'Keine Fotovoltaikanlagen-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen'

Kurzfassung: "Keine Fotovoltaikanlagen-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen"Rukwied lehnt Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums strikt abDer Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt den Bau von Fotovoltai ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 24.11.2014] "Keine Fotovoltaikanlagen-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen"

Rukwied lehnt Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums strikt ab
Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt den Bau von Fotovoltaik-Anlagen auf Acker oder Grünland strikt ab. "Wir fordern nachdrücklich die Konzentration der Fotovoltaik-Förderung auf Konversionsflächen, bereits versiegelten Flächen sowie auf Gebäuden und Dächern. Acker- und Grünlandflächen müssen soweit wie möglich für die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleiben." Dies erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied angesichts von Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums, wonach eine "Freiflächenausschreibungsverordnung" für Fotovoltaik-Anlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgesehen ist. Darin sollen sämtliche Förderbeschränkungen für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen entfallen. Ein jährlicher Ausbau von Freiflächen mit Fotovoltaikanlagen auf bis zu 800 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche soll ermöglicht werden.
"Im Hinblick auf die ohnehin schon hohen Flächenverluste von täglich fast 80 Hektar, also umgerechnet fast 120 Fußballfeldern, können wir es nicht akzeptieren, wenn die prioritäre Nutzung von Konversionsflächen oder bereits versiegelter Flächen für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen jetzt entfallen soll", begründete Rukwied seine Kritik.
Der DBV stehe zur Energiewende und die Landwirtschaft könne für diese besondere gesamtwirtschaftliche Herausforderung auch einen entscheidenden Beitrag leisten. Doch dürfe die Energiepolitik nicht wertvolle Agrarflächen verbrauchen und den "Flächenfraß" weiter anheizen. Rukwied forderte, die im Wirtschaftsministerium in Vorbereitung befindliche Freiflächenausschreibungsverordnung dahingehend abzuändern, dass keine zusätzlichen wertvollen landwirtschaftlichen Flächen verlorengehen.

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