25.11.2014 17:17 Uhr in Energie & Umwelt von IFAW
Wanted - Dead or Alive: Aufdeckung des Online-Handels mit Wildtieren
Kurzfassung: Wanted - Dead or Alive: Aufdeckung des Online-Handels mit WildtierenEs ist keine Neuigkeit: Im Internet ist so ziemlich alles zu bekommen, wonach man sucht. Dennoch ist für mich der Umfang an Verkauf ...
[IFAW - 25.11.2014] Wanted - Dead or Alive: Aufdeckung des Online-Handels mit Wildtieren
Es ist keine Neuigkeit: Im Internet ist so ziemlich alles zu bekommen, wonach man sucht. Dennoch ist für mich der Umfang an Verkaufsangeboten mit geschützten Wildtieren, Wildtierteilen sowie Produkten daraus erschreckend. Dazu gehören Elfenbeinschnitzereien, Mäntel aus Leoparden- oder Ozelotfell, Adler und Uhu-Federn, Tigerkrallen und insbesondere auch lebende Reptilien wie geschützte Schildkröten und exotische Vögel.
Im Frühjahr 2014 hat der IFAW erneut eine internationale Untersuchung zum Online-Handel mit geschützten Tieren durchgeführt. Die Ergebnisse werden heute in einer Studie veröffentlicht. Wir fanden auf den untersuchten öffentlich zugänglichen Internet-Seiten innerhalb von sechs Wochen 9.482 Verkaufsanzeigen mit insgesamt 33.006 gefährdeten Wildtieren beziehungsweise Teilen und Produkten daraus. Der geschätzte Wert liegt bei mindestens 7,8 Millionen Euro. In 54 Prozent der Anzeigen wurden lebende Tiere angeboten, in 46 Prozent der Anzeigen wurden Wildtierteile und -produkte angeboten. Alle gefundenen Arten sind beim Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) in Anhang I oder II gelistet. Tiere oder Produkte von diesen Arten dürfen also nicht oder nur mit behördlicher Genehmigung gehandelt werden.
Auch auf deutschen Webseiten wurden wir im Rahmen unserer Recherche fündig. Insgesamt fanden wir im Rahmen der Untersuchung auf 13 deutschen Online-Marktplätzen 1.666 Verkaufsanzeigen mit nahezu 5.000 Wildtieren und Wildtierprodukten im Gesamtwert von knapp 500.000 Euro.
Bei einem Großteil der Anzeigen ist es nicht möglich, mit Gewissheit zu sagen, ob alle artenschutzrechtlichen Bestimmungen für den Handel mit geschützten Tieren eingehalten werden, sprich ob das Angebot legal ist. Meist fehlen entsprechende nachprüfbare Belege. Vor diesem Dilemma stehen natürlich nicht nur wir, sondern auch potenzielle Käufer, Online-Marktplatz-Betreiber und vor allem auch Vollzugsbehörden, die darüber wachen müssen, dass das Artenschutzrecht eingehalten wird.
Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Wir rufen daher die zuständigen Politiker auf, geltende Gesetze zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen und zu verschärfen, um die bestehenden artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Online-Handel besser durchsetzen zu können. Zudem sollten die Kapazitäten und das Fachwissen der zuständigen Vollzugsbehörden gestärkt und eine engere internationale Zusammenarbeit angestrebt werden.
Gleichzeitig sind auch die Website-Betreiber gefordert. Sie müssen leicht zugängliche und verständliche Informationen über die geltenden artenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie über die Gefahren für das Überleben von bedrohten Arten durch den illegalen Handel bereitstellen. Außerdem sollten Online-Marktplätze ihre Filter verbessern und anpassen, sodass eine schnelle und effektive Überwachung der eigenen Website möglich ist und illegale Angebote sofort entfernt werden können. Der Handel mit Tieren und Produkten von geschützten Arten, die im Internet besonders häufig angeboten werden (wie beispielsweise Elfenbein), sollte ganz verboten werden.
Erfreulicherweise haben die in der Vergangenheit mit Hilfe des IFAW umgesetzten Handelsverbote bereits Wirkung gezeigt. So konnten wir im Rahmen unserer Recherche unter anderem auch feststellen, dass das von eBay mit Unterstützung des IFAW erlassene Elfenbeinhandelsverbot auf eBay Deutschland weitestgehend eingehalten wird. Auch andere Online-Marktplätze wie quoka.de wollen aufgrund unserer Untersuchungsergebnisse und Handlungsempfehlungen jetzt Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung von geltendem Artenschutzrecht auf ihren Marktplätzen zu gewährleisten.
Parallel stehen wir in engem Kontakt mit den Vollzugsbehörden. Denn eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten ist dringend notwendig: Nur so kann der Online-Handel wirksam kontrolliert und die Gefahr für bedrohte Arten reduziert werden. Die neue Untersuchung des IFAW "Wanted - Dead or Alive: Aufdeckung des Online-Handels mit Wildtieren" leistet dazu einen wichtigen Beitrag.
IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH
Max-Brauer-Allee 62 - 64
22765 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49-40-866500-0
Telefax: +49-40-866500-22
Mail: info-de@ifaw.org
URL: www.ifaw.de
Es ist keine Neuigkeit: Im Internet ist so ziemlich alles zu bekommen, wonach man sucht. Dennoch ist für mich der Umfang an Verkaufsangeboten mit geschützten Wildtieren, Wildtierteilen sowie Produkten daraus erschreckend. Dazu gehören Elfenbeinschnitzereien, Mäntel aus Leoparden- oder Ozelotfell, Adler und Uhu-Federn, Tigerkrallen und insbesondere auch lebende Reptilien wie geschützte Schildkröten und exotische Vögel.
Im Frühjahr 2014 hat der IFAW erneut eine internationale Untersuchung zum Online-Handel mit geschützten Tieren durchgeführt. Die Ergebnisse werden heute in einer Studie veröffentlicht. Wir fanden auf den untersuchten öffentlich zugänglichen Internet-Seiten innerhalb von sechs Wochen 9.482 Verkaufsanzeigen mit insgesamt 33.006 gefährdeten Wildtieren beziehungsweise Teilen und Produkten daraus. Der geschätzte Wert liegt bei mindestens 7,8 Millionen Euro. In 54 Prozent der Anzeigen wurden lebende Tiere angeboten, in 46 Prozent der Anzeigen wurden Wildtierteile und -produkte angeboten. Alle gefundenen Arten sind beim Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) in Anhang I oder II gelistet. Tiere oder Produkte von diesen Arten dürfen also nicht oder nur mit behördlicher Genehmigung gehandelt werden.
Auch auf deutschen Webseiten wurden wir im Rahmen unserer Recherche fündig. Insgesamt fanden wir im Rahmen der Untersuchung auf 13 deutschen Online-Marktplätzen 1.666 Verkaufsanzeigen mit nahezu 5.000 Wildtieren und Wildtierprodukten im Gesamtwert von knapp 500.000 Euro.
Bei einem Großteil der Anzeigen ist es nicht möglich, mit Gewissheit zu sagen, ob alle artenschutzrechtlichen Bestimmungen für den Handel mit geschützten Tieren eingehalten werden, sprich ob das Angebot legal ist. Meist fehlen entsprechende nachprüfbare Belege. Vor diesem Dilemma stehen natürlich nicht nur wir, sondern auch potenzielle Käufer, Online-Marktplatz-Betreiber und vor allem auch Vollzugsbehörden, die darüber wachen müssen, dass das Artenschutzrecht eingehalten wird.
Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Wir rufen daher die zuständigen Politiker auf, geltende Gesetze zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen und zu verschärfen, um die bestehenden artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Online-Handel besser durchsetzen zu können. Zudem sollten die Kapazitäten und das Fachwissen der zuständigen Vollzugsbehörden gestärkt und eine engere internationale Zusammenarbeit angestrebt werden.
Gleichzeitig sind auch die Website-Betreiber gefordert. Sie müssen leicht zugängliche und verständliche Informationen über die geltenden artenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie über die Gefahren für das Überleben von bedrohten Arten durch den illegalen Handel bereitstellen. Außerdem sollten Online-Marktplätze ihre Filter verbessern und anpassen, sodass eine schnelle und effektive Überwachung der eigenen Website möglich ist und illegale Angebote sofort entfernt werden können. Der Handel mit Tieren und Produkten von geschützten Arten, die im Internet besonders häufig angeboten werden (wie beispielsweise Elfenbein), sollte ganz verboten werden.
Erfreulicherweise haben die in der Vergangenheit mit Hilfe des IFAW umgesetzten Handelsverbote bereits Wirkung gezeigt. So konnten wir im Rahmen unserer Recherche unter anderem auch feststellen, dass das von eBay mit Unterstützung des IFAW erlassene Elfenbeinhandelsverbot auf eBay Deutschland weitestgehend eingehalten wird. Auch andere Online-Marktplätze wie quoka.de wollen aufgrund unserer Untersuchungsergebnisse und Handlungsempfehlungen jetzt Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung von geltendem Artenschutzrecht auf ihren Marktplätzen zu gewährleisten.
Parallel stehen wir in engem Kontakt mit den Vollzugsbehörden. Denn eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten ist dringend notwendig: Nur so kann der Online-Handel wirksam kontrolliert und die Gefahr für bedrohte Arten reduziert werden. Die neue Untersuchung des IFAW "Wanted - Dead or Alive: Aufdeckung des Online-Handels mit Wildtieren" leistet dazu einen wichtigen Beitrag.
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