fördert überregionale und bundeszentrale freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe in ihrer Vielfalt von Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen,...fördert benachteiligte junge Menschen und junge Migrantinnen und Migranten durch Verbesserung der Rahmenbedingungen,...entwickelt die europäischen Jugendprogramme und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit weiter,...beauftragt unabhängige Sachverständige zur Erstellung regelmäßiger Kinder- und Jugendberichte.Bundesfreiwilligendienst:Das Bundesministerium......betreut federführend die Rechtssetzung zum Bundesfreiwilligendienst,...schafft in enger Abstimmung mit den Bundesländern sowie den zivilgesellschaftlichen Trägern und Einsatzstellen attraktive Bedingungen für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst,...übt die Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aus. Im Rahmen der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes obliegt diesem die Betreuung der Freiwilligen und die Sicherstellung ihrer pädagogischen Begleitung ebenso wie die Anerkennung der Einsatzstellen und die Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Zentralstellen. Darüber hinaus nimmt es weitere Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums wahr, unter anderem die verbleibende Zivildienstverwaltung,...evaluiert regelmäßig die Praxis des Bundesfreiwilligendienstes.Engagementpolitik und Wohlfahrtspflege:Das Bundesministerium......will die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern; durch neu konzipierte oder gebündelte Projekte und Maßnahmen und eine besser abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen,...ist für die Förderung und Weiterentwicklung der individuellen, institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für das Freiwillige soziale Jahr und das Freiwillige ökologische Jahr einschließlich des Jugendfreiwilligendienstegesetzes verantwortlich,...überprüft und bewertet in jeder Legislaturperiode mittels eines wissenschaftlichen Berichts den Stand der Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements und der Engagementpolitik,...initiiert und koordiniert Projekte und Modellvorhaben für die Förderung des freiwilligen Engagements auch unter Berücksichtigung internationaler Aspekte,...fördert die Arbeit der Wohlfahrtsorganisationen sowie eine Reihe weiterer sozialer Verbände und Einrichtungen auf Bundesebene. ...fördert das Miteinander und den Austausch der Generationen - mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II wurden 450 Häuser gefördert, an denen das Miteinander aktiv gelebt wird..
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ),
, 10178 Berlin, Deutschland
Tel.: 03018/ 555 - 0; http://www.bmfsfj.de/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
28.10.2015  Familienreport 2014
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

10178 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
03018/ 555 - 0
Fax:
03018/ 555 - 1145
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/116544

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-für-familie, senioren, frauen-und-jugend-bmfsfj-pressefach.html
Die Pressemeldung "ElterngeldPlus im Deutschen Bundestag verabschiedet" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "ElterngeldPlus im Deutschen Bundestag verabschiedet" ist Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), vertreten durch .