17.11.2014 15:06 Uhr in Gesundheit & Wellness von Universität Hamburg

Reformvorschlag für eine Neuordnung des Krankenversicherungssystems

Kurzfassung: Reformvorschlag für eine Neuordnung des KrankenversicherungssystemsWie sieht ein sozial ausgewogenes Krankenversicherungssystem aus? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Veranstaltung HCHE Research R ...
[Universität Hamburg - 17.11.2014] Reformvorschlag für eine Neuordnung des Krankenversicherungssystems
Wie sieht ein sozial ausgewogenes Krankenversicherungssystem aus? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Veranstaltung HCHE Research Results live, die heute im Hamburg Center for Health Economics stattfindet. Mit dem Titel "Fairer Systemwettbewerb zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung" stellen Professor Dr. Mathias Kifmann und Professor Dr. Martin Nell ihren Reformvorschlag zur Neuordnung von GKV und PKV vor. Anschließend diskutieren sie ihren Vorschlag mit Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, und Dr. Clemens Muth, Vorstandsvorsitzender der DKV AG. Moderiert wird die Veranstaltung, an der rund 100 Gäste teilnehmen, von Professor Dr. Jonas Schreyögg, wissenschaftlicher Direktor des HCHE.
Zahlreiche Reformbemühungen prägen die Diskussion um das deutsche Krankenversicherungssystem. Allen gemeinsam ist, dass sie die Abschaffung eines Systems und damit die Schaffung eines einheitlichen Krankenversicherungsmarktes zum Ziel haben. Der neue Reformvorschlag ermöglicht es, dass GKV und PKV nebeneinander bestehen bleiben und zugleich ein fairer Wettbewerb zwischen beiden Systemen entsteht. "Die Versicherten erhalten zudem umfassende Wahlfreiheit und anstelle des heutigen Selektionswettbewerbs tritt ein Leistungswettbewerb", so Prof. Kifmann, HCHE-Forscher.
Der Reformvorschlag hat fünf zentrale Punkte:
1. Jeder Bürger zahlt immer den Beitrag zum Gesundheitsfonds.
2. Bei einem Wechsel in die PKV erhält der private Krankenversicherer den Beitrag, den auch ein gesetzlicher Krankenversicherer aus dem Gesundheitsfonds erhalten würde.
3. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit wird ein Teil der Einnahmen des Gesundheitsfonds für den Aufbau eines Kapitalstocks verwendet.
4. PKV-Verträge werden wie bisher auch als langfristige Verträge ohne ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers geschlossen. Der Unterschied zum Status quo besteht lediglich darin, dass die erwarteten Leistungen aus dem Gesundheitsfonds in die Kalkulation eingehen.
5. Jeder Bürger hat die Wahl zwischen GKV und PKV - unabhängig vom Einkommen.
Kern des Reformvorschlags ist es, dass alle einkommensabhängig in den Gesundheitsfonds einzahlen - unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Dadurch wird erreicht, dass der Solidarbeitrag eines Versicherten nicht mehr von der Wahl des Krankenversicherungssystems abhängt. Dieser Solidarbeitrag entspricht der Differenz zwischen dem Beitrag, den ein Versicherter für den Gesundheitsfonds zu entrichten hat, und dem Beitrag, der aus dem Gesundheitsfonds an den Krankenversicherer gezahlt wird. Ist die Differenz positiv, was bei Versicherten mit einem hohen Einkommen und einem geringen Krankheitsrisiko der Fall ist, zahlen diese die Differenz als Solidarbeitrag. Personen mit geringem Einkommen und hohem Krankheitsrisiko erhalten dagegen einen Sozialbeitrag in Höhe der Differenz.
Somit käme dem bestehenden Gesundheitsfonds eine noch zentralere Rolle zu, da auch die PKV-Versicherten darin einzahlen. Die Höhe der Zahlungen an die Kassen bemisst sich derzeit am morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA), der gesetzlich auf 80 berücksichtigte Vorerkrankungen beschränkt ist. Hier sehen die Forscher weiteren Verbesserungsbedarf. "Ein leistungsfähiger Morbi-RSA ist sowohl für einen fairen Wettbewerb als auch für die Berechnung korrekter Solidarbeiträge unverzichtbar. Daher ist die Erweiterung des Morbi-RSA essentiell", fordert Prof. Nell, Direktor des Instituts für Versicherungsbetriebslehre an der Universität Hamburg.
Für GKV und PKV bedeutet der Reformvorschlag, dass die jeweiligen Geschäftsmodelle grundsätzlich beibehalten werden. Die einzige Änderung für die PKV besteht darin, dass sie für einen Versicherten eine risikogerechte Zahlung aus dem Gesundheitsfonds erhält, die in ihre Prämienkalkulation eingeht, so dass die Versicherungsprämie und die Höhe der Alterungsrückstellungen niedriger ausfallen werden. Gleichzeitig erhalten sie jedoch Zugang zu einem riesigen Markt - dem der GKV-Versicherten.
Denn derzeit sind rund 90 Prozent der Bevölkerung GKV-versichert. Für diese würde sich ein Wechsel in die PKV nur noch dann lohnen, wenn sie für eine umfassendere Versorgung mehr zu zahlen bereit sind beziehungsweise wenn Prämiensenkungen durch Selbstbehalte oder Beitragsrückerstattungen bevorzugt werden. Für gut verdienende GKV-Versicherte ist ein Wechsel rein aus der Überlegung heraus, Solidarbeiträge zu sparen, nicht mehr lukrativ. "Private Versicherungen müssen mit einem attraktiveren Angebot, zum Beispiel bei Leistungen oder der Gestaltung von Selbstbeteiligungstarifen, überzeugen - zum Wohle aller Versicherten", erklärt Prof. Kifmann.
Über das HCHE
Das Hamburg Center for Health Economics ist ein gemeinsames Forschungszentrum der Universität Hamburg und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). 2010 gegründet, gehört das HCHE heute bereits zu den größten gesundheitsökonomischen Zentren in Europa. Mehr als 50 Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus Ökonomie und Medizin arbeiten gemeinsam an Lösungen aktueller und künftiger Fragestellungen der Gesundheitsversorgung. Als eines von vier gesundheitsökonomischen Zentren in Deutschland erhält das HCHE eine Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für den weiteren Ausbau.

Für Rückfragen:
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Andrea Bükow
Tel.: 040 42838-9515
E-Mail: andrea.buekow@wiso.uni-hamburg.de
Elena Granina
Tel.: 040 42838-9516
E-Mail: elena.granina@wiso.uni-hamburg.de
URL: http://www.hche.de
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Tel.: ; http://www.hche.de
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