10.11.2014 17:04 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Strässer reist nach Simbabwe, Swasiland und Südafrika
Kurzfassung: Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Strässer reist nach Simbabwe, Swasiland und SüdafrikaNeben der Wahrnehmung offizieller Termine mit den Regierungen d ...
[Auswärtiges Amt - 10.11.2014] Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Strässer reist nach Simbabwe, Swasiland und Südafrika
Neben der Wahrnehmung offizieller Termine mit den Regierungen der drei Staaten wird Herr Strässer auch mit Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft, insbesondere aus dem Bereich der Menschenrechtsarbeit, zusammentreffen und sich über die Lage der Menschen vor Ort informieren. Dabei soll es um Themen wie das Rechtsstaatsprinzip, die Aussetzung der Todesstrafe und die Rolle Simbabwes, Swasilands und Südafrikas im südlichen Afrika gehen.
Zudem wird Herr Strässer an der Eröffnung der Fachkonferenz Referat Afrika der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Johannesburg, Südafrika, teilnehmen. Die Diskussion mit Experten über aktuelle afrikapolitische Herausforderungen soll die Grundlage für die weitere Schwerpunktsetzung der Arbeit der FES in Afrika bilden.
Hintergrund:
Die Menschenrechtslage Simbabwes ist seit Jahren schwierig. Zwar ist im Mai 2013 eine neue Verfassung mit einem umfangreichen Grundrechtekatalog in Kraft getreten, jedoch hinkt die praktische Umsetzung vielfach noch weit hinterher. Sowohl die Bundesregierung als auch die EU sprechen bestehende Defizite bei Kontakten mit der simbabwischen Regierung regelmäßig an. Als positiver Schritt ist anzuerkennen, dass Simbabwe seit 2005 ein Moratorium bezüglich der Vollstreckung der Todesstrafe einhält.
Das Königreich Swasiland wird trotz der geltenden Verfassung von 2006 oft als "letzte absolute Monarchie Afrikas" bezeichnet. Bei den Parlamentswahlen, die zuletzt 2013 stattfanden, dürfen keine Parteien, sondern nur Einzelkandidaten antreten. Die EU thematisiert in ihrem regelmäßigen Dialog mit Swasiland gemäß Art. 8 des Abkommens von Cotonou stets auch die prekäre Menschenrechtslage. Die USA haben aufgrund von Verstößen gegen grundlegende Arbeitnehmerrechte (ILO-Standards) Handelspräferenzen für Swasiland gemäß dem "African Growth and Opportunities Act" (AGOA) suspendiert.
Internetangebot des Auswärtigen Amts: www.auswaertiges-amt.de
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Werderscher Markt 1
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Telefax: 03018-17-3402
Mail: presse@diplo.de
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Neben der Wahrnehmung offizieller Termine mit den Regierungen der drei Staaten wird Herr Strässer auch mit Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft, insbesondere aus dem Bereich der Menschenrechtsarbeit, zusammentreffen und sich über die Lage der Menschen vor Ort informieren. Dabei soll es um Themen wie das Rechtsstaatsprinzip, die Aussetzung der Todesstrafe und die Rolle Simbabwes, Swasilands und Südafrikas im südlichen Afrika gehen.
Zudem wird Herr Strässer an der Eröffnung der Fachkonferenz Referat Afrika der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Johannesburg, Südafrika, teilnehmen. Die Diskussion mit Experten über aktuelle afrikapolitische Herausforderungen soll die Grundlage für die weitere Schwerpunktsetzung der Arbeit der FES in Afrika bilden.
Hintergrund:
Die Menschenrechtslage Simbabwes ist seit Jahren schwierig. Zwar ist im Mai 2013 eine neue Verfassung mit einem umfangreichen Grundrechtekatalog in Kraft getreten, jedoch hinkt die praktische Umsetzung vielfach noch weit hinterher. Sowohl die Bundesregierung als auch die EU sprechen bestehende Defizite bei Kontakten mit der simbabwischen Regierung regelmäßig an. Als positiver Schritt ist anzuerkennen, dass Simbabwe seit 2005 ein Moratorium bezüglich der Vollstreckung der Todesstrafe einhält.
Das Königreich Swasiland wird trotz der geltenden Verfassung von 2006 oft als "letzte absolute Monarchie Afrikas" bezeichnet. Bei den Parlamentswahlen, die zuletzt 2013 stattfanden, dürfen keine Parteien, sondern nur Einzelkandidaten antreten. Die EU thematisiert in ihrem regelmäßigen Dialog mit Swasiland gemäß Art. 8 des Abkommens von Cotonou stets auch die prekäre Menschenrechtslage. Die USA haben aufgrund von Verstößen gegen grundlegende Arbeitnehmerrechte (ILO-Standards) Handelspräferenzen für Swasiland gemäß dem "African Growth and Opportunities Act" (AGOA) suspendiert.
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