10.11.2014 09:38 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesregierung

Jahresakkreditierung 2015 jetzt beantragen

Kurzfassung: Jahresakkreditierung 2015 jetzt beantragenAb sofort können Journalistinnen und Journalisten beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Jahresakkreditierung 2015 beantragen.Die Jahresakk ...
[Bundesregierung - 10.11.2014] Jahresakkreditierung 2015 jetzt beantragen

Ab sofort können Journalistinnen und Journalisten beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Jahresakkreditierung 2015 beantragen.
Die Jahresakkreditierung gilt für Staatsbesuche und offizielle Besuche, internationale Konferenzen sowie Termine der Bundeskanzlerin und des Bundespräsidenten.
Der Ausweis muss bis spätestens 08. Dezember 2014 beantragt werden.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise am Ende dieser Pressemitteilung!
Sie können sich unter folgendem Link online akkreditieren:
http://www.akkreditierung.bundesregierung.de
oder
das beiliegende Antragsformular ausgefüllt an eine der folgenden Adressen senden:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Akkreditierungsbüro Berlin, Reichstagufer 14, 10117 Berlin, Fax: 030 18 272 - 1666
oder
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Akkreditierungsbüro Bonn, Welckerstraße 11, Raum 1205, 53113 Bonn, Fax: 0228 99 272 4158
ACHTUNG:
Wenn Sie diesen Antrag erstmalig stellen, ist ein aktuelles, so genanntes Identitätsfoto nötig. Dieses muss bestimmten Anforderungen genügen. Deshalb bieten wir Ihnen an, sich im Akkreditierungsbüro fotografieren zu lassen. Dies können Sie erledigen, wenn Sie Ihre Jahresakkreditierung 2015 abholen.
Ausweisausgabe:
Die Ausgabe der Akkreditierungsausweise erfolgt ausschließlich gegen persönliche Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit dem Original der Bestätigung Ihrer Redaktion in der Zeit vom
05. Januar bis 05. Februar 2014
jeweils montags bis donnerstags von 09.00 bis 12:00 Uhr
im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Akkreditierungsbüro
Presse- und Besucherzentrum oder Dienstsitz Bonn/Raum 1.205
Reichstagufer 14 Welckerstraße 11
D-10117 Berlin D-53113 Bonn
Wichtige Hinweise - bitte unbedingt beachten:
1. Die Jahresakkreditierung soll im Wesentlichen jenen Journalistinnen und Journalisten sowie anderen Beschäftigten von Medien die Arbeit erleichtern, die regelmäßig und hauptberuflich (als Angestellte oder freiberuflich) aus der Bundeshauptstadt Berlin oder der Bundesstadt Bonn über bundespolitische Themen berichten. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jahresakkreditierung ist ein geeigneter Nachweis dieser Tätigkeit (z.B. durch Bestätigung der Redaktion oder Arbeitsnachweise). Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung behält sich jederzeit vor, das Vorliegen der Voraussetzungen durch geeignete Nachweise der journalistischen Tätigkeit zu überprüfen.
2. Die Jahresakkreditierung gilt für Staatsbesuche und offizielle Besuche, internationale Konferenzen sowie Termine der Bundeskanzlerin und des Bundespräsidenten. Bei akkreditierungspflichtigen Veranstaltungen oder Terminen mit Poolbildung müssen sich auch Inhaberinnen und Inhaber von Jahresakkreditierungen anmelden. Darauf wird jeweils mit einer entsprechenden Pressemitteilung rechtzeitig aufmerksam gemacht.
3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pressestellen werden nur in begründeten Ausnahmefällen akkreditiert. Im Übrigen verweisen wir auf die Anmelde- und Akkreditierungsformalitäten für einzelne Termine.
4. Andere als die unter 1. und 3. genannten Personen können keine Akkreditierung erhalten.
5. Die Jahresakkreditierung ist kein Presseausweis, sie kann einen solchen auch nicht
ersetzen.
6. Die Jahresakkreditierung 2014 verliert ihre Gültigkeit mit dem 31. Januar 2015.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 272-0
Telefax: 030 18 10 272-0
Mail: internetpost@bundesregierung.de
URL: http://www.bundesregierung.de/
Weitere Informationen
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Bundesregierung Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf "Verfassungsorganen". Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben ("Legislative"), das Bundesverfassungsgericht zur höchsten Rechtsprechung ("Judikative") und schließlich der Bundespräsident und die Bundesregierung, die ausführende Aufgaben übernehmen ("Exekutive"). Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschäfte. Sie besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern. Zusammen bilden sie "das Kabinett".
Bundesregierung,
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 18 272-0; http://www.bundesregierung.de/
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