14.11.2014 16:22 Uhr in Gesellschaft & Familie von Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
20 Jahre Staatsauftrag zur aktiven Frauenförderung im Grundgesetz
Kurzfassung: 20 Jahre Staatsauftrag zur aktiven Frauenförderung im GrundgesetzSeit dem 15. November 1994, als das Grundgesetz als gesamtdeutsche Verfassung in Kraft trat, gilt in Artikel 3 Abs. 2 GG der Satz: "De ...
[Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - 14.11.2014] 20 Jahre Staatsauftrag zur aktiven Frauenförderung im Grundgesetz
Seit dem 15. November 1994, als das Grundgesetz als gesamtdeutsche Verfassung in Kraft trat, gilt in Artikel 3 Abs. 2 GG der Satz: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner:
Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion fanden sich seinerzeit Frauen aus Ost- und Westdeutschland im Deutschen Bundestag zusammen, um parteiübergreifend dafür zu kämpfen, dass der bestehende Artikel 3 Abs. 2 GG, "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", entscheidend ergänzt wird. Das fraktionsübergreifende Frauenbündnis im Bundestag erhielt damals Unterstützung von 200 Frauen, die bei einem parteiübergreifenden Verfassungskonvent in Frauenchiemsee eine Resolution verabschiedeten, diesen Artikel zu ergänzen und Gleichberechtigung zum Staatsauftrag zu erheben.
Der Gesetzgeber hat seither den Verfassungsauftrag, bestehende Ungleichheiten zu beseitigen. Dieser Satz bildet damit die Rechtsgrundlage für Gleichstellungsgesetze im Bund, in den Ländern und den Kommunen. Das Bundesverfassungsgericht hat seither in seiner Rechtsprechung mehrfach Bezug genommen auf den Artikel, den mutigen Frauen erstritten haben, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verbessern.
Wir brauchen solche mutigen Frauen und wir brauchen weitere Gesetze, die dazu beitragen, die Gleichstellung von Männern und Frauen durchzusetzen. So bleibt der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft beschämend gering, nicht viel besser ist es im öffentlichen Dienst. So erhalten Frauen für ihre Arbeit oft weniger Geld als Männer. Im Westen liegt dieser Gehaltsunterschied zwischen den Geschlechtern bei 24 Prozent, in den neuen Ländern bei acht Prozent.
Mit der SPD in Regierungsverantwortung kommt endlich wieder Bewegung in die Gleichstellungspolitik. Wir werden die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen befördern. Beispiele dafür sind die Gesetzentwürfe zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie das Entgeltgleichheitsgesetz. Beide Gesetzeswerke stärken die Frauenförderung, die überhaupt erst möglich wurde, weil Frauen vor 20 Jahren den entscheidenden Zusatz fürs Grundgesetz erstritten haben.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Deutschland
Telefon: 030-25991-500
Telefax: 030 28090-507
Mail: pressestelle@spd.de
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Seit dem 15. November 1994, als das Grundgesetz als gesamtdeutsche Verfassung in Kraft trat, gilt in Artikel 3 Abs. 2 GG der Satz: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner:
Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion fanden sich seinerzeit Frauen aus Ost- und Westdeutschland im Deutschen Bundestag zusammen, um parteiübergreifend dafür zu kämpfen, dass der bestehende Artikel 3 Abs. 2 GG, "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", entscheidend ergänzt wird. Das fraktionsübergreifende Frauenbündnis im Bundestag erhielt damals Unterstützung von 200 Frauen, die bei einem parteiübergreifenden Verfassungskonvent in Frauenchiemsee eine Resolution verabschiedeten, diesen Artikel zu ergänzen und Gleichberechtigung zum Staatsauftrag zu erheben.
Der Gesetzgeber hat seither den Verfassungsauftrag, bestehende Ungleichheiten zu beseitigen. Dieser Satz bildet damit die Rechtsgrundlage für Gleichstellungsgesetze im Bund, in den Ländern und den Kommunen. Das Bundesverfassungsgericht hat seither in seiner Rechtsprechung mehrfach Bezug genommen auf den Artikel, den mutigen Frauen erstritten haben, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verbessern.
Wir brauchen solche mutigen Frauen und wir brauchen weitere Gesetze, die dazu beitragen, die Gleichstellung von Männern und Frauen durchzusetzen. So bleibt der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft beschämend gering, nicht viel besser ist es im öffentlichen Dienst. So erhalten Frauen für ihre Arbeit oft weniger Geld als Männer. Im Westen liegt dieser Gehaltsunterschied zwischen den Geschlechtern bei 24 Prozent, in den neuen Ländern bei acht Prozent.
Mit der SPD in Regierungsverantwortung kommt endlich wieder Bewegung in die Gleichstellungspolitik. Wir werden die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen befördern. Beispiele dafür sind die Gesetzentwürfe zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie das Entgeltgleichheitsgesetz. Beide Gesetzeswerke stärken die Frauenförderung, die überhaupt erst möglich wurde, weil Frauen vor 20 Jahren den entscheidenden Zusatz fürs Grundgesetz erstritten haben.
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