12.11.2014 16:11 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag
Lammert leitet Verfahren zur Verhängung von Hausverboten ein
Kurzfassung: Lammert leitet Verfahren zur Verhängung von Hausverboten einBundestagspräsident Norbert Lammert hat in zwei Fällen Verfahren zur Verhängung von Hausverboten für den Deutschen Bundestag eingeleite ...
[Deutscher Bundestag - 12.11.2014] Lammert leitet Verfahren zur Verhängung von Hausverboten ein
Bundestagspräsident Norbert Lammert hat in zwei Fällen Verfahren zur Verhängung von Hausverboten für den Deutschen Bundestag eingeleitet. Die Verfahren betreffen zwei Männer, die das Parlament auf Einladung von Mitgliedern der Fraktion Die Linke betreten und Fraktionschef Gregor Gysi persönlich und mit laufender Kamera bedrängt hatten. Jeder Versuch, auf Mitglieder des Deutschen Bundestages physischen Druck auszuüben, sie körperlich zu bedrängen und damit die Wahrnehmung der Aufgaben des Hauses zu gefährden, sei indiskutabel und müsse unterbunden werden, sagte Lammert.
Die beiden Männer aus Kanada und den USA werden in Medienberichten als extreme Kritiker Israels bezeichnet. Der Bundestagspräsident kann nach Paragraph 7 Absatz 4 der Hausordnung, die als Anhang Bestandteil der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist, bei Verstößen ein Hausverbot verhängen.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-0
Telefax: 030/227-36 878 oder 227-36 979
Mail: mail@bundestag.de
URL: http://www.bundestag.de
Bundestagspräsident Norbert Lammert hat in zwei Fällen Verfahren zur Verhängung von Hausverboten für den Deutschen Bundestag eingeleitet. Die Verfahren betreffen zwei Männer, die das Parlament auf Einladung von Mitgliedern der Fraktion Die Linke betreten und Fraktionschef Gregor Gysi persönlich und mit laufender Kamera bedrängt hatten. Jeder Versuch, auf Mitglieder des Deutschen Bundestages physischen Druck auszuüben, sie körperlich zu bedrängen und damit die Wahrnehmung der Aufgaben des Hauses zu gefährden, sei indiskutabel und müsse unterbunden werden, sagte Lammert.
Die beiden Männer aus Kanada und den USA werden in Medienberichten als extreme Kritiker Israels bezeichnet. Der Bundestagspräsident kann nach Paragraph 7 Absatz 4 der Hausordnung, die als Anhang Bestandteil der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist, bei Verstößen ein Hausverbot verhängen.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-0
Telefax: 030/227-36 878 oder 227-36 979
Mail: mail@bundestag.de
URL: http://www.bundestag.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
08.12.2015 Öffentliche Sitzung des Innenausschusses
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/deutscher-bundestag-pressefach.html
Die Pressemeldung "Lammert leitet Verfahren zur Verhängung von Hausverboten ein" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Lammert leitet Verfahren zur Verhängung von Hausverboten ein" ist Deutscher Bundestag, vertreten durch .