19.11.2014 14:43 Uhr in Energie & Umwelt von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Derzeitige Düngeverordnung schützt Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser nicht. Nachbarländer haben bessere Regeln
Kurzfassung: Derzeitige Düngeverordnung schützt Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser nicht. Nachbarländer haben bessere RegelnDer Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Bundesregierung und ...
[Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - 19.11.2014] Derzeitige Düngeverordnung schützt Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser nicht. Nachbarländer haben bessere Regeln
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Bundesregierung und die Länder aufgefordert, die Novellierung der Düngeverordnung nicht auf die lange Bank zu schieben. Das Ausbringen von zu viel Stickstoff und Phosphor in Regionen mit einem hohen Anteil industrieller Agrarwirtschaft verschlechtere zusehends die Qualität des Grundwassers. So weise im Bundesdurchschnitt mehr als die Hälfte der Grundwassermessstellen inzwischen zu hohe Nitrat-Werte auf. Weil Grundwasser die wichtigste Quelle zur Trinkwassergewinnung sei, bestehe hier dringend Handlungsbedarf.
"Das von der EU-Kommission gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nicht-Umsetzung der Nitratrichtlinie ist ein Alarmzeichen. Die Bundesregierung und die meisten Bundesländer tun zu wenig gegen Gewässer- und Bodenbelastungen aus der industriellen Landwirtschaft", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. "Beim Gewässerschutz trägt Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten die Rote Laterne. Europäische Standards kann Deutschland erst wieder erreichen, wenn die landwirtschaftlichen Nährstoffströme vollständig erfasst und die EU-Obergrenzen für Nitrat und Phosphat in der Düngeverordnung verankert sind. Der übermäßigen Ausbringung von Gülle und Kunstdünger müssen Schranken gesetzt und Verstöße geahndet werden", so Weiger.
Der BUND-Vorsitzende verwies auf das Beispiel Dänemark, wo bei Überdüngungen Geldstrafen verhängt würden. In den Niederlanden wiederum würden sämtliche Stickstoff- und Phosphormengen erfasst, die in landwirtschaftliche Betriebe hinein- bzw. aus ihnen herausführten. Diese Verpflichtung zu einer Input-Output-Bilanz "am Hoftor" sorge dafür, dass Verursacher von zu viel Stickstoff und Phosphat in Gewässern erkennbar würden und ihren Düngemitteleinsatz überprüften. Um den Gewässerschutz zu verbessern, sei auch in deutschen Agrarbetrieben eine vollständige "Hoftorbilanz" für Nährstoffe erforderlich.
Notwendig sei außerdem eine Datenbank über sämtliche Gülle-Transporte, auch aus dem Ausland. Allein 2013 seien von niederländischen Behörden 60000 Lastwagen mit Gülle auf dem Weg nach Deutschland erfasst worden, dies jedoch nur bis zur Grenze.
Weiger: "Die Bundesregierung muss sich entscheiden: Entweder sorgt sie für sauberes Grund- und Trinkwasser oder sie gibt der Agrarindustrie das fragwürdige Recht, das Lebensmittel Nummer Eins, das Wasser, weiterhin zu verschmutzen."
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin
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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Bundesregierung und die Länder aufgefordert, die Novellierung der Düngeverordnung nicht auf die lange Bank zu schieben. Das Ausbringen von zu viel Stickstoff und Phosphor in Regionen mit einem hohen Anteil industrieller Agrarwirtschaft verschlechtere zusehends die Qualität des Grundwassers. So weise im Bundesdurchschnitt mehr als die Hälfte der Grundwassermessstellen inzwischen zu hohe Nitrat-Werte auf. Weil Grundwasser die wichtigste Quelle zur Trinkwassergewinnung sei, bestehe hier dringend Handlungsbedarf.
"Das von der EU-Kommission gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nicht-Umsetzung der Nitratrichtlinie ist ein Alarmzeichen. Die Bundesregierung und die meisten Bundesländer tun zu wenig gegen Gewässer- und Bodenbelastungen aus der industriellen Landwirtschaft", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. "Beim Gewässerschutz trägt Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten die Rote Laterne. Europäische Standards kann Deutschland erst wieder erreichen, wenn die landwirtschaftlichen Nährstoffströme vollständig erfasst und die EU-Obergrenzen für Nitrat und Phosphat in der Düngeverordnung verankert sind. Der übermäßigen Ausbringung von Gülle und Kunstdünger müssen Schranken gesetzt und Verstöße geahndet werden", so Weiger.
Der BUND-Vorsitzende verwies auf das Beispiel Dänemark, wo bei Überdüngungen Geldstrafen verhängt würden. In den Niederlanden wiederum würden sämtliche Stickstoff- und Phosphormengen erfasst, die in landwirtschaftliche Betriebe hinein- bzw. aus ihnen herausführten. Diese Verpflichtung zu einer Input-Output-Bilanz "am Hoftor" sorge dafür, dass Verursacher von zu viel Stickstoff und Phosphat in Gewässern erkennbar würden und ihren Düngemitteleinsatz überprüften. Um den Gewässerschutz zu verbessern, sei auch in deutschen Agrarbetrieben eine vollständige "Hoftorbilanz" für Nährstoffe erforderlich.
Notwendig sei außerdem eine Datenbank über sämtliche Gülle-Transporte, auch aus dem Ausland. Allein 2013 seien von niederländischen Behörden 60000 Lastwagen mit Gülle auf dem Weg nach Deutschland erfasst worden, dies jedoch nur bis zur Grenze.
Weiger: "Die Bundesregierung muss sich entscheiden: Entweder sorgt sie für sauberes Grund- und Trinkwasser oder sie gibt der Agrarindustrie das fragwürdige Recht, das Lebensmittel Nummer Eins, das Wasser, weiterhin zu verschmutzen."
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