24.11.2014 13:18 Uhr in Handel & Dienstleistungen von Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung
Wertgutachten für diverse Bewertungsanlässe vom Sachverständigen
Immobilienbewertungen bietet Arnold J. GüntherKurzfassung: Dipl.-Ing. Arnold J. Günther ist als Sachverständiger für die Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken tätig und erstattet für diverse Angelegenheiten unterschiedliche Arten von Wertgutachten.
[Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung - 24.11.2014] Es gibt mehrere Gründe, die Meinung eines Fachmanns einzuholen, wenn es um ein komplexes Thema wie Immobilien geht - sei es, um eine Immobilie nicht unter Wert zu verkaufen, ein altes Haus zu einem fairen Preis zu erwerben oder ein Grundstück zur Vermögensfeststellung bewerten zu lassen. Das Büro des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Dipl.-Ing. Arnold J. Günther in Köln bietet verschiedene Leistungen rund um die Immobilienbewertung.
Gutachten für bebauten oder unbebauten Grundbesitz
Sowohl bei bebautem als auch bei unbebautem Grundbesitz ist die Ermittlung eines Gutachtens in vielerlei Hinsicht erforderlich. Der Sachverständige für Immobilien leitet dazu den marktgerechten Verkehrswert ab und prüft den vom Verkäufer geforderten Ankaufspreis auf Plausibilität. Auch wenn vorhandene Immobilien beliehen werden sollen, oder wenn es um die Feststellung von Pflichtteilsansprüchen berechtigter Erben geht, wird der Verkehrswert dieses Vermögens in einem Gutachten festgestellt. Zahlreiche weitere Fälle erfordern ein Gutachten oder eine gutachterliche Stellungnahme vom Spezialisten - Arnold J. Günther bringt mit seiner jahrelangen Tätigkeit als Architekt sowie seinem postgradualen Studium der Immobilienökonomie die notwendige Erfahrung und Qualifikation mit. Bei der Erstattung von Wertgutachten orientiert er sich stets an den gesetzlichen Regelwerken, in erster Linie an der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den ergänzenden Wertermittlungsrichtlinien (WertR).
Die Bewertung von Immobilien erfordert sorgfältige Vorarbeit
Um ein Gutachten zu erstatten, müssen dem Sachverständigen einige Dokumente vorliegen, wie Planunterlagen, Mietverträge oder auch Nachweise über Betriebskosten. Der Sachverständige selbst kümmert sich um die Beschaffung amtlicher Auskünfte bzw. Bescheinigungen mittels einer vom Auftraggeber erteilten Vollmacht. Auch die persönliche Ortsbesichtigung durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist essentiell, um eine fachgerechte Einschätzung vornehmen zu können.
Gutachten für bebauten oder unbebauten Grundbesitz
Sowohl bei bebautem als auch bei unbebautem Grundbesitz ist die Ermittlung eines Gutachtens in vielerlei Hinsicht erforderlich. Der Sachverständige für Immobilien leitet dazu den marktgerechten Verkehrswert ab und prüft den vom Verkäufer geforderten Ankaufspreis auf Plausibilität. Auch wenn vorhandene Immobilien beliehen werden sollen, oder wenn es um die Feststellung von Pflichtteilsansprüchen berechtigter Erben geht, wird der Verkehrswert dieses Vermögens in einem Gutachten festgestellt. Zahlreiche weitere Fälle erfordern ein Gutachten oder eine gutachterliche Stellungnahme vom Spezialisten - Arnold J. Günther bringt mit seiner jahrelangen Tätigkeit als Architekt sowie seinem postgradualen Studium der Immobilienökonomie die notwendige Erfahrung und Qualifikation mit. Bei der Erstattung von Wertgutachten orientiert er sich stets an den gesetzlichen Regelwerken, in erster Linie an der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den ergänzenden Wertermittlungsrichtlinien (WertR).
Die Bewertung von Immobilien erfordert sorgfältige Vorarbeit
Um ein Gutachten zu erstatten, müssen dem Sachverständigen einige Dokumente vorliegen, wie Planunterlagen, Mietverträge oder auch Nachweise über Betriebskosten. Der Sachverständige selbst kümmert sich um die Beschaffung amtlicher Auskünfte bzw. Bescheinigungen mittels einer vom Auftraggeber erteilten Vollmacht. Auch die persönliche Ortsbesichtigung durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist essentiell, um eine fachgerechte Einschätzung vornehmen zu können.
Weitere Informationen
Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung, Herr Dipl.-Ing. Arnold J. Günther
Cäcilienstraße 44, 50667 Köln, Deutschland
Tel.: +49 221 / 169380-93; http://www.koeln-immobilienbewertung.de
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