27.11.2014 14:31 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Konsultationen zum Vertrag über den Waffenhandel im Auswärtigen Amt
Kurzfassung: Konsultationen zum Vertrag über den Waffenhandel im Auswärtigen AmtInformelle Konsultationen: Vertreter aus 90 Staaten bereiten im Auswärtigen Amt die erste ATT-Vertragsstaatenkonferenz vorVertrete ...
[Auswärtiges Amt - 27.11.2014] Konsultationen zum Vertrag über den Waffenhandel im Auswärtigen Amt
Informelle Konsultationen: Vertreter aus 90 Staaten bereiten im Auswärtigen Amt die erste ATT-Vertragsstaatenkonferenz vor
Vertreter aus etwa 90 Staaten nehmen heute und morgen (27./28.11.) an informellen Konsultationen zum Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) im Auswärtigen Amt teil. Die Konsultationen dienen der Vorbereitung der ersten ATT-Vertragsstaatenkonferenz 2015 in Mexiko. Die Teilnehmer aus Ländern, die den ATT gezeichnet oder bereits ratifiziert haben, beraten an den beiden Tagen mit Blick auf erste Vertragsstaatenkonferenz wichtige prozessuale Schritte, z.B. Teilnahmefragen und Entscheidungsregeln. An den Konsultationen werden auch Vertreter internationaler Nichtregierungsorganisationen teilnehmen.
Am 25. September 2014 wurde die Schwelle von 50 Ratifikationen überschritten. Der Vertrag kann damit am 24. Dezember 2014 in Kraft treten. Mittlerweile haben 122 Staaten den ATT gezeichnet und 54 ratifiziert. Der Vertrag soll einen substanziellen Beitrag für Frieden und Sicherheit sowie regionale Stabilität und die Gewährleistung einer nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung leisten. Er sieht unter anderem vor, dass Lieferstaaten vor dem Export prüfen müssen, ob die Gefahr schwerer Verletzungen der Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts besteht.
Deutschland hat den Vertrag über den Waffenhandel seit Beginn des Verhandlungsprozesses im Jahr 2006 mit Nachdruck unterstützt und bereits am 02. April 2014 bei den Vereinten Nationen die Ratifikationsurkunde hinterlegt. Dadurch hat Deutschland als einer von bislang 54 Staaten zum Inkrafttreten am 24. Dezember 2014 beigetragen. Zudem hat die Bundesregierung die vorläufige Anwendung der Artikel 6 und 7 des ATT erklärt. Diese Bestimmungen enthalten Kriterien für die Prüfung von Ausfuhranträgen und stellen damit den Kern des ATT dar. Das Auswärtige Amt stellt Mittel für die Umsetzung des ATT zur Verfügung. Für 2015 sind insgesamt etwa zwei Millionen Euro vorgesehen, unter anderem für die VN-Treuhandfazilität UNSCAR, die weltweit Projekte zur Einführung und Umsetzung des ATT finanziert.
Internetangebot des Auswärtigen Amts: www.auswaertiges-amt.de
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Deutschland
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Vertreter aus etwa 90 Staaten nehmen heute und morgen (27./28.11.) an informellen Konsultationen zum Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) im Auswärtigen Amt teil. Die Konsultationen dienen der Vorbereitung der ersten ATT-Vertragsstaatenkonferenz 2015 in Mexiko. Die Teilnehmer aus Ländern, die den ATT gezeichnet oder bereits ratifiziert haben, beraten an den beiden Tagen mit Blick auf erste Vertragsstaatenkonferenz wichtige prozessuale Schritte, z.B. Teilnahmefragen und Entscheidungsregeln. An den Konsultationen werden auch Vertreter internationaler Nichtregierungsorganisationen teilnehmen.
Am 25. September 2014 wurde die Schwelle von 50 Ratifikationen überschritten. Der Vertrag kann damit am 24. Dezember 2014 in Kraft treten. Mittlerweile haben 122 Staaten den ATT gezeichnet und 54 ratifiziert. Der Vertrag soll einen substanziellen Beitrag für Frieden und Sicherheit sowie regionale Stabilität und die Gewährleistung einer nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung leisten. Er sieht unter anderem vor, dass Lieferstaaten vor dem Export prüfen müssen, ob die Gefahr schwerer Verletzungen der Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts besteht.
Deutschland hat den Vertrag über den Waffenhandel seit Beginn des Verhandlungsprozesses im Jahr 2006 mit Nachdruck unterstützt und bereits am 02. April 2014 bei den Vereinten Nationen die Ratifikationsurkunde hinterlegt. Dadurch hat Deutschland als einer von bislang 54 Staaten zum Inkrafttreten am 24. Dezember 2014 beigetragen. Zudem hat die Bundesregierung die vorläufige Anwendung der Artikel 6 und 7 des ATT erklärt. Diese Bestimmungen enthalten Kriterien für die Prüfung von Ausfuhranträgen und stellen damit den Kern des ATT dar. Das Auswärtige Amt stellt Mittel für die Umsetzung des ATT zur Verfügung. Für 2015 sind insgesamt etwa zwei Millionen Euro vorgesehen, unter anderem für die VN-Treuhandfazilität UNSCAR, die weltweit Projekte zur Einführung und Umsetzung des ATT finanziert.
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