19.11.2014 16:16 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. IW Köln
Altersarmut: Kein Freibrief für die Sozialpolitik
Kurzfassung: Altersarmut: Kein Freibrief für die SozialpolitikDer Anteil der armutsgefährdeten Älteren in Deutschland hat zugenommen. Das sollte nicht bagatellisiert werden. Umgekehrt legitimieren die Zahlen ab ...
[Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. IW Köln - 19.11.2014] Altersarmut: Kein Freibrief für die Sozialpolitik
Der Anteil der armutsgefährdeten Älteren in Deutschland hat zugenommen. Das sollte nicht bagatellisiert werden. Umgekehrt legitimieren die Zahlen aber keine Sozialpolitik mit der Gießkanne: Damit Hilfen dort ankommen, wo sie tatsächlich benötigt werden, müssen auch die Haushaltssituation und das Vermögen berücksichtigt werden.
Die jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes klingen besorgniserregend: Der Anteil der Menschen, die von Altersarmut bedroht sind, ist gestiegen. Ob 12,5 Prozent der Generation 65plus im Osten oder 14,8 Prozent im Westen - das ist zwar weniger als der Bevölkerungsdurchschnitt mit 15,5 Prozent, aber erscheint immer noch intolerabel.
Ohne den Tatbestand der Altersarmut bagatellisieren zu wollen, lohnt es aber, die Frage zu stellen, was dieser Wert überhaupt besagt. Denn als armutsgefährdet gilt, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens verfügt. Hinter dieser komplizierten Formulierung verbirgt sich zweierlei:
Zum einen wird die Haushaltssituation berücksichtigt. Das macht Sinn, weil zwei Personen in einem Haushalt gemeinsam wirtschaften können und deshalb für den gleichen Wohlstand weniger Einkommen benötigen als zwei Singles.
Zum anderen kann man aus zwei Gründen unter die Armutsgefährdungsgrenze fallen: Entweder, weil das eigene Einkommen gering ist. Oder, weil das mittlere Einkommen stärker gestiegen ist als das eigene. Welcher Effekt die aktuelle Entwicklung der Quote treibt - darüber vermag der Wert alleine nichts auszusagen. Hier bedarf es weiterer Forschung.
Vor Schnellschüssen muss noch aus einem weiteren Grund gewarnt werden. Denn die Vermögensausstattung der Älteren bleibt in der Betrachtung der Armutsgefährdung außen vor. Das kann zu Trugschlüssen führen: Wer zum Beispiel seine betriebliche Altersvorsorge nicht als monatliche Rente bezieht, sondern sich das Kapital auf einen Schlag auszahlen lässt, der weist in der Statistik ein geringeres Einkommen aus. Das wiederum kann die statistisch ermittelte Armutsgefährdung erheblich verzerren, denn die Vermögensausstattung der Älteren ist durchaus beachtlich.
Wie aber kann dann denjenigen geholfen werden, die der Hilfe tatsächlich bedürfen? Mit der Gießkanne a la Mütterrente sicherlich nicht, denn die Gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt weder den Haushaltskontext noch die übrige Einkommens- und Vermögensausstattung. Erst die bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung kann sicherstellen, dass Hilfen wirklich dahin fließen, wo sie benötigt werden.
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Der Anteil der armutsgefährdeten Älteren in Deutschland hat zugenommen. Das sollte nicht bagatellisiert werden. Umgekehrt legitimieren die Zahlen aber keine Sozialpolitik mit der Gießkanne: Damit Hilfen dort ankommen, wo sie tatsächlich benötigt werden, müssen auch die Haushaltssituation und das Vermögen berücksichtigt werden.
Die jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes klingen besorgniserregend: Der Anteil der Menschen, die von Altersarmut bedroht sind, ist gestiegen. Ob 12,5 Prozent der Generation 65plus im Osten oder 14,8 Prozent im Westen - das ist zwar weniger als der Bevölkerungsdurchschnitt mit 15,5 Prozent, aber erscheint immer noch intolerabel.
Ohne den Tatbestand der Altersarmut bagatellisieren zu wollen, lohnt es aber, die Frage zu stellen, was dieser Wert überhaupt besagt. Denn als armutsgefährdet gilt, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens verfügt. Hinter dieser komplizierten Formulierung verbirgt sich zweierlei:
Zum einen wird die Haushaltssituation berücksichtigt. Das macht Sinn, weil zwei Personen in einem Haushalt gemeinsam wirtschaften können und deshalb für den gleichen Wohlstand weniger Einkommen benötigen als zwei Singles.
Zum anderen kann man aus zwei Gründen unter die Armutsgefährdungsgrenze fallen: Entweder, weil das eigene Einkommen gering ist. Oder, weil das mittlere Einkommen stärker gestiegen ist als das eigene. Welcher Effekt die aktuelle Entwicklung der Quote treibt - darüber vermag der Wert alleine nichts auszusagen. Hier bedarf es weiterer Forschung.
Vor Schnellschüssen muss noch aus einem weiteren Grund gewarnt werden. Denn die Vermögensausstattung der Älteren bleibt in der Betrachtung der Armutsgefährdung außen vor. Das kann zu Trugschlüssen führen: Wer zum Beispiel seine betriebliche Altersvorsorge nicht als monatliche Rente bezieht, sondern sich das Kapital auf einen Schlag auszahlen lässt, der weist in der Statistik ein geringeres Einkommen aus. Das wiederum kann die statistisch ermittelte Armutsgefährdung erheblich verzerren, denn die Vermögensausstattung der Älteren ist durchaus beachtlich.
Wie aber kann dann denjenigen geholfen werden, die der Hilfe tatsächlich bedürfen? Mit der Gießkanne a la Mütterrente sicherlich nicht, denn die Gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt weder den Haushaltskontext noch die übrige Einkommens- und Vermögensausstattung. Erst die bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung kann sicherstellen, dass Hilfen wirklich dahin fließen, wo sie benötigt werden.
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