Es begann mit der 'General-Rechen-Kammer'

Kurzfassung: Es begann mit der "General-Rechen-Kammer"Staatssekretär Dr. Michael Meister stellt in Bonn die Sonderbriefmarke "300 Jahre externe Finanzkontrolle" vor.Im Jahre 1714 rief der preußische König Fried ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 17.11.2014] Es begann mit der "General-Rechen-Kammer"

Staatssekretär Dr. Michael Meister stellt in Bonn die Sonderbriefmarke "300 Jahre externe Finanzkontrolle" vor.
Im Jahre 1714 rief der preußische König Friedrich Wilhelm I. eine "General-Rechen-Kammer" (später Preußische Oberrechnungskammer) ins Leben. Es war der Beginn einer nicht immer gradlinigen, aber insgesamt kontinuierlichen Entwicklung - bis hin zur heutigen modernen öffentlichen Finanzkontrolle. Das Bundesministerium der Finanzen würdigt das 300-jährige Jubiläum mit der Herausgabe einer Sonderbriefmarke.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister, stellt das Sonderpostwertzeichen im Rahmen eines Festakts zum Jubiläum vor:
18. November 2014
11.00 Uhr
im ehemaligen Plenarsaal des Deutschen Bundestages
Platz der Vereinten Nationen 2
53113 Bonn
Ein Album mit Erstdrucken des Sonderpostwertzeichens überreicht der Parlamentarische Staatssekretär u. a. an Bundespräsident Joachim Gauck, Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes, Dr. Josef Moser, Generalsekretär International Organization of Supreme Audit Institutions, INTOSAI, Vitor Manuel da Silva Caldeira, Präsident des Europäischen Rechnungshofes, sowie an Prof. Dr. Dieter Engels, Präsident des Bundesrechnungshofes a. D.
Die Prüfungsmaßstäbe der öffentlichen Finanzkontrolle, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit, aber auch Grundsätze wie Unabhängigkeit, Neutralität und Objektivität haben sich in den vergangenen drei Jahrhunderten natürlich weiterentwickelt, jedoch nichts an ihrer Bedeutung verloren.
Im Jahre 1868 wurde der Preußischen Oberrechnungskammer zusätzlich die Rechnungsprüfung des Norddeutschen Bundes und 1871 die des Deutschen Reiches übertragen. Fortan war sie zugleich der "Rechnungshof des Deutschen Reiches". 1948 wurde in Frankfurt am Main der "Rechnungshof im Vereinigten Wirtschaftsgebiet" errichtet, der unmittelbarer Vorläufer des Bundes-rechnungshofes war.
Der im Jahr 1950 gegründete Bundesrechnungshof ist heute eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Er hat die Aufgabe, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
(Text: Bundesrechnungshof Bonn )
Das Sonderpostwertzeichen wurde von Professor Matthias Beyrow aus Berlin gestaltet.
Die Briefmarke hat einen Wert von 145 Cent und ist seit dem 2. Oktober 2014 in den Verkaufsstellen der Deutschen Post AG erhältlich.

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Bundesministerium der Finanzen (BMF) Das Bundesministerium der Finanzen wird im Rahmen der von der Bundeskanzlerin festgelegten Richtlinien der Politik vom Bundesminister der Finanzen geleitet. Der Bundesminister der Finanzen ist als Mitglied der Bundesregierung für alle Aspekte der deutschen Finanz- und Steuerpolitik sowie die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik verantwortlich.Bei der Umsetzung seiner Regierungsaufgaben baut er auf die fachkundige Unterstützung seines Hauses mit seinen insgesamt 9 Abteilungen. Zudem verfügt der Minister über einen Leitungsstab, der die Koordination und transparente Außendarstellung seiner Arbeit vornimmt.Bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben wird der Minister von zwei Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt, die zugleich Mitglieder des Deutschen Bundestages sind und so für einen beständigen Informationsaustausch zwischen Regierung und Parlament sorgen. Die Parlamentarischen Staatssekretäre widmen sich insbesondere der Steuerpolitik und den Angelegenheiten des Bundeshaushalts.Zur Leitung des Ministeriums gehören weiter drei beamtete Staatssekretäre, denen die Zentralabteilung (Organisation und Personalien) und acht Fachabteilungen unterstehen. Den drei beamteten Staatssekretären kommt die Aufgabe zu, die Arbeit der Fachabteilungen zu koordinieren. Dort wird die fachliche Konzeption und Umsetzung von Gesetzesvorhaben geleistet.Der Leitungsbereich umfasst die Unterabteilungen "Leitung und Planung" und "Kommunikation", den persönlichen Referenten des Ministers sowie die persönlichen Referenten der Staatssekretäre. Die von Ministerialdirektoren geleiteten Abteilungen haben jeweils bis zu vier, insgesamt 24, von Ministerialdirigenten geleitete Unterabteilungen. Die Unterabteilungen gliedern sich in Referate, von denen es im Bundesfinanzministerium 146 gibt. Sie werden im Allgemeinen von Ministerialräten geleitet. In den Referaten sind durchschnittlich acht Beamte und Angestellte tätig (Referatsleiter und Referenten des höheren Dienstes, Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes und Mitarbeiter des mittleren Dienstes).
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