24.11.2014 17:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
DBV setzt sich für Erhalt der steuerlichen Gewinnpauschalierung ein
Kurzfassung: DBV setzt sich für Erhalt der steuerlichen Gewinnpauschalierung einBauernverband in Anhörung des Finanzausschusses des BundestagesDer Deutschen Bauernverband (DBV) hat die Notwendigkeit und die Vort ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 24.11.2014] DBV setzt sich für Erhalt der steuerlichen Gewinnpauschalierung ein
Bauernverband in Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages
Der Deutschen Bauernverband (DBV) hat die Notwendigkeit und die Vorteile betont, dass landwirtschaftliche Betriebe auch künftig die steuerliche Gewinnpauschalierung nutzen können. In der Bundestagsanhörung des Finanzausschusses zum Zollkodexanpassungsgesetz unterstützte der DBV das Vorhaben der Regierungskoalition, die für viele land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bedeutsame Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zu erhalten. Gleichzeitig mahnt der DBV, bei den anstehenden Änderungen darauf zu achten, steuervereinfachende Regelungen beizubehalten und Mehrbelastungen zu vermeiden.
Bundesweit ermitteln rund 150.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen. Nach Ansicht des DBV hat sich die pauschale Gewinnermittlung nach Paragraph 13a Einkommensteuergesetz in den vergangenen Jahrzehnten in der Praxis bewährt und gilt als gelungenes Beispiel für eine bürokratiearme und effiziente Besteuerung. Positiv ist zu bewerten, dass auch kleinen Betrieben, die nur Forstwirtschaft, Weinbau oder auch Binnenfischerei betreiben, künftig die pauschale Gewinnermittlung künftig offen steht.
Kritisch sieht der DBV dagegen die von der Bundesregierung geplante Ausweitung der Erfassung von Sondergewinnen, die durch den Verkauf betriebseigener Maschinen entstehen sowie die Streichung der Abzugsfähigkeit von Pachtzahlungen und Schuldzinsen.
Die abschließende Beratung des Zollkodexanpassungsgesetzes durch den Bundestag ist für den 5. Dezember 2014 vorgesehen, vorbehaltlich einer Zustimmung des Bundesrates kann die Neuregelung des 13a Einkommenssteuergesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Autor:
Deutscher Bauernverband
DBV-Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: 030 31904-239
Fax: 030 31904-431
Copyright: DBV
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Der Deutschen Bauernverband (DBV) hat die Notwendigkeit und die Vorteile betont, dass landwirtschaftliche Betriebe auch künftig die steuerliche Gewinnpauschalierung nutzen können. In der Bundestagsanhörung des Finanzausschusses zum Zollkodexanpassungsgesetz unterstützte der DBV das Vorhaben der Regierungskoalition, die für viele land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bedeutsame Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zu erhalten. Gleichzeitig mahnt der DBV, bei den anstehenden Änderungen darauf zu achten, steuervereinfachende Regelungen beizubehalten und Mehrbelastungen zu vermeiden.
Bundesweit ermitteln rund 150.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen. Nach Ansicht des DBV hat sich die pauschale Gewinnermittlung nach Paragraph 13a Einkommensteuergesetz in den vergangenen Jahrzehnten in der Praxis bewährt und gilt als gelungenes Beispiel für eine bürokratiearme und effiziente Besteuerung. Positiv ist zu bewerten, dass auch kleinen Betrieben, die nur Forstwirtschaft, Weinbau oder auch Binnenfischerei betreiben, künftig die pauschale Gewinnermittlung künftig offen steht.
Kritisch sieht der DBV dagegen die von der Bundesregierung geplante Ausweitung der Erfassung von Sondergewinnen, die durch den Verkauf betriebseigener Maschinen entstehen sowie die Streichung der Abzugsfähigkeit von Pachtzahlungen und Schuldzinsen.
Die abschließende Beratung des Zollkodexanpassungsgesetzes durch den Bundestag ist für den 5. Dezember 2014 vorgesehen, vorbehaltlich einer Zustimmung des Bundesrates kann die Neuregelung des 13a Einkommenssteuergesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten.
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