20.11.2014 16:58 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Tierschutzbund e.V.
Bremen hält an umstrittenem Hundegesetz fest
Kurzfassung: Bremen hält an umstrittenem Hundegesetz festHeute hat die Bremische Bürgerschaft für eine Entfristung des Bremer Hundegesetzes gestimmt. Somit bleiben auch Sonderregelungen, die Hunde bestimmter Ra ...
[Deutscher Tierschutzbund e.V. - 20.11.2014] Bremen hält an umstrittenem Hundegesetz fest
Heute hat die Bremische Bürgerschaft für eine Entfristung des Bremer Hundegesetzes gestimmt. Somit bleiben auch Sonderregelungen, die Hunde bestimmter Rassenzugehörigkeit betreffen, weiterhin in Kraft. Der Deutsche Tierschutzbund und der Bremer Tierschutzverein bedauern diese Entscheidung, da erneut eine Chance vertan wurde, das aus Tierschutzsicht unzureichende Gesetz zu novellieren. Hauptkritikpunkt: Nach dem Gesetz bleiben Bullterrier oder Pitbull-Terrier weiterhin pauschal als gefährlich eingestuft und das, obwohl für diese Kategorisierung jegliche wissenschaftliche Grundlage fehlt. Die unmittelbare Folge ist, dass sich zahlreiche verantwortungsvolle Halter entscheiden, ihre friedlichen Tiere in ein Tierheim abzugeben. Gleichzeitig finden sich für die oft harmlosen Hunde in den Tierheimen kaum noch Abnehmer.
"Kein Hund ist, nur weil er zu einer bestimmten Rasse gehört, aggressiv oder gefährlich. Die Verlängerung dieses Gesetzes ist für unsere Tierheime und vor allem für die betroffenen Hunde eine traurige Entwicklung", so Wolfgang Apel, Vorsitzender des Tierschutzvereins Bremen und Ehrenpräsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Wir müssen bundesweit einheitliche Regelungen für die Haltung von Hunden schaffen - diese müssen aber den Halter stärker in die Pflicht nehmen und nicht an den Hunderassen ansetzen", ergänzt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Forderung: Novellierung des Hundegesetzes
Der Deutsche Tierschutzbund und der Bremer Tierschutzverein fordern eine grundlegende Überarbeitung des Bremer Hundegesetzes. Es ist dabei unbedingt erforderlich, auf Grundlage abgesicherter Daten Gesetzesänderungen vorzunehmen und nicht willkürlich auf einer unverhältnismäßigen und unergründbaren Basis, die weder Mensch noch Tier gerecht wird. Dem von Hunden ausgehenden Gefährdungspotential kann mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht aller Hunde, mit einer allgemeinen Haftpflichtversicherung sowie mit einem Sachkundenachweis für Ersthundehalter, die vor der Anschaffung eines Hundes vorgewiesen werden muss - wirkungsvoll begegnet werden. Besondere Regelungen sind dann nur notwendig, wenn sich einzelne Hunde tatsächlich als auffällig erwiesen haben.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Deutschland
Telefon: (0228) 60 49 60
Telefax: (0228) 60 49 640
Mail: presse@tierschutzbund.de
URL: http://www.tierschutzbund.de/
Heute hat die Bremische Bürgerschaft für eine Entfristung des Bremer Hundegesetzes gestimmt. Somit bleiben auch Sonderregelungen, die Hunde bestimmter Rassenzugehörigkeit betreffen, weiterhin in Kraft. Der Deutsche Tierschutzbund und der Bremer Tierschutzverein bedauern diese Entscheidung, da erneut eine Chance vertan wurde, das aus Tierschutzsicht unzureichende Gesetz zu novellieren. Hauptkritikpunkt: Nach dem Gesetz bleiben Bullterrier oder Pitbull-Terrier weiterhin pauschal als gefährlich eingestuft und das, obwohl für diese Kategorisierung jegliche wissenschaftliche Grundlage fehlt. Die unmittelbare Folge ist, dass sich zahlreiche verantwortungsvolle Halter entscheiden, ihre friedlichen Tiere in ein Tierheim abzugeben. Gleichzeitig finden sich für die oft harmlosen Hunde in den Tierheimen kaum noch Abnehmer.
"Kein Hund ist, nur weil er zu einer bestimmten Rasse gehört, aggressiv oder gefährlich. Die Verlängerung dieses Gesetzes ist für unsere Tierheime und vor allem für die betroffenen Hunde eine traurige Entwicklung", so Wolfgang Apel, Vorsitzender des Tierschutzvereins Bremen und Ehrenpräsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Wir müssen bundesweit einheitliche Regelungen für die Haltung von Hunden schaffen - diese müssen aber den Halter stärker in die Pflicht nehmen und nicht an den Hunderassen ansetzen", ergänzt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Forderung: Novellierung des Hundegesetzes
Der Deutsche Tierschutzbund und der Bremer Tierschutzverein fordern eine grundlegende Überarbeitung des Bremer Hundegesetzes. Es ist dabei unbedingt erforderlich, auf Grundlage abgesicherter Daten Gesetzesänderungen vorzunehmen und nicht willkürlich auf einer unverhältnismäßigen und unergründbaren Basis, die weder Mensch noch Tier gerecht wird. Dem von Hunden ausgehenden Gefährdungspotential kann mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht aller Hunde, mit einer allgemeinen Haftpflichtversicherung sowie mit einem Sachkundenachweis für Ersthundehalter, die vor der Anschaffung eines Hundes vorgewiesen werden muss - wirkungsvoll begegnet werden. Besondere Regelungen sind dann nur notwendig, wenn sich einzelne Hunde tatsächlich als auffällig erwiesen haben.
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