19.11.2014 12:40 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Einlagen deutscher Sparer künftig noch sicherer
Kurzfassung: Einlagen deutscher Sparer künftig noch sichererSparer in Deutschland sind künftig noch besser vor dem Verlust ihres Ersparten geschützt: Alle Banken müssen künftig einem Einlagensicherungssystem ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 19.11.2014] Einlagen deutscher Sparer künftig noch sicherer
Sparer in Deutschland sind künftig noch besser vor dem Verlust ihres Ersparten geschützt: Alle Banken müssen künftig einem Einlagensicherungssystem angehören. Die finanzielle Ausstattung dieser Systeme wird verbessert. Zudem kommt der Sparer im Schadensfall schneller an sein Geld. Künftig hat er Anspruch auf Rückzahlung innerhalb von 7 statt bisher 20 Arbeitstagen. Außerdem wird die Verjährung der Ansprüche von bislang 5 auf 10 Jahre angehoben. Dazu hat das Bundeskabinett am 19. November 2014 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme beschlossen. Mit dieser Richtlinie werden die Einlagensicherungssysteme EU-weit harmonisiert und ein einheitliches Schutzniveau für alle Sparer in der EU geschaffen.
Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble:
"Die deutschen Sparer wissen: Ihre Spareinlagen sind sicher. Mit dem Gesetz erhöhen wir die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherung weiter und machen sie noch kundenfreundlicher. Künftig bekommt der Sparer im Schadensfall schneller und unbürokratischer sein Geld zurück. Damit stärken wir das Vertrauen in das deutsche Bankensystem. Die etablierten Strukturen der deutschen Einlagensicherung bleiben erhalten."
Einlagensicherungssysteme tragen maßgeblich dazu bei, im Krisenfall einen massiven Abzug von Spareinlagen zu vermeiden. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung müssen alle Banken künftig einem Einlagensicherungssystem angehören, bei dem Sparer im Bedarfsfall einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen von regulär bis 100 000 Euro haben. Auch die Sicherungssysteme der Sparkassen- und Giroverbände (DSGV) oder des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) können sich künftig als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen.
Außerdem wird die finanzielle Ausstattung der Einlagensicherungssysteme verbessert. Sie haben innerhalb von 10 Jahren ein Mindestvermögen in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen anzusparen.
Weiterhin wird der Schutz der Einleger verbessert durch
- eine Verkürzung der Auszahlungsfrist im Entschädigungsfall von derzeit 20 auf 7 Arbeitstage,
- einen erhöhten Schutzumfang für besonders schutzbedürftige Einlagen von bis zu 500 000 Euro bei einer Bank (z. B. für Einlagen, die aus dem Verkauf einer Privatimmobile resultieren oder aufgrund sozialrechtlicher Ansprüche ausgezahlt werden); der Schutz besteht für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach Einzahlung,
- verbesserte Information des einzelnen Einlegers über die Einlagensicherung und
- eine grundsätzlich antragslose gesetzliche Entschädigung.
Der Gesetzentwurf sieht vor, das bestehende Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetze (EAEG) aufzuspalten. Die bisherigen Regelungen für Anlegerentschädigung werden inhaltlich nicht geändert und künftig in einem reinen Anlegerentschädigungsgesetz fortgeführt. Das Einlagensicherungsgesetz kommt neu hinzu.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03018/ 682 - 0
Telefax: 03018/ 682- 32 60
Mail: Presse@bmf.bund.de
URL: http://www.bundesfinanzministerium.de/
Sparer in Deutschland sind künftig noch besser vor dem Verlust ihres Ersparten geschützt: Alle Banken müssen künftig einem Einlagensicherungssystem angehören. Die finanzielle Ausstattung dieser Systeme wird verbessert. Zudem kommt der Sparer im Schadensfall schneller an sein Geld. Künftig hat er Anspruch auf Rückzahlung innerhalb von 7 statt bisher 20 Arbeitstagen. Außerdem wird die Verjährung der Ansprüche von bislang 5 auf 10 Jahre angehoben. Dazu hat das Bundeskabinett am 19. November 2014 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme beschlossen. Mit dieser Richtlinie werden die Einlagensicherungssysteme EU-weit harmonisiert und ein einheitliches Schutzniveau für alle Sparer in der EU geschaffen.
Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble:
"Die deutschen Sparer wissen: Ihre Spareinlagen sind sicher. Mit dem Gesetz erhöhen wir die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherung weiter und machen sie noch kundenfreundlicher. Künftig bekommt der Sparer im Schadensfall schneller und unbürokratischer sein Geld zurück. Damit stärken wir das Vertrauen in das deutsche Bankensystem. Die etablierten Strukturen der deutschen Einlagensicherung bleiben erhalten."
Einlagensicherungssysteme tragen maßgeblich dazu bei, im Krisenfall einen massiven Abzug von Spareinlagen zu vermeiden. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung müssen alle Banken künftig einem Einlagensicherungssystem angehören, bei dem Sparer im Bedarfsfall einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen von regulär bis 100 000 Euro haben. Auch die Sicherungssysteme der Sparkassen- und Giroverbände (DSGV) oder des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) können sich künftig als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen.
Außerdem wird die finanzielle Ausstattung der Einlagensicherungssysteme verbessert. Sie haben innerhalb von 10 Jahren ein Mindestvermögen in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen anzusparen.
Weiterhin wird der Schutz der Einleger verbessert durch
- eine Verkürzung der Auszahlungsfrist im Entschädigungsfall von derzeit 20 auf 7 Arbeitstage,
- einen erhöhten Schutzumfang für besonders schutzbedürftige Einlagen von bis zu 500 000 Euro bei einer Bank (z. B. für Einlagen, die aus dem Verkauf einer Privatimmobile resultieren oder aufgrund sozialrechtlicher Ansprüche ausgezahlt werden); der Schutz besteht für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach Einzahlung,
- verbesserte Information des einzelnen Einlegers über die Einlagensicherung und
- eine grundsätzlich antragslose gesetzliche Entschädigung.
Der Gesetzentwurf sieht vor, das bestehende Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetze (EAEG) aufzuspalten. Die bisherigen Regelungen für Anlegerentschädigung werden inhaltlich nicht geändert und künftig in einem reinen Anlegerentschädigungsgesetz fortgeführt. Das Einlagensicherungsgesetz kommt neu hinzu.
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, 10117 Berlin, Deutschland
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